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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 1, 2, 3 
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 7 
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 10 
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 11, 12 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 13, 14 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 15, 16 
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 17, 18, 19 
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 20, 21, 22 
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 23 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 24 

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Habakuk - Kapitel 2

1 Ich will auf meinem Posten stehen, / will auf den Wachtturm mich stellen, / will spähen, um zu sehen, was er sagt, / was er auf meine Klage entgegnet. 25 2 Jahwe gab mir Antwort und sagte: / "Schreib nieder, was du siehst, / schreib es deutlich auf die Tafeln, / dass man es fließend lesen kann. 3 Denn was du schaust, gilt zur bestimmten Zeit, / es weist aufs Ende hin, / es täuscht dich nicht. / Und wenn es sich verzögert, warte darauf, / denn es kommt bestimmt, / es bleibt nicht aus! 4 Sieh, die Strafe trifft den, der nicht aufrichtig ist! / Doch der Gerechte lebt durch seinen Glauben. 26, 27, 28, 29 5 Ja, tückisch ist der Wein, / der Mann wird übermütig und kommt nicht ans Ziel, / auch wenn er den Rachen aufsperrt wie die Totenwelt, / wenn er unersättlich ist wie der Tod, / auch wenn er alle Völker zusammentreibt / und alle Nationen um sich vereinigt. 6 Werden nicht alle diesen Spruch auf ihn machen, / ihn mit spitzen Worten und Rätseln verhöhnen? / Man wird sagen: 'Weh dem, der anhäuft, was ihm nicht gehört, / der sich hohe Pfänder geben lässt! / Wie lange will er es treiben? 7 Plötzlich stehen deine Gläubiger vor dir, / deine Bedränger erwachen, / und du wirst ihre Beute! 8 Du hast viele Völker ausgeraubt, / jetzt plündert dich der Rest der Völker aus, / denn du hast Menschenblut vergossen, / dem Land Gewalt angetan, / den Städten und ihren Bewohnern. 30 9 Weh dem, der unrechten Gewinn macht / - zum Verderben für sein Haus -, / der hoch oben sich ein Nest anlegt, / unzugänglich, um sich so vor Unheil zu schützen! 10 Zur Schande für dein eigenes Haus / plantest du die Vernichtung vieler Völker. / Damit hast du dein Leben verwirkt. 11 Da schreit der Stein aus der Mauer, / und der Sparren im Gebälk gibt ihm Antwort. 12 Weh dem, der eine Stadt mit Blut erbaut, / der eine Ortschaft auf Unrecht gründet. 31, 32 13 Seht, kommt es nicht von Jahwe, dem Allmächtigen, / dass Völker sich fürs Feuer plagen, / Nationen sich abmühen für nichts? 33 14 Denn die Erde wird voll mit der Erkenntnis der Herrlichkeit Jahwes sein, / so wie das Meer mit Wasser voll ist. 34 15 Weh dem, der anderen zu trinken gibt / und ihnen berauschendes Gift beimischt, / der sie so betrunken macht, / um sich ihre Blöße anzuschauen! 16 Du hast dich an Schande gesättigt statt an der Ehre. / So trinke nun auch und zeig deine Vorhaut! / Der Becher in Jahwes Hand kommt jetzt zu dir, / und Schande wird auf deine Herrlichkeit fallen. 35, 36 17 Die Gewalttat am Libanon wird dich erdrücken, / die Misshandlung der Tiere dich zerschmettern, / denn du hast Menschenblut vergossen, / dem Land Gewalt angetan, / den Städten und ihren Bewohnern.'" 18 Was nützt ein Götterbild, das ein Bildhauer macht, / ein Gussbild und ein Lügenorakel? / Wie kann der Bildner auf sein Gebilde vertrauen, / den stummen Götzen, den er selber machte? 37 19 Weh dem, der zum Holz sagt: "Erwache!", / und zum stummen Stein: "Wach auf!" / Kann der Götze ihn unterweisen? / Gewiss, er ist mit Gold und Silber überzogen, / doch Geist und Atem hat er nicht. 38 20 Aber Jahwe ist in seinem heiligen Palast. / Alle Welt schweige vor ihm! 39, 40, 41, 42 

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;

2 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.

3 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.

4 2. Mose 22.7-8: findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

5 2. Mose 22.27: Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.

6 5. Mose 1.17: Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre.

7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten.

10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."

11 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,

12 5. Mose 19.4: Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,

13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn!

14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;

15 5. Mose 24.7: Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.

16 1. Timotheus 1.10: den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,

17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.

18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Gott hat geboten: "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."

20 3. Mose 24.19-20: Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,

21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.

22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."

23 1. Mose 9.5: Auch will ich eures Leibes Blut rächen und will's an allen Tieren rächen und will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen als dem, der sein Bruder ist.

24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat dar und sprach zu dem HERRN: Siehe, HERR, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und so ich jemand betrogen habe, das gebe ich vierfältig wieder.

25 Jesaja 21.8: Und wie ein Löwe ruft er: Herr, ich stehe auf der Warte immerdar des Tages und stelle mich auf meine Hut alle Nacht.

26 Jesaja 48.22: Aber die Gottlosen, spricht der HERR, haben keinen Frieden.

27 Römer 1.17: Sintemal darin offenbart wird die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt (wörtlich: "Gottes Gerechtigkeit" (vgl. Röm. 3,26)), welche kommt aus Glauben in Glauben; wie denn geschrieben steht: "Der Gerechte wird seines Glaubens leben."

28 Galater 3.11: Daß aber durchs Gesetz niemand gerecht wird vor Gott, ist offenbar; denn "der Gerechte wird seines Glaubens leben."

29 Hebräer 10.38: Der Gerechte aber wird des Glaubens leben, Wer aber weichen wird, an dem wird meine Seele keinen Gefallen haben."

30 Habakuk 2.17: Denn der Frevel, am Libanon begangen, wird dich überfallen, und die verstörten Tiere werden dich schrecken um des Menschenbluts willen und um des Frevels willen, im Lande und in der Stadt und an allen, die darin wohnen, begangen.

31 Jeremia 22.13: Weh dem, der sein Haus mit Sünden baut und seine Gemächer mit Unrecht, der seinen Nächsten umsonst arbeiten läßt und gibt ihm seinen Lohn nicht

32 Micha 3.10: die ihr Zion mit Blut baut und Jerusalem mit Unrecht:

33 Jeremia 51.58: So spricht der HERR Zebaoth: Die Mauern der großen Babel sollen untergraben und ihre hohen Tore mit Feuer angesteckt werden, daß der Heiden Arbeit verloren sei, und daß verbrannt werde, was die Völker mit Mühe erbaut haben.

34 Jesaja 11.9: Man wird niemand Schaden tun noch verderben auf meinem ganzen heiligen Berge; denn das Land ist voll Erkenntnis des HERRN, wie Wasser das Meer bedeckt.

35 Jeremia 25.15: Denn also spricht zu mir der HERR, der Gott Israels: Nimm diesen Becher Wein voll Zorns von meiner Hand und schenke daraus allen Völkern, zu denen ich dich sende,

36 Jeremia 25.26: allen Königen gegen Mitternacht, in der Nähe und Ferne, einem mit dem andern, und allen Königen auf Erden, die auf dem Erdboden sind; und der König zu Sesach soll nach diesen trinken.

37 Jesaja 44.10: Wer sind sie, die einen Gott machen und einen Götzen gießen, der nichts nütze ist?

38 Psalm 115.4-8: Jener Götzen aber sind Silber und Gold, von Menschenhänden gemacht.

39 Psalm 11.4: Der HERR ist in seinem heiligen Tempel, des HERRN Stuhl ist im Himmel; seine Augen sehen darauf, seine Augenlider prüfen die Menschenkinder.

40 Psalm 76.9: Wenn du das Urteil lässest hören vom Himmel, so erschrickt das Erdreich und wird still,

41 Offenbarung 8.1: Und da es das siebente Siegel auftat, ward eine Stille in dem Himmel bei einer halben Stunde.

42 Sacharja 2.17: Alles Fleisch sei still vor dem HERRN; denn er hat sich aufgemacht aus seiner heiligen Stätte.