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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Esra - Kapitel 6

1 König Darius ließ in den Archiven Babyloniens nachforschen, dort, wo auch die Schätze aufbewahrt wurden. 2 Schließlich fand man eine Schriftrolle in der Königsstadt Ekbatana, die in der Provinz Medien liegt. In ihr war folgender Erlass aufgezeichnet: 3 "Geschrieben im ersten Regierungsjahr des Königs Kyrus: König Kyrus ordnet in Bezug auf das Gotteshaus in Jerusalem Folgendes an: Das Haus soll wieder aufgebaut werden und eine Stätte sein, wo man Opfer bringen kann. Seine alten Fundamente sollen wieder hergerichtet werden, es soll 30 Meter hoch und 30 Meter breit werden. (Esra 1.1) 4 Auf drei Lagen Quadersteine soll eine Schicht neue Balken kommen. Die Kosten bestreitet der königliche Hof. 5 Auch die goldenen und silbernen Gegenstände, die Nebukadnezzar aus dem Jerusalemer Tempel mitgenommen und nach Babylon gebracht hat, sollen zurückgegeben werden. Jedes soll wieder an seinen Platz im Haus Gottes in Jerusalem kommen." 6 Der Abschrift dieses Dokuments ließ der König folgendes Schreiben anfügen: "An Tattenai, Statthalter der Westeuphrat-Provinz, Schetar-Bosnai und die königlich-persischen Beamten dort: Haltet euch aus der Sache heraus! 7 Lasst den Juden freie Hand! Ihr Statthalter und ihre Ältesten sollen das Gotteshaus wieder aufbauen wo es früher gestanden hat! 8 Außerdem ordne ich an, die Ältesten der Juden beim Bau dieses Gotteshauses zu unterstützen: Die Baukosten sind in voller Höhe aus den Steuereinnahmen der Westeuphrat-Provinz zu bezahlen. Sie sollen diesen Männern pünktlich ausgehändigt werden, damit sie zügig weiterbauen können. 9 Auch alles, was zum Brandopfer für den Gott des Himmels nötig ist - junge Stiere, Schafböcke und Lämmer, dazu Weizen, Salz, Wein und Öl - soll den Priestern in Jerusalem täglich und pünktlich ohne Nachlässigkeit geliefert werden, 10 damit sie dem Gott des Himmels wohlgefällige Opfer bringen und für das Leben des Königs und seiner Söhne beten. 11 Schließlich befehle ich: Jedem, der diesen Erlass missachtet, soll der tragende Balken aus dem Haus gerissen und er selbst darauf gepfählt werden. Sein Haus wird zu einem Schutthaufen gemacht. 12 Der Gott, der diesen Ort zum Wohnsitz seines Namens bestimmt hat, möge jeden König und jedes Volk vernichten, die versuchen, diesen Befehl zu missachten und das Haus Gottes in Jerusalem zu zerstören. Ich, Darius, habe diesen Befehl gegeben. Man befolge ihn gewissenhaft!" 13 Tattenai, der Statthalter über die Westeuphrat-Provinz, Schetar-Bosnai und ihre Berater hielten sich gewissenhaft an die Anweisungen von König Darius. 14 So konnten die Ältesten der Juden ungehindert weiterbauen. Sie kamen gut voran, weil die Propheten Haggai und Sacharja Ben-Iddo sie durch ihre Weissagungen ermutigten.Und sie vollendeten alle Bauten, die der Gott Israels und die persischen Könige Kyrus, Darius und Artaxerxes ihnen befohlen hatten. 15 Der Tempel wurde am 3. März im sechsten Regierungsjahr des Darius fertiggestellt. (Esra 4.24) 16 Die Priester, die Leviten und alle anderen aus der Verbannung heimgekehrten Israeliten feierten die Wiedereinweihung des Tempels mit großer Freude. (4. Mose 7.10) (1. Könige 8.62-66) 17 Zu diesem Anlass opferten sie 100 Stiere, 200 Schafböcke und 400 Lämmer, dazu als Sündopfer für ganz Israel zwölf Ziegenböcke, für jeden Stamm einen. (Esra 8.35) 18 Dann teilten sie die Priester und Leviten zum Dienst für Gott in Jerusalem in die Gruppen ein, die das Gesetz Moses vorschreibt. (4. Mose 3.6) (4. Mose 8.24) 19 Am 14. April feierten die Heimgekehrten das Passafest. (2. Mose 12.6) 20 Die Priester und Leviten hatten sich alle den vorgeschriebenen Reinigungen unterzogen und waren bereit. Die Leviten schlachteten die Passalämmer für alle, die aus der Verbannung heimgekehrt waren, für die Priester und für sich selbst. 21 Doch nicht nur die heimgekehrten Israeliten aßen vom Passa, sondern auch alle, die sich vom Götzendienst der heidnischen Bevölkerung getrennt hatten, um mit ihnen zusammen Jahwe, den Gott Israels, zu verehren. 22 So begingen sie auch das anschließende Fest der ungesäuerten Brote sieben Tage lang mit großer Freude. Jahwe selbst hatte ihnen diese Freude geschenkt und dafür gesorgt, dass der König, der jetzt auch Assyrien beherrschte, geholfen hatte, den Tempel von Israels Gott wieder aufzubauen.