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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Esra - Kapitel 4

1 Als die Feinde von Juda und Benjamin erfuhren, dass die Heimkehrer dabei waren, Jahwe, dem Gott Israels, einen Tempel zu bauen, 2 kamen sie zu Serubbabel und den Sippenoberhäuptern und sagten: "Lasst uns gemeinsam bauen! Wir dienen doch dem gleichen Gott wie ihr! Seit der Zeit des Assyrerkönigs Asarhaddon, der uns hier angesiedelt hat, bringen wir ihm Opfer." (2. Könige 17.24) (2. Könige 17.33) (2. Könige 19.37) 3 Doch Serubbabel, Jeschua und die Sippenoberhäupter erwiderten: "Es geht nicht, dass ihr mit uns zusammen ein Haus für unseren Gott baut. Wir allein dürfen den Tempel für Jahwe, den Gott Israels, bauen. So hat es uns Kyrus, der König von Persien, befohlen." (Esra 1.3) 4 Von da an versuchten die Leute, die schon vorher im Land wohnten, die Heimgekehrten mutlos zu machen und vom Bauen abzuschrecken. 5 Sie bestachen sogar einige Beamte von König Kyrus, um die Pläne der Heimkehrer zu vereiteln. Diese Politik verfolgten sie bis in die Zeit des Perserkönigs Darius. (Esra 4.24) 6 Als Xerxes die Herrschaft angetreten hatte, erhoben die Gegner der Juden schriftlich Anklage gegen die Bewohner von Judäa und Jerusalem. 7 Während der Regierungszeit von Artaxerxes schrieben Bischlam, Mitredat, Tabeel und ihre Amtskollegen einen Brief an den persischen König. Der Text war in aramäischer Schrift und Sprache verfasst worden. 8 Auch Rehum, der Befehlshaber Samarias, und Schimschai, sein Sekretär, schrieben folgenden Brief gegen den Wiederaufbau Jerusalems an Artaxerxes. 9 Als Absender werden genannt: der Befehlshaber Rehum, der Sekretär Schimschai und ihre Amtskollegen, die Richter, die Beamten, die Schreiber und die Verwalter, sodann die Leute aus Erech, Babel und Susa - das sind Elamiter - 10 sowie die Vertreter der übrigen Volksgruppen, die der große und berühmte Assurbanipal in die Städte Samarias und das übrige Gebiet westlich des Euphrat umgesiedelt hat. (Esra 4.2) 11 Das Schreiben lautet: "An König Artaxerxes von seinen Untertanen westlich des Euphrat. 12 Wir haben dem König Folgendes zu melden: Die Juden, die aus deiner Nähe weggezogen und zu uns nach Jerusalem gekommen sind, wollen die böse, aufrührerische Stadt wieder aufbauen. Sie errichten Mauern und bessern Fundamente aus. 13 Wir geben dem König zu bedenken, dass die Bewohner dieser Stadt keine Steuern, Abgaben und Zölle mehr zahlen werden, sobald ihre Mauern wieder stehen. Das wird zum Nachteil des Königshauses sein. 14 Weil wir nun dem König Treue geschworen haben, können wir nicht tatenlos zusehen, wie der König bloßgestellt wird. Darum erstatten wir Bericht und schlagen vor, 15 in den Chroniken deiner Vorgänger nachzuforschen. Dort wirst du den sicheren Beweis finden, dass diese Stadt immer schon rebellisch war und den Königen und Statthaltern viel Schaden zugefügt hat. Ihre Bewohner sind seit jeher Unruhestifter gewesen, und darum wurde die Stadt ja auch zerstört. 16 Wir machen den König darauf aufmerksam: Wenn diese Stadt wieder aufgebaut wird und ihre Mauern wieder hergestellt sind, wird die ganze Westeuphrat-Provinz dem König verloren gehen." 17 Der König ließ folgende Antwort übermitteln: "An den Befehlshaber Rehum, den Sekretär Schimschai und ihre Amtskollegen in Samaria und in der ganzen Westeuphrat-Provinz meinen Gruß. 18 Der Brief, den ihr an uns geschickt habt, ist mir Wort für Wort vorgelesen worden. 19 Ich habe daraufhin in den Chroniken nachforschen lassen und herausgefunden, dass diese Stadt sich seit jeher gegen die Könige aufgelehnt hat; immer wieder gab es Aufruhr und Empörung in ihr. 20 Dort haben Könige regiert, die ihre Herrschaft über das ganze Land westlich des Euphrat ausdehnten und von den Bewohnern Abgaben, Steuern und Zölle erhoben haben. 21 Darum sollt ihr den Leuten dort befehlen, die Bauarbeiten einzustellen. Jerusalem darf erst wieder aufgebaut werden, wenn ich selbst es ausdrücklich anordne. 22 Seid auf der Hut, dass diese Angelegenheit nicht verzögert wird und kein Schaden für das Königshaus entsteht!" 23 Sobald das Schreiben des Königs vor Rehum, Schimschai und ihren Kollegen verlesen worden war, machten sie sich schnellstens auf den Weg nach Jerusalem und hinderten die Juden mit Waffengewalt am Weiterbau. 24 Schon vorher war der Wiederaufbau des Tempels in Jerusalem verhindert worden. Bis zum zweiten Regierungsjahr des Perserkönigs Darius ruhte der Bau. (Esra 4.5) (Esra 6.15)