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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 1, 2, 3 
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 7 
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 10 
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 11, 12 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 13, 14 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 15, 16 
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 17, 18, 19 
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 20, 21, 22 
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 23 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 24 

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Esra - Kapitel 4

1 Als die Feinde von Juda und Benjamin erfuhren, dass die Heimkehrer dabei waren, Jahwe, dem Gott Israels, einen Tempel zu bauen, 2 kamen sie zu Serubbabel und den Sippenoberhäuptern und sagten: "Lasst uns gemeinsam bauen! Wir dienen doch dem gleichen Gott wie ihr! Seit der Zeit des Assyrerkönigs Asarhaddon, der uns hier angesiedelt hat, bringen wir ihm Opfer." 25, 26, 27 3 Doch Serubbabel, Jeschua und die Sippenoberhäupter erwiderten: "Es geht nicht, dass ihr mit uns zusammen ein Haus für unseren Gott baut. Wir allein dürfen den Tempel für Jahwe, den Gott Israels, bauen. So hat es uns Kyrus, der König von Persien, befohlen." 28 4 Von da an versuchten die Leute, die schon vorher im Land wohnten, die Heimgekehrten mutlos zu machen und vom Bauen abzuschrecken. 5 Sie bestachen sogar einige Beamte von König Kyrus, um die Pläne der Heimkehrer zu vereiteln. Diese Politik verfolgten sie bis in die Zeit des Perserkönigs Darius. 29 6 Als Xerxes die Herrschaft angetreten hatte, erhoben die Gegner der Juden schriftlich Anklage gegen die Bewohner von Judäa und Jerusalem. 7 Während der Regierungszeit von Artaxerxes schrieben Bischlam, Mitredat, Tabeel und ihre Amtskollegen einen Brief an den persischen König. Der Text war in aramäischer Schrift und Sprache verfasst worden. 8 Auch Rehum, der Befehlshaber Samarias, und Schimschai, sein Sekretär, schrieben folgenden Brief gegen den Wiederaufbau Jerusalems an Artaxerxes. 9 Als Absender werden genannt: der Befehlshaber Rehum, der Sekretär Schimschai und ihre Amtskollegen, die Richter, die Beamten, die Schreiber und die Verwalter, sodann die Leute aus Erech, Babel und Susa - das sind Elamiter - 10 sowie die Vertreter der übrigen Volksgruppen, die der große und berühmte Assurbanipal in die Städte Samarias und das übrige Gebiet westlich des Euphrat umgesiedelt hat. 30 11 Das Schreiben lautet: "An König Artaxerxes von seinen Untertanen westlich des Euphrat. 12 Wir haben dem König Folgendes zu melden: Die Juden, die aus deiner Nähe weggezogen und zu uns nach Jerusalem gekommen sind, wollen die böse, aufrührerische Stadt wieder aufbauen. Sie errichten Mauern und bessern Fundamente aus. 13 Wir geben dem König zu bedenken, dass die Bewohner dieser Stadt keine Steuern, Abgaben und Zölle mehr zahlen werden, sobald ihre Mauern wieder stehen. Das wird zum Nachteil des Königshauses sein. 14 Weil wir nun dem König Treue geschworen haben, können wir nicht tatenlos zusehen, wie der König bloßgestellt wird. Darum erstatten wir Bericht und schlagen vor, 15 in den Chroniken deiner Vorgänger nachzuforschen. Dort wirst du den sicheren Beweis finden, dass diese Stadt immer schon rebellisch war und den Königen und Statthaltern viel Schaden zugefügt hat. Ihre Bewohner sind seit jeher Unruhestifter gewesen, und darum wurde die Stadt ja auch zerstört. 16 Wir machen den König darauf aufmerksam: Wenn diese Stadt wieder aufgebaut wird und ihre Mauern wieder hergestellt sind, wird die ganze Westeuphrat-Provinz dem König verloren gehen." 17 Der König ließ folgende Antwort übermitteln: "An den Befehlshaber Rehum, den Sekretär Schimschai und ihre Amtskollegen in Samaria und in der ganzen Westeuphrat-Provinz meinen Gruß. 18 Der Brief, den ihr an uns geschickt habt, ist mir Wort für Wort vorgelesen worden. 19 Ich habe daraufhin in den Chroniken nachforschen lassen und herausgefunden, dass diese Stadt sich seit jeher gegen die Könige aufgelehnt hat; immer wieder gab es Aufruhr und Empörung in ihr. 20 Dort haben Könige regiert, die ihre Herrschaft über das ganze Land westlich des Euphrat ausdehnten und von den Bewohnern Abgaben, Steuern und Zölle erhoben haben. 21 Darum sollt ihr den Leuten dort befehlen, die Bauarbeiten einzustellen. Jerusalem darf erst wieder aufgebaut werden, wenn ich selbst es ausdrücklich anordne. 22 Seid auf der Hut, dass diese Angelegenheit nicht verzögert wird und kein Schaden für das Königshaus entsteht!" 23 Sobald das Schreiben des Königs vor Rehum, Schimschai und ihren Kollegen verlesen worden war, machten sie sich schnellstens auf den Weg nach Jerusalem und hinderten die Juden mit Waffengewalt am Weiterbau. 24 Schon vorher war der Wiederaufbau des Tempels in Jerusalem verhindert worden. Bis zum zweiten Regierungsjahr des Perserkönigs Darius ruhte der Bau. 31, 32 

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;

2 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.

3 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.

4 2. Mose 22.7-8: findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

5 2. Mose 22.27: Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.

6 5. Mose 1.17: Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre.

7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten.

10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."

11 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,

12 5. Mose 19.4: Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,

13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn!

14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;

15 5. Mose 24.7: Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.

16 1. Timotheus 1.10: den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,

17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.

18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Gott hat geboten: "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."

20 3. Mose 24.19-20: Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,

21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.

22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."

23 1. Mose 9.5: Auch will ich eures Leibes Blut rächen und will's an allen Tieren rächen und will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen als dem, der sein Bruder ist.

24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat dar und sprach zu dem HERRN: Siehe, HERR, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und so ich jemand betrogen habe, das gebe ich vierfältig wieder.

25 2. Könige 17.24: Der König aber von Assyrien ließ kommen Leute von Babel, von Kutha, von Avva, von Hamath und Sepharvaim und setzte sie in die Städte in Samaria anstatt der Kinder Israel. Und sie nahmen Samaria ein und wohnten in desselben Städten.

26 2. Könige 17.33: Also fürchteten sie den HERRN und dienten auch den Göttern nach eines jeglichen Volkes Weise, von wo sie hergebracht waren.

27 2. Könige 19.37: Und da er anbetete im Hause Nisrochs, seines Gottes, erschlugen ihn mit dem Schwert Adrammelech und Sarezer, seine Söhne, und entrannen ins Land Ararat. Und sein Sohn Asar-Haddon ward König an seiner Statt.

28 Esra 1.3: Wer nun unter euch seine Volkes ist, mit dem sei Gott, und er ziehe hinauf gen Jerusalem in Juda und baue das Haus des HERRN, des Gottes Israels. Er ist der Gott, der zu Jerusalem ist.

29 Esra 4.24: Da hörte auf das Werk am Hause Gottes zu Jerusalem und blieb nach bis ins zweite Jahr des Darius, des Königs in Persien.

30 Esra 4.2: kamen sie zu Serubabel und zu den Obersten der Vaterhäuser und sprachen zu ihnen: Wir wollen mit euch bauen; denn wir suchen euren Gott gleichwie ihr, und wir haben ihm geopfert, seit der Zeit da Asar-Haddon, der König von Assyrien, uns hat heraufgebracht.

31 Esra 4.5: und dingten Ratgeber wider sie und verhinderten ihren Rat, solange Kores, der König in Persien, lebte, bis an das Königreich Darius, des Königs in Persien.

32 Esra 6.15: und vollendeten das Haus bis an den dritten Tag des Monats Adar, das war das sechste Jahr des Königreichs des Königs Darius.