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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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4. Mose - Kapitel 32

1 Die Stämme Ruben und Gad hatten sehr große Viehherden. Als sie nun das Land Jaser und Gilead sahen, erkannten sie, dass die Gegend für Herden geeignet war. 2 Da kamen die Gaditen und Rubeniten und sagten zu Mose, zu dem Priester Eleasar und den Fürsten der Gemeinschaft: 3 "Atarot und Dibona, Jaser und Nimra, Heschbon und Elale, Sibma, Nebo und Beon, 4 das Land, das Jahwe für die Gemeinschaft des Volkes Israel erobert hat, ist gutes Weideland. Und deine Diener haben Herden. 5 Wenn wir dein Wohlwollen gefunden haben, dann lass doch dieses Land deinen Dienern als Eigentum geben! Lass uns nicht über den Jordan ziehen!" 6 Mose sagte zu den Gaditen und Rubeniten: "Sollen etwa eure Brüder in den Kampf ziehen, während ihr hier bleibt? 7 Warum wollt ihr die Israeliten davon abhalten, in das Land hinüberzuziehen, das Jahwe ihnen gegeben hat? 8 Das haben ja schon eure Väter getan, als ich sie von Kadesch-Barnea losschickte, um das Land auszukundschaften. (4. Mose 13.1) 9 Sie kamen bis ins Traubental und sahen sich das Land an. Und dann nahmen sie den Israeliten den Mut, sodass sie nicht in das Land ziehen wollten, das Jahwe ihnen gegeben hatte. 10 Damals entflammte Jahwes Zorn und er schwor: 11 'Keiner der Männer, die aus Ägypten gezogen und jetzt älter als 20 Jahre sind, wird das Land sehen, das ich Abraham, Isaak und Jakob unter Eid versprochen habe. Denn sie haben nicht treu zu mir gehalten. (4. Mose 14.22) (4. Mose 26.65) 12 Ausgenommen sind nur Kaleb Ben-Jefunne aus der Sippe Kenas und Josua Ben-Nun, die treu zu mir gehalten haben.' 13 So traf Jahwes Zorn die Israeliten, und er ließ sie vierzig Jahre lang in der Wüste umherirren, bis diese ganze Generation aufgerieben war, die getan hatte, was vor Jahwe böse ist. 14 Seht doch, nun seid ihr an die Stelle eurer Väter getreten, eine Brut von sündigen Männern, um den glühenden Zorn Jahwes gegen Israel noch zu vermehren. 15 Wenn ihr euch von ihm abkehrt, wird er das Volk noch länger in der Wüste lassen, und ihr habt es dann zugrunde gerichtet!" 16 Da traten sie näher zu Mose und sagten: "Wir wollen ja nur Gehege für unser Kleinvieh hier bauen und feste Städte für unsere Familien. 17 Wir selbst wollen für den Kampf bewaffnet vor den Israeliten herziehen, bis wir sie an ihren Ort gebracht haben. Nur unsere Familien sollen wegen der Bewohner des Landes in den befestigten Städten bleiben. 18 Wir kehren nicht in unsere Häuser zurück, bis jeder Israelit seinen Erbbesitz erhalten hat. 19 Wir verlangen keinen Erbbesitz auf der anderen Seite des Jordan, wenn wir ihn diesseits des Jordan im Osten bekommen." 20 Da sagte Mose zu ihnen: "Wenn ihr das tut, wenn ihr euch vor Jahwe bewaffnet (Josua 1.13-15) 21 und jeder Bewaffnete von euch vor Jahwe über den Jordan zieht, bis er seine Feinde vor sich her vertrieben hat 22 und das Land für Jahwe unterworfen ist, wenn ihr erst danach zurückkehrt, sollt ihr frei sein von den Verpflichtungen gegenüber Jahwe und Israel, und dieses Land hier soll vor Jahwe euch gehören. 23 Wenn ihr das aber nicht so tut, versündigt ihr euch gegen Jahwe. Und seid gewiss, dass eure Sünde euch einholen wird. 24 Baut euch feste Städte für eure Familien und Gehege für eure Schafe und tut, was ihr versprochen habt!" 25 Da sagten die Gaditen und Rubeniten zu Mose: "Deine Diener werden tun, was du verlangst. 26 Unsere Kinder, unsere Frauen, unsere Herden und unser ganzes Vieh werden in den Städten Gileads bleiben. 27 Deine Diener aber werden alle zum Heeresdienst gerüstet sein und vor Jahwe hinüberziehen in den Kampf, wie du gesagt hast." 28 Daraufhin gab Mose dem Priester Eleasar, Josua Ben-Nun und den Oberhäuptern der Stämme Israels die Anweisung: 29 "Wenn die Gaditen und Rubeniten vor Jahwe zum Kampf gerüstet mit euch den Jordan überschreiten und wenn das Land euch unterworfen sein wird, dann sollt ihr ihnen das Land Gilead zum Eigentum geben. (Josua 4.12) 30 Ziehen sie aber nicht bewaffnet mit euch hinüber, dann müssen sie sich unter euch im Land Kanaan ansässig machen." 31 Da erwiderten die Gaditen und Rubeniten: "Was Jahwe deinen Dienern gesagt hat, wollen wir tun. 32 Für unseren Erbbesitz diesseits des Jordan werden wir vor Jahwe gerüstet in das Land Kanaan hinüberziehen." 33 So gab Mose den Gaditen, den Rubeniten und dem halben Stamm des Josefssohns Manasse das Gebiet des Amoriterkönigs Sihon und das Gebiet des Königs Og von Baschan, das ganze Land mit seinen Städten und den dazugehörenden Gebieten. (Josua 13.8) 34 Die Gaditen befestigten die Städte Dibona, Atarot und Aroer, 35 Atrot-Schofan, Jaser, Jogboha, 36 Bet-Nimra und Bet-Haran und errichteten Einfriedungen für ihre Herden. 37 Die Männer des Stammes Ruben befestigten die Städte Heschbon, Elale, Kirjatajim, 38 Nebo, Baal-Meon und Sibma und gaben ihnen andere Namen. 39 Die Nachkommen von Machir Ben-Manasse zogen nach Gilead. Sie eroberten es und vertrieben die Amoriter dort. 40 Mose gab ihnen Gilead als Besitz, und sie siedelten sich dort an. 41 Jaïr vom Stamm Manasse eroberte eine Reihe von Zeltdörfern und nannte sie "Zeltdörfer Jaïrs". (5. Mose 3.14) 42 Nobach eroberte Kenach und dessen Tochterstädte und nannte es nach seinem eigenen Namen: Nobach.