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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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4. Mose - Kapitel 31

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Bestrafe die Midianiter für das, was sie Israel angetan haben. Danach wirst du mit deinen Vorfahren vereint werden." (4. Mose 25.17) (4. Mose 27.13) 3 Daraufhin sagte Mose zum Volk: "Ein Teil eurer Männer soll sich zum Kriegsdienst bewaffnen. Sie werden gegen die Midianiter ziehen, um die Rache Jahwes an ihnen zu vollstrecken. 4 Von jedem Stamm sollen 1000 Mann in den Kampf ziehen." 5 So wählten sie aus jedem Stamm der vielen Israeliten tausend Kämpfer aus, sodass ein Heer von 12.000 Mann zusammenkam. 6 Mose schickte auch Pinhas, den Sohn des Priesters Eleasar, mit den heiligen Geräten und den Signaltrompeten zum Heer. (4. Mose 10.2) (4. Mose 25.7) 7 Sie kämpften gegen Midian, wie Jahwe es Mose befohlen hatte, und brachten alle Männer um, (2. Mose 20.13) 8 auch die fünf Könige der Midianiter: Ewi, Rekem, Zur, Hur und Reba. Auch Bileam Ben-Beor töteten sie. (4. Mose 22.5) (Josua 13.21-22) 9 Die Frauen und Kinder der Midianiter nahmen sie gefangen. Sie erbeuteten ihre Viehherden und ihren ganzen Besitz. 10 Doch all ihre Städte und Dörfer brannten sie nieder. 11 Die ganze Beute, auch alle Menschen und das Vieh 12 brachten sie zu Mose und Eleasar und der Gemeinschaft der Israeliten ins Lager in der moabitischen Steppe am Jordan bei Jericho. 13 Mose ging ihnen mit Eleasar und den Oberhäuptern der Gemeinschaft entgegen. 14 Als er sie sah, wurde er zornig über die Befehlshaber des Heeres, die Führer der Tausend- und Hundertschaften, die aus dem Krieg kamen. 15 Er sagte zu ihnen: "Warum habt ihr die Frauen am Leben gelassen? 16 Gerade sie brachten doch auf den Rat Bileams die Israeliten dazu, in der Sache mit dem Peor von Jahwe abzufallen, sodass sein schwerer Schlag die Gemeinde Jahwes traf. (4. Mose 25.1) (Offenbarung 2.14) 17 Tötet jetzt alle Kinder männlichen Geschlechts und alle Frauen, die schon mit einem Mann geschlafen haben. (Richter 21.11) 18 Alle Mädchen, die noch nicht mit einem Mann Verkehr hatten, dürft ihr für euch am Leben lassen. 19 Ihr bleibt sieben Tage vor dem Lager. Und jeder, der einen Menschen erschlagen hat, und jeder, der einen Toten berührte, soll sich am dritten und am siebten Tag samt seinen Gefangenen entsündigen. (4. Mose 19.11) 20 Auch alle Kleidungsstücke, alles Lederzeug und alles, was aus Ziegenhaar oder Holz hergestellt ist, muss entsündigt werden." 21 Der Priester Eleasar sagte den Männern, die aus dem Kampf heimgekehrt waren: "Folgende gesetzliche Verordnung hat Jahwe uns durch Mose gegeben: 22 Alle Beutestücke aus Gold, Silber, Bronze, Eisen, Zinn und Blei, 23 also alles, was nicht verbrennen kann, sollt ihr ins Feuer halten und anschließend mit dem Reinigungswasser entsündigen. Alles, was verbrennen kann, sollt ihr ins Wasser tauchen. 24 Am siebten Tag sollt ihr eure Kleider waschen. Dann seid ihr wieder rein und dürft ins Lager zurückkommen." 25 Jahwe sagte zu Mose: 26 "Zähle mit dem Priester Eleasar und den Oberen der Gemeinschaft, was als Beute mitgebracht worden ist, Menschen und Vieh. 27 Dann gib die eine Hälfte der Beute denen, die ins Feld gezogen sind und gekämpft haben, und die andere Hälfte der ganzen übrigen Gemeinschaft. (Josua 22.8) (1. Samuel 30.24) 28 Von den Kämpfern, die in den Krieg gezogen sind, sollst du darüber hinaus eine Abgabe für Jahwe erheben: je eins von 500 bei Menschen, Rindern, Eseln oder Kleinvieh. 29 Das sollst du von der Hälfte nehmen, die ihnen zusteht, und es dem Priester Eleasar als Opfer für Jahwe übergeben. 30 Von der Hälfte, die den übrigen Israeliten zusteht, sollst du je eins von 50 erheben, bei Menschen und Vieh, bei Rindern, Eseln, Schafen oder Ziegen, und sollst es den Leviten übergeben, die den Dienst an der Wohnung Jahwes tun." 31 Mose und Eleasar machten, was Jahwe Mose befohlen hatte. 32 Die Zählung der gesamten Beute erbrachte 675.000 Schafe und Ziegen, 33 72.000 Rinder, 34 61.000 Esel 35 und 32.000 Menschen, unberührte Mädchen. 36 Die Hälfte davon, der Anteil für die Kämpfer, betrug 337.500 Stück Kleinvieh 37 und die Abgabe für Jahwe: 675 Stück; 38 36.000 Rinder und die Abgabe für Jahwe: 72; 39 30.500 Esel und die Abgabe für Jahwe: 61; 40 16.000 Menschen und die Abgabe für Jahwe: 32 Menschen. 41 Mose übergab diesen Anteil dem Priester Eleasar als Opfergabe für Jahwe, so wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 42 Von der Hälfte für die Israeliten, die Mose von der Beute der Kämpfer abgezogen hatte, 43 also von der Hälfte, die für die Gemeinschaft bestimmt war, nämlich 337.500 Stück Kleinvieh, 44 36.000 Rinder, 45 30.500 Esel 46 und 16.000 Menschen, 47 von dieser den Israeliten gehörenden Hälfte nahm Mose von 50 Menschen und Tieren je eins heraus und übergab sie den Leviten, die den Dienst an der Wohnung Jahwes versahen, so wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 48 Da traten die Befehlshaber des Heeres an Mose heran, die Führer der Tausend- und Hundertschaften, 49 und sagten zu ihm: "Deine Diener haben die Krieger gezählt, die unter unserem Befehl standen, und es fehlt nicht ein einziger Mann. 50 So bringen wir das als Opfergabe für Jahwe, was jeder von uns an Goldschmuck gefunden hat: Schrittkettchen und Armspangen, Siegelringe, Ohrringe und Halsschmuck, um Sühne vor Jahwe für uns zu erwirken." 51 Mose und der Priester Eleasar nahmen das Gold von ihnen an, alles kunstvoll gearbeitete Schmuckstücke. 52 Das Gold, das sie als Abgabe von den Führern der Tausend- und Hundertschaften für Jahwe erhoben, hatte ein Gewicht von fast 193 Kilogramm. 53 Die Krieger hatten auch jeder für sich Beute gemacht. 54 Mose und der Priester Eleasar nahmen das Gold von den Oberen und brachten es in das Zelt der Gottesbegegnung. Es sollte vor Jahwe die Erinnerung an die Israeliten wach halten.