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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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4. Mose - Kapitel 2

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 2 "Die Israeliten sollen ihre Zelte bei ihren Verbänden, den Zeichen ihrer Familien, aufschlagen, und zwar rings um das Zelt der Gottesbegegnung herum und mit Blick darauf." (4. Mose 1.1) 3 Vorn, im Osten, hatten die Verbände des Lagers von Juda ihren Platz. Fürst der Nachkommen Judas war Nachschon Ben-Amminadab. 4 Sein Heer zählte 74.600 Mann. 5 Neben ihm sollte der Stamm Issachar sein Lager aufschlagen. Fürst der Nachkommen Issachars war Netanel Ben-Zuar. 6 Sein Heer zählte 54.400 Mann. 7 Dann kam der Stamm Sebulon mit seinem Fürsten Eliab Ben-Helon. 8 Sein Heer zählte 57.400 Mann. 9 Zum Lager Juda gehörten also insgesamt 186.400 Mann. Diese Abteilung sollte beim Weitermarsch zuerst aufbrechen. 10 Auf der Südseite hatten die Verbände des Lagers von Ruben ihren Platz. Fürst der Nachkommen Rubens war Elizur Ben-Schedëur. 11 Sein Heer zählte 46.500 Mann. 12 Neben ihm schlug der Stamm Simeon sein Lager auf. Fürst der Nachkommen Simeons war Schelumiël Ben-Zurischaddai. 13 Sein Heer zählte 59.300 Mann. 14 Dann kam der Stamm Gad mit seinem Fürsten Eljasaf Ben-Dëuël. 15 Sein Heer zählte 45.650 Mann. 16 Zum Lager Ruben gehörten also insgesamt 151.450 Mann. Diese Abteilung sollte beim Weitermarsch als zweite aufbrechen. 17 Dann sollte das Zelt der Gottesbegegnung aufbrechen, das Lager der Leviten in der Mitte der anderen Lager. Wie sie ihre Zelte aufgeschlagen hatten, so sollten sie aufbrechen, jeder an seiner Stelle, Feldzeichen um Feldzeichen. 18 Auf der Westseite hatten die Verbände des Lagers von Efraïm ihren Platz. Fürst der Nachkommen Efraïms war Elischama Ben-Ammihud. 19 Sein Heer zählte 40.500 Mann. 20 Neben ihm schlug der Stamm Manasse sein Lager auf. Fürst der Nachkommen Manasses war Gamliël Ben-Pedazur. 21 Sein Heer zählte 32.200 Mann. 22 Dann kam der Stamm Benjamin mit seinem Fürsten Abidan Ben-Gidoni. 23 Sein Heer zählte 35.400 Mann. 24 Zum Lager Efraïm gehörten also insgesamt 108.100 Mann. Diese Abteilung sollte beim Weitermarsch als dritte aufbrechen. 25 Auf der Nordseite hatten die Verbände des Lagers von Dan ihren Platz. Fürst der Nachkommen Dans war Ahiëser Ben-Ammischaddai. 26 Sein Heer zählte 62.700 Mann. 27 Neben ihm schlug der Stamm Ascher sein Lager auf. Fürst der Nachkommen Aschers war Pagiël Ben-Ochran. 28 Sein Heer zählte 41.500 Mann. 29 Dann kam der Stamm Naftali mit seinem Fürsten Ahira Ben-Enan. 30 Sein Heer zählte 53.400 Mann. 31 Zum Lager Dan gehörten also insgesamt 157.600 Mann. Diese Abteilung sollte beim Weitermarsch zuletzt aufbrechen. 32 Das waren die Gemusterten der Israeliten nach ihren Familien. Die Gesamtzahl aller Verbände aller Lager betrug 603.550. (4. Mose 1.46) 33 Aber die Leviten wurden nicht mit den Israeliten gemustert, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. (4. Mose 1.48-49) 34 Die Israeliten machten alles genauso, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. Sie schlugen ihr Lager nach ihren Verbänden auf und brachen auf, jeder bei seiner Sippe mit seiner Familie. (4. Mose 2.2)