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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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4. Mose - Kapitel 10

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Lass zwei Trompeten aus getriebenem Silber anfertigen. Sie sollen dazu dienen, die Gemeinschaft zusammenzurufen und das Zeichen zum Aufbruch zu geben. (4. Mose 31.6) 3 Wenn man beide bläst, soll sich die ganze Gemeinschaft bei dir am Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung versammeln. 4 Wenn man nur eine bläst, sollen sich die Fürsten, die Oberhäupter der Heereseinheiten Israels bei dir versammeln. 5 Wenn ihr das Signal blast, sollen die Stämme aufbrechen, die im Osten lagern. 6 Blast ihr das Signal zum zweiten Mal, sollen die Stämme aufbrechen, die im Süden lagern. 7 Wenn aber die Versammlung einberufen werden soll, dürft ihr nicht dieses Signal blasen. 8 Die Trompeten sollen von den Nachkommen Aarons, den Priestern, geblasen werden. Das ist eine immerwährende Ordnung, die auch für nachfolgende Generationen gilt. 9 Und wenn ihr gegen einen Feind, der in euer Land einfällt, in den Krieg ziehen müsst, dann sollt ihr mit den Trompeten das Signal geben. Dann wird bei Jahwe, eurem Gott, an euch gedacht werden, und ihr werdet vor euren Feinden gerettet. 10 Auch bei freudigen Anlässen, an den Festen und Neumondstagen, sollt ihr die Trompeten zu euren Brand- und Freudenopfern blasen. Sie sollen euch vor Gott in Erinnerung bringen. Ich bin Jahwe, euer Gott." (3. Mose 23.24) (2. Könige 11.14) (2. Chronik 7.6) 11 Im zweiten Jahr nach dem Auszug aus Ägypten, am 20. Mai, erhob sich die Wolke von der Wohnung des Bundesgesetzes. 12 Da zogen die Israeliten aus der Wüste Sinai weiter von Lagerplatz zu Lagerplatz, bis sich die Wolke in der Wüste Paran niederließ. 13 So brachen sie zum ersten Mal auf, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. (4. Mose 1.1-4) 14 Zuerst brach die Abteilung unter dem Feldzeichen des Stammes Juda auf. Judas Heeresverband wurde von Nachschon Ben-Amminadab geführt. 15 Der Heeresverband des Stammes Issachar wurde von Netanel Ben-Zuar geführt 16 und der Heeresverband des Stammes Sebulon von Eliab Ben-Helon. 17 Nachdem die Wohnung abgebaut war, brachen die Gerschoniten und die Merariten auf, die die Wohnung trugen. 18 Dann kam die Abteilung unter dem Feldzeichen des Stammes Ruben. Rubens Heeresverband wurde von Elizur Ben-Schedëur geführt. 19 Der Heeresverband des Stammes Simeon wurde von Schelumiël Ben-Zurischaddai geführt und 20 der Heeresverband des Stammes Gad von Eljasaf Ben-Dëuël. 21 Dann brachen die Kehatiten auf, die das Heilige trugen. Und man baute die Wohnung auf, bis sie ankamen. 22 Hinter ihnen zog die Abteilung unter dem Feldzeichen des Stammes Efraïm. Efraïms Heeresverband wurde von Elischama Ben-Ammihud geführt. 23 Der Heeresverband des Stammes Manasse wurde von Gamliël Ben-Pedazur geführt und 24 der Heeresverband des Stammes Benjamin von Abidan Ben-Gidoni. 25 Die Nachhut für alle Lager bildete die Abteilung unter dem Feldzeichen des Stammes Dan. Dans Heeresverband wurde von Ahiëser Ben-Ammischaddai geführt. 26 Der Heeresverband des Stammes Ascher wurde von Pagiël Ben-Ochran geführt 27 und der Heeresverband des Stammes Naftali von Ahira Ben-Enan. 28 So brachen die Israeliten auf, Heerschar um Heerschar. 29 Mose sagte zu Hobab, dem Sohn seines midianitischen Schwiegervaters Reguël: "Wir machen uns jetzt auf den Weg zu dem Ort, den Jahwe uns versprochen hat. Geh mit uns! Wir werden dir Gutes tun, denn Jahwe hat Israel Gutes zugesagt." (2. Mose 2.18) (Richter 1.16) 30 Doch Hobab erwiderte: "Nein, ich werde nicht mitkommen, sondern in mein Land und zu meiner Verwandtschaft gehen." 31 "Verlass uns doch nicht!", bat Mose. "Du weißt, wo wir uns in der Wüste lagern können, und sollst uns als Auge dienen. 32 Wenn du mit uns kommst und all das Gute geschieht, das Jahwe uns zugesagt hat, werden wir auch dir Gutes tun." 33 So zogen sie vom Berg Jahwes aus drei Tagereisen weit. Die Bundeslade Jahwes zog vor ihnen her, um den Lagerplatz zu bestimmen, 34 und die Wolke Jahwes war über ihnen, wenn sie auszogen. (2. Mose 13.21) 35 Immer wenn die Lade aufbrach, sagte Mose: "Steh auf, Jahwe! / Dann laufen deine Feinde auseinander, / dann fliehen die, die dich hassen." (Psalm 68.2) (Psalm 132.8) 36 Und wenn sie Halt machte, sagte er: "Komm wieder Jahwe, / zu den Abertausenden Israels!"