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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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3. Mose - Kapitel 9

1 Am achten Tag rief Mose Aaron, dessen Söhne und die Ältesten Israels zusammen. (3. Mose 8.33) 2 Dann sagte er zu Aaron: "Nimm dir ein Stierkalb zum Sündopfer und einen Schafbock zum Brandopfer und bringe sie vor Jahwe. Die Tiere müssen ohne Fehler sein. 3 Sag auch den Israeliten: 'Bringt einen Ziegenbock für das Sündopfer, ein Stierkalb und ein Schaf zum Brandopfer. Es müssen fehlerfreie einjährige Tiere sein. 4 Dazu noch einen Stier und einen Schafbock für das Freudenopfer, um sie vor Jahwe zu schlachten, und ein Speisopfer, das mit Öl vermengt wurde. Denn heute wird Jahwe euch erscheinen.'" 5 Sie brachten alles vor das Zelt der Gottesbegegnung, wie Mose es angeordnet hatte. Und die ganze Gemeinschaft versammelte sich dort vor Jahwe. 6 Mose sagte: "Das ist es, was Jahwe euch zu tun befohlen hat. Nun wird euch die Herrlichkeit Jahwes erscheinen." 7 Zu Aaron sagte Mose: "Tritt an den Altar und bring das Sünd- und das Brandopfer für dich dar. Erwirke Sühne für dich und das Volk! Bring die Opfer für die Schuld des Volkes und erwirke Sühnung für sie, wie Jahwe es befohlen hat!" (3. Mose 16.6) (3. Mose 16.11) (3. Mose 16.15) (Hebräer 5.3) (Hebräer 7.27) 8 Aaron trat an den Altar und schlachtete das Stierkalb für seine eigene Sünde. 9 Seine Söhne brachten ihm das Blut. Er tauchte seinen Finger hinein und strich etwas davon an die Hörner des Altars. Den Rest goss er am Fuß des Altars aus. 10 Die Fettstücke, die Nieren und den Lappen an der Leber ließ er auf dem Altar in Rauch aufgehen, so wie Jahwe es Mose befohlen hatte. (3. Mose 4.8-12) 11 Das Fleisch und die Haut verbrannte er draußen vor dem Lager. 12 Dann schlachtete er das Brandopfer. Seine Söhne brachten ihm das Blut, und er sprengte es ringsherum an den Altar. (3. Mose 1.10-13) 13 Dann reichten sie ihm die Stücke des Opfertiers und den Kopf, und er ließ alles auf dem Altar in Rauch aufgehen. 14 Die Eingeweide und die Unterschenkel wusch er im Wasser und verbrannte sie ebenfalls auf dem Altar. 15 Dann ließ er die Opfergabe des Volkes herbringen. Er schlachtete den Ziegenbock als Opfer für die Sünden des Volkes so, wie er das Sündopfer für sich geschlachtet hatte. 16 Auch das Brandopfer brachte er nach der Vorschrift dar. 17 Vom Speisopfer nahm er eine Handvoll und ließ es auf dem Altar in Rauch aufgehen, zusätzlich zu dem Morgen-Brandopfer. 18 Anschließend schlachtete er den Stier und den Schafbock als Freudenopfer für das Volk. Seine Söhne brachten ihm das Blut, und er sprengte es ringsherum an den Altar. 19 Sie brachten ihm auch die Fettstücke von beiden Tieren, den Fettschwanz, das Fett, das die Eingeweide bedeckt, die Nieren mit ihrem Fett und den Lappen an der Leber 20 und legten es auf die Bruststücke, damit Aaron sie auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen würde. 21 Die Bruststücke und die rechte Hinterkeule schwang Aaron als Weihgabe vor Jahwe hin und her, wie Mose es angeordnet hatte. (3. Mose 7.30-34) 22 Nachdem Aaron das Sünd-, das Brand- und das Freudenopfer dargebracht hatte, erhob er seine Hände und segnete alles Volk. Dann stieg er herab. (4. Mose 22.1) 23 Mose und Aaron gingen anschließend in das Zelt der Gottesbegegnung hinein. Als sie wieder herauskamen, segneten sie das Volk. Da zeigte sich die Herrlichkeit Jahwes dem ganzen Volk. (2. Mose 40.34) 24 Flammen gingen von ihm aus und verzehrten das Brandopfer auf dem Altar und die Fettstücke. Bei diesem Anblick brach das Volk in Jubel aus, und alle warfen sich zu Boden. (2. Chronik 7.1)