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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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3. Mose - Kapitel 16

1 Nach dem Tod der beiden Söhne Aarons, die starben, als sie in die Nähe Jahwes kamen, redete Jahwe zu Mose. (3. Mose 10.1-2) 2 Er sagte zu ihm: "Sprich mit deinem Bruder Aaron, dass er nicht zu jeder Zeit ins Heiligtum hinter den Vorhang geht, vor die Deckplatte auf der Lade. Sonst muss er sterben. Denn ich zeige mich in der Wolke über der Deckplatte. (2. Mose 26.33-34) 3 Er darf nur ins Heiligtum hineingehen, wenn er vorher einen jungen Stier als Sündopfer und einen Schafbock als Brandopfer dargebracht hat. (3. Mose 1.10) (3. Mose 4.3) 4 Er soll ein Priesterhemd aus Leinen anhaben und leinene Kniehosen tragen, die seine Scham bedecken. Auch Gürtel und Kopfbund müssen aus Leinen bestehen. Es sind heilige Gewänder. Bevor er sie anzieht, muss er sich mit Wasser übergießen. (2. Mose 28.39) (2. Mose 28.42-43) 5 Von der Gemeinschaft der Israeliten lasse er sich zwei Ziegenböcke für das Sündopfer und einen Schafbock für das Brandopfer geben. 6 Für sich selbst soll er den Stier des Sündopfers bereithalten, mit dem er Sühne für sich und seine Familie erwirkt. (Hebräer 7.27) 7 Die beiden Ziegenböcke bringe er vor Jahwe an den Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung. 8 Dann soll er das Los entscheiden lassen, welcher Bock für Jahwe und welcher für Asasel bestimmt ist. (3. Mose 16.20-22) (Matthäus 12.43) 9 Den Ziegenbock, auf den das Los für Jahwe gefallen ist, soll Aaron als Sündopfer schlachten. 10 Der Ziegenbock, auf den das Los für Asasel gefallen ist, soll lebend vor Jahwe gestellt werden, damit man über ihm die Sühnehandlung vollziehe und ihn dann für Asasel in die Wüste treibe. 11 Aaron soll nun den jungen Stier darbringen, der als Sündopfer für ihn bestimmt ist. Er soll ihn schlachten und Sühne für sich und seine Familie erwirken. 12 Dann nehme er von dem Altar, der vor Jahwe steht, eine Räucherpfanne voll glühender Kohlen, dazu zwei Handvoll von der zerstoßenen wohlriechenden Weihrauchmischung und bringe es in den Raum innerhalb des Vorhangs. 13 Dort, vor Jahwe, streue er den Weihrauch über die Glut, damit der aufsteigende Rauch die Deckplatte über der Lade mit dem Bundesgesetz verhüllt und er nicht sterben muss. 14 Dann nehme er etwas von dem Blut des jungen Stiers und sprenge es mit dem Finger auf die Vorderseite der Deckplatte in Richtung Osten und siebenmal vor ihr auf den Boden. 15 Danach schlachte er den Ziegenbock für das Sündopfer, das für das Volk bestimmt ist, und bringe dessen Blut hinter den Vorhang. Davon sprenge er etwas auf die Deckplatte und vor sie hin, wie er es mit dem Blut des Stiers getan hat. (Römer 3.25) 16 Auf diese Weise erwirke er Sühne für das Heiligtum wegen der Unreinheiten der Israeliten und ihrer Vergehen, mit denen sie sich versündigt haben. Ebenso soll er mit dem Zelt der Gottesbegegnung verfahren, das bei ihnen steht, mitten in ihren Unreinheiten. (3. Mose 17.11) 17 Kein Mensch darf im Zelt der Gottesbegegnung sein, wenn Aaron hineingeht, um im Heiligtum die Sühnehandlung zu vollziehen, bis er wieder herauskommt. Auf diese Weise soll er Sühne erwirken für sich, seine Familie und die ganze Versammlung Israels. 18 Dann soll er zu dem Altar hinausgehen, der vor Jahwe steht, und für ihn die Sühnehandlung vollziehen. Er nehme etwas von dem Blut des Stiers und dem des Ziegenbocks und bestreiche damit die Hörner des Altars. (2. Mose 30.10) 19 Dann sprenge er mit seinem Finger siebenmal etwas von dem Blut an den Altar. So soll er ihn von den Unreinheiten der Israeliten reinigen und ihn heiligen. 20 Wenn Aaron die Sühnehandlung für das Heiligtum, das Zelt der Gottesbegegnung und den Altar vollzogen hat, soll er den lebenden Ziegenbock herbeibringen. 21 Er stütze beide Hände auf den Kopf dieses Ziegenbocks und bekenne über ihm alle Schuld der Israeliten und all ihre Vergehen, mit denen sie sich schuldig gemacht haben. Er soll sie auf den Kopf des Bocks legen und ihn dann durch einen bereitstehenden Mann in die Wüste schaffen lassen, 22 damit der Ziegenbock all ihre Schuld mit sich in die Öde trägt. Dann schicke er den Bock in die Wüste. 23 Anschließend soll Aaron in das Zelt der Gottesbegegnung gehen und die Kleidungsstücke aus Leinen ausziehen, die er angezogen hatte, als er in das Heiligtum hineinging, und soll sie dort niederlegen. 24 Dann soll er sich an heiliger Stätte mit Wasser übergießen und seine eigenen Kleider anziehen. Er soll anschließend herauskommen und das Brandopfer für sich und das Volk darbringen, um so für sich und das Volk Sühne zu erwirken. 25 Auch die Fettstücke des Sündopfers soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. 26 Der Mann, der den Ziegenbock zu Asasel hinausgetrieben hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen, bevor er wieder ins Lager zurückkommt. 27 Die Reste von dem jungen Stier und dem Ziegenbock für das Sündopfer, deren Blut ins Heiligtum gebracht wurde, um Sühne zu erwirken, bringe man vor das Lager. Dort soll man ihre Häute, ihr Fleisch und ihre Eingeweide verbrennen. (3. Mose 4.12) (3. Mose 6.23) (Hesekiel 43.21) (Hebräer 13.11) 28 Der, der sie verbrannt hat, soll seine Kleider waschen und sich selbst mit Wasser übergießen, bevor er wieder ins Lager zurückkommt. 29 Diese Bestimmungen gelten für alle Zukunft. Am 10. Oktober sollt ihr euch selbst demütigen und dürft an diesem Tag keine Arbeit verrichten. Das gilt auch für die Fremden, die bei euch leben. 30 Denn an diesem Tag erwirkt man Sühne für euch, um euch zu reinigen. Vor Jahwe sollt ihr von all euren Sünden rein werden. (Hebräer 10.3) 31 Ein Sabbat, ein Feiertag ist es für euch, an dem ihr euch selbst demütigen sollt. Das ist eine ewige Ordnung. 32 Die Sühnehandlung soll der Priester vollziehen, den man anstelle seines Vaters gesalbt und eingesetzt hat. Er soll dabei die Kleider aus Leinen anziehen, die dafür bestimmt sind, 33 und für das gesamte Heiligtum Sühne erwirken, für das Zelt der Gottesbegegnung und den Altar, für die Priester und die ganze Volksversammlung. 34 Das soll eine ewige Ordnung für euch sein, einmal im Jahr Sühne für alle Sünden der Israeliten zu erwirken." Aaron führte alles so aus, wie Jahwe es Mose befohlen hatte.