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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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3. Mose - Kapitel 10

1 Zwei Söhne Aarons, es waren Nadab und Abihu, nahmen ihre Räucherpfannen, legten Glut und Räucherwerk darauf und brachten Jahwe ein unerlaubtes Feueropfer, das er ihnen nicht geboten hatte. 2 Da ging Feuer von Jahwe aus und verzehrte sie. So starben sie vor Jahwe. (4. Mose 16.35) (2. Chronik 26.16-20) 3 Mose sagte zu Aaron: "Das ist es, was Jahwe meinte, als er sagte: An denen, die mir nahe sind, / erweise ich mich als heilig. / Und vor dem ganzen Volk / will ich verherrlicht sein!"Aaron schwieg. (1. Petrus 4.17) 4 Mose rief Mischaël und Elizafan, die Söhne von Aarons Onkel Usiël, und sagte zu ihnen: "Kommt her und schafft die Leichen eurer Verwandten vom Heiligtum weg! Bringt sie aus dem Lager hinaus!" (2. Mose 6.22) (Apostelgeschichte 5.6) (Apostelgeschichte 5.10) 5 Sie gehorchten dem Befehl Moses und schafften die Toten in ihren Priesterhemden aus dem Lager hinaus. 6 Mose sagte zu Aaron und dessen Söhnen Eleasar und Itamar: "Ihr dürft euer Haupthaar jetzt nicht ungepflegt herunterhängen lassen und eure Kleidung nicht zerreißen, damit ihr nicht auch sterben müsst und Gott über die ganze Gemeinschaft zornig wird. Lasst eure Brüder, die anderen Israeliten, diesen Brand beweinen, den Jahwe angerichtet hat. (3. Mose 21.10) 7 Entfernt euch nicht vom Eingang des Zeltes der Gottesbegegnung, damit ihr nicht sterben müsst, denn das Öl der Salbung Jahwes ist auf euch." Sie taten, wie Mose es gesagt hatte. 8 Jahwe sagte zu Aaron: 9 "Wenn ihr ins Zelt der Gottesbegegnung hineingeht, dürft ihr weder Wein noch Bier trinken, sonst müsst ihr sterben. Das ist eine ewige Ordnung für dich und deine Nachkommen. (Hesekiel 44.21) (1. Timotheus 3.3) (Titus 1.7) 10 Denn ihr sollt unterscheiden zwischen dem, was heilig, und dem, was nicht heilig ist, zwischen dem, was rein, und dem, was unrein ist. 11 Und ihr sollt die Israeliten unterweisen in all den Ordnungen, die Jahwe euch durch Mose gegeben hat." 12 Mose sagte zu Aaron und seinen überlebenden Söhnen Eleasar und Itamar: "Was von den Speisopfern übrig bleibt und nicht als Feueropfer für Jahwe verbrannt wird, dürft ihr nehmen und als ungesäuerte Fladen in der Nähe des Altars essen, denn es ist höchst heilig. 13 Ihr müsst es an heiliger Stätte essen, denn es ist der Anteil, der dir und deinen Söhnen von den Feueropfern Jahwes zusteht. So ist es mir geboten worden. (3. Mose 2.3) 14 Das Bruststück und die Hinterkeule, die dir und deinen Söhnen und Töchtern von den Freudenopfern der Israeliten zustehen, könnt ihr auch an einem anderen reinen Ort verzehren. (3. Mose 7.34) 15 Die Hinterkeule und die Brust sollt ihr zusammen mit den Fettstücken für das Feueropfer zum Altar bringen und dort vor Jahwe hin- und herschwingen. Danach gehören sie dir und deinen Nachkommen. Das steht euch für alle Zeit als Anteil zu. So hat Jahwe es befohlen." 16 Als Mose nach dem Ziegenbock für das Sündopfer suchte, stellte sich heraus, dass er schon verbrannt worden war. Da wurde Mose zornig auf Eleasar und Itamar, die Söhne, die Aaron geblieben waren. 17 "Warum habt ihr das Sündopfer nicht an geweihter Stätte gegessen? Es ist doch höchst heilig! Jahwe hat es euch gegeben, um die Schuld von der Gemeinschaft wegzunehmen, indem ihr Sühne für sie erwirkt. 18 Sein Blut ist nicht ins Heiligtum hineingebracht worden. Ihr hättet es auf jeden Fall im Heiligtum essen sollen, wie ich es angewiesen habe." (3. Mose 6.19) (3. Mose 6.22) 19 Aaron erwiderte Mose: "Du weißt doch, dass meine Söhne ihr Sünd- und Brandopfer Jahwe gebracht haben. Und da ist mir so etwas zugestoßen. Meinst du, es hätte Jahwe gefallen, wenn ich heute das Sündopfer gegessen hätte?" 20 Als Mose das hörte, gab er sich zufrieden.