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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Samuel - Kapitel 4

1 Als Isch-Boschet Ben-Saul hörte, dass Abner in Hebron umgekommen war, verlor er jeden Mut. Auch ganz Israel war bestürzt. 2 Zwei Truppenführer hatte er in seinem Dienst. Der eine hieß Baana, der andere Rechab. Es waren Söhne Rimmons, Benjaminiten aus Beerot, denn auch Beerot wird zu Benjamin gerechnet. 3 Die früheren Bewohner der Stadt waren nach Gittajim geflohen und leben heute noch als Fremde dort. 4 Es gab auch noch einen Sohn von Jonatan Ben-Saul, der an beiden Füßen gelähmt war. Er war fünf Jahre alt gewesen, als die Nachricht von Saul und Jonatan aus Jesreel kam. Da hatte ihn seine Amme auf den Arm genommen, um mit ihm zu fliehen. Aber in ihrer Hast ließ sie ihn fallen. Seitdem war er gelähmt. Er hieß Mefi-Boschet. (2. Samuel 9.3) 5 Rechab und Baana also, die Söhne von Rimmon aus Beerot, gingen zum Haus von Isch-Boschet. In der Nachmittagshitze kamen sie dort an, als Isch-Boschet gerade seinen Mittagsschlaf hielt. 6 Sie taten so, als ob sie Weizen aus der Vorratskammer holen wollten. So gelangten sie ins Innere des Hauses, stachen ihn in den Bauch und konnten wieder entkommen. 7 Sie waren bis in das Schlafzimmer vorgedrungen, in dem Isch-Boschet auf dem Bett lag. Dort hatten sie ihn getötet und ihm den Kopf abgetrennt. Den Kopf nahmen sie mit und marschierten anschließend die ganze Nacht durch die Araba hindurch. 8 So kamen sie mit dem Kopf Isch-Boschets nach Hebron zu David. "Hier ist der Kopf von Isch-Boschet, dem Sohn deines Feindes Saul, der dir nach dem Leben getrachtet hat! So hat Jahwe unserem Herrn und König an diesem Tag Rache an Saul und seinen Nachkommen verschafft." 9 Da erwiderte David Rechab und Baana, den Söhnen von Rimmon aus Beerot: "So wahr Jahwe lebt, der mich aus jeder Not gerettet hat: 10 Den Mann, der sich für einen Freudenboten hielt und mir in Ziklag meldete: 'Saul ist tot!', ließ ich umbringen. Das war der Botenlohn für ihn. (2. Samuel 1.15) 11 Wie soll ich dann erst mit Verbrechern verfahren, die einen gerechten Mann auf seinem Bett umgebracht haben? Sollte ich dann nicht sein Blut von euch zurückfordern und euch von der Erde wegschaffen?" 12 David befahl seinen Männern, die beiden hinzurichten. Sie taten es, hieben ihnen dann Hände und Füße ab und hingen ihre Leichen am Teich von Hebron auf. Isch-Boschets Kopf aber bestatteten sie im Grab Abners in Hebron.