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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Chronik - Kapitel 30

1 Hiskija schickte Boten mit Briefen durch ganz Israel und Juda, auch an die Stämme Efraïm und Manasse. Er lud sie ein, zum Haus Jahwes nach Jerusalem zu kommen, um Jahwe, dem Gott Israels, das Passafest zu feiern. (2. Chronik 35.1) 2 Der König hatte sich mit den verantwortlichen Männern und der ganzen Versammlung in Jerusalem beraten, ob sie das Passa nicht einen Monat später feiern sollten, (2. Chronik 30.15) 3 denn sie konnten es nicht rechtzeitig tun, weil sich nicht genügend Priester geheiligt hatten und das Volk noch nicht nach Jerusalem gekommen war. 4 Der Plan gefiel dem König und der ganzen Versammlung. 5 So fassten sie also den Beschluss, durch ganz Israel von Dan bis Beerscheba einen Aufruf ergehen zu lassen, um Jahwe, dem Gott Israels, das Passa in Jerusalem zu feiern. Denn sie hatten es lange Zeit nicht vollzählig gefeiert, wie es vorgeschrieben war. 6 So zogen die Eilboten mit den Briefen des Königs und seiner führenden Männer durch ganz Israel und Juda. Wie der König es ihnen aufgetragen hatte, riefen sie aus: "Ihr Leute von Israel, kehrt um zu Jahwe, dem Gott Abrahams, Isaaks und Israels! Dann wird er sich auch euch zuwenden, den Übriggebliebenen, die dem Zugriff der Könige von Assyrien entkommen sind. 7 Seid nicht wie eure Väter und Brüder, die Jahwe, dem Gott eurer Vorfahren, untreu geworden sind, sodass er sie zu einem Bild des Entsetzens machte, wie ihr seht. 8 Seid nicht so stur wie eure Väter! Reicht Jahwe die Hand und kommt zu seinem Heiligtum, das er für alle Zeiten geheiligt hat, und dient Jahwe, eurem Gott, damit er die Glut seines Zorns von euch abwendet. 9 Wenn ihr zu Jahwe umkehrt, werden auch eure Brüder und Kinder Erbarmen finden bei denen, die sie verschleppt haben, und sie werden in euer Land zurückkehren. Denn Jahwe, euer Gott, ist gütig und barmherzig und wird sich nicht von euch abwenden, wenn ihr zu ihm umkehrt." 10 Die Eilboten zogen von Stadt zu Stadt durch das Gebiet von Efraïm und Manasse bis nach Sebulon. Doch man lachte sie aus und verspottete sie. 11 Nur einige Männer aus den Stämmen Ascher, Manasse und Sebulon demütigten sich und kamen nach Jerusalem. 12 In Juda bewirkte Gott, dass alle einmütig dem Aufruf des Königs und der Oberen folgten, den diese nach dem Gebot Jahwes erlassen hatten. 13 So versammelte sich eine große Menge Menschen in Jerusalem, um das Fest der ungesäuerten Brote im Mai zu feiern. Es war eine ungewöhnlich große Versammlung. 14 Zuerst beseitigten sie alle Altäre und Räucheraltäre, die in Jerusalem standen, und warfen sie ins Kidrontal. 15 Am 14. Mai schlachteten sie die Lämmer für das Passa. Die Priester und Leviten hatten sich geschämt und sich diesmal geheiligt und Brandopfer in das Haus Jahwes gebracht. (4. Mose 9.11) 16 Sie standen jetzt auf ihrem Posten, wie es das Gesetz Moses, des Mannes Gottes, vorschreibt, und sprengten das Blut, das sie von den Leviten erhielten, an den Altar. (2. Chronik 29.34) 17 Weil viele in der Versammlung sich nicht geheiligt hatten, schlachteten die Leviten die Passalämmer für alle, die nicht rein waren, damit die Lämmer Jahwe geweiht werden konnten. 18 Denn ein großer Teil des Volkes, viele aus Efraïm und Manasse, Issachar und Sebulon hatten sich nicht gereinigt und aßen das Passamahl nicht so, wie es vorgeschrieben war. Darum betete Hiskija für sie: "Jahwe, du gütiger Gott! Vergib jedem, (2. Mose 12.1) 19 der dich, den Gott seiner Väter, von ganzem Herzen sucht, auch wenn er selbst nicht der Reinheit des Heiligtums entspricht." 20 Jahwe erhörte Hiskija und ließ das Volk gesund bleiben. 21 Die in Jerusalem versammelten Israeliten feierten sieben Tage lang voller Freude das Fest der ungesäuerten Brote. Tag für Tag sangen die Priester und Leviten für Jahwe, begleitet von den Instrumenten, die zum Lob Jahwes bestimmt waren. 22 Hiskija bedankte sich herzlich bei den Leviten, die so großes Verständnis für Jahwe bewiesen hatten. Als dann die sieben Tage des Festes zu Ende waren, an denen sie Freudenopfer brachten und Jahwe, den Gott ihrer Väter, priesen, (2. Chronik 32.6) 23 beschloss die ganze Versammlung, noch weitere sieben Tage zu feiern. Auch diese Woche machten sie zu einem Freudenfest. 24 König Hiskija von Juda hatte der Versammlung dazu 1000 junge Stiere und 7000 Schafe gespendet. Auch die Oberen hatten 1000 junge Stiere und 10.000 Schafe gegeben. Von den Priestern hatten sich sehr viele geheiligt. (2. Chronik 35.7) 25 So freute sich die ganze Versammlung: das Volk von Juda, die Priester und Leviten und alle, die aus den Stämmen Israels gekommen waren, sowie die Fremden, die von dort mitgekommen waren oder in Juda wohnten. 26 In ganz Jerusalem herrschte große Freude, denn seit der Zeit von König Salomo Ben-David hatte es so etwas in Jerusalem nicht mehr gegeben. 27 Dann erhoben sich die Priester, die Nachkommen Levis, und segneten das Volk. Ihr Rufen wurde erhört, ihr Gebet drang bis in Gottes heilige Wohnung im Himmel.