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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Chronik - Kapitel 24

1 Joasch war bei Herrschaftsantritt sieben Jahre alt und regierte 40 Jahre lang in Jerusalem. Seine Mutter hieß Zibja und stammte aus Beerscheba. (2. Könige 12.1) 2 Solange der Priester Jojada lebte, tat Joasch, was Jahwe gefiel. 3 Er heiratete die zwei Frauen, die Jojada für ihn ausgewählt hatte, und zeugte Söhne und Töchter mit ihnen. 4 Einige Zeit später lag es Joasch am Herzen, das Haus Jahwes zu erneuern. 5 Er rief die Priester und Leviten zusammen und sagte zu ihnen: "Geht in die Städte Judas und sammelt von ganz Israel Geld ein, damit ihr jedes Jahr die nötigen Reparaturen am Haus Gottes durchführen könnt. Beeilt euch damit!" Aber die Leviten ließen sich Zeit. 6 Da ließ der König den Oberpriester Jojada rufen und sagte zu ihm: "Warum hast du nicht dafür gesorgt, dass die Leviten die Abgabe einsammeln, die schon Jahwes Diener Mose den Israeliten für das Zelt mit dem Bundesgesetz auferlegt hat? (2. Mose 30.12-13) 7 Denn die gottlose Atalja und ihre Anhänger haben das Haus Gottes verkommen lassen und haben selbst die heiligen Gaben, die für das Haus Jahwes bestimmt waren, für den Baalskult verwendet." (2. Chronik 22.3-4) 8 Der König ließ nun einen Kasten anfertigen und am Außentor des Hauses Jahwes aufstellen. 9 Dann wurde in Juda und Jerusalem bekannt gegeben, dass jeder die Abgabe beisteuern sollte, die Mose, der Diener Gottes, den Israeliten in der Wüste auferlegt hatte. (2. Chronik 24.6) 10 Alle führenden Männer und auch das Volk freuten sich darüber. Sie brachten ihre Gaben und warfen sie in den Kasten, bis er voll war. 11 In bestimmten Abständen ließ man den Kasten durch die Leviten zur Verwaltung des Königs bringen. Wenn man sah, dass viel Geld im Kasten war, kamen der Schreiber des Königs und der Beauftragte des Oberpriesters. Sie leerten den Kasten gemeinsam aus und brachten ihn dann an seinen Platz zurück. So machte man es jeden Tag. Auf diese Weise kam viel Geld zusammen. 12 Der König und Jojada übergaben das Geld den Handwerksmeistern, die für die Bauarbeiten am Tempel verantwortlich waren. Diese stellten Steinmetze und Zimmerleute ein, sowie Handwerker, die mit Eisen und Bronze umgehen konnten. Sie sollten das Haus Jahwes ausbessern. 13 Die Meister gingen ans Werk, und die Arbeit machte gute Fortschritte. Sie stellten das Haus Gottes nach seinen ursprünglichen Maßen wieder her und machten es stabil. 14 Als sie fertig waren, brachten sie den Rest des Geldes dem König und Jojada zurück. Jojada ließ davon Geräte für das Haus Jahwes anfertigen, die für den Dienst und die Brandopfer gebraucht wurden: Schalen sowie goldene und silberne Gegenstände.Solange Jojada lebte, wurden die Brandopfer im Haus Jahwes regelmäßig dargebracht. 15 Jojada wurde sehr alt. Er starb nach einem erfüllten Leben mit 130 Jahren. 16 Man begrub ihn in der Davidsstadt neben den Königen, denn er hatte für Gott und sein Haus viel Gutes in Israel bewirkt. 17 Nach dem Tod Jojadas kamen die führenden Männer Judas zum König und warfen sich vor ihm nieder. Und der König hörte auf sie. 18 Da gingen sie nicht mehr in das Haus Jahwes. Sie verließen den Gott ihrer Väter und verehrten stattdessen geweihte Pfähle und Götzenbilder. Wegen dieser Schuld kam Gottes Zorn über Juda und Jerusalem. 19 Jahwe schickte Propheten zu ihnen, um sein Volk zurückzugewinnen. Die Propheten warnten sie, aber niemand hörte darauf. 20 So kam der Geist Gottes über Secharja Ben-Jojada, den Sohn des Priesters. Er trat vor das Volk und sagte: "So spricht Gott: 'Warum übertretet ihr die Gebote Jahwes und bringt euch selbst um euer Glück?' Weil ihr Jahwe verlassen habt, hat er auch euch verlassen." 21 Darauf taten sie sich gegen ihn zusammen und steinigten ihn auf Befehl des Königs im Vorhof des Hauses Jahwes. (Matthäus 23.35) (Hebräer 11.37) 22 König Joasch dachte nicht mehr daran, wie viel er dessen Vater Jojada zu verdanken hatte, und brachte den Sohn um. Im Sterben rief Secharja noch: "Jahwe sieht es und wird es vergelten!" 23 Um die Jahreswende rückte eine Heeresgruppe der Syrer gegen Joasch heran. Sie drangen in Juda und Jerusalem ein, brachten alle führenden Männer um und schickten die gesamte Beute, die sie bei ihnen gemacht hatten, zum König nach Damaskus. 24 Obwohl die Syrer nur mit wenigen Männern gekommen waren, gab Jahwe ein viel größeres Heer in ihre Gewalt, weil die Judäer Jahwe, den Gott ihrer Väter, verlassen hatten. So vollzogen die Syrer Gottes Strafgericht an Joasch. 25 Als sie abzogen, ließen sie Joasch schwer verwundet zurück. Da verschworen sich einige seiner Hofbeamten wegen des Mordes am Sohn des Priesters Jojada und erschlugen Joasch auf seinem Krankenbett. Er wurde in der Davidsstadt begraben, aber nicht in den Königsgräbern. (2. Chronik 21.20) 26 Die Verschwörer waren Sabat, ein Sohn der Ammoniterin Schimat, und Josabad, ein Sohn der Moabiterin Schimrit. 27 Was seine Söhne betrifft und die vielen auf ihm lastenden Prophetenworte und die Beschreibung der grundlegenden Instandsetzung des Hauses Gottes, findet man in den Erläuterungen zum Buch der Könige. Sein Sohn Amazja trat die Herrschaft an.