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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Samuel - Kapitel 8

1 Als Samuel alt wurde, setzte er seine Söhne als Richter über Israel ein. (1. Chronik 6.13) 2 Sein Erstgeborener hieß Joël, der zweite Abija. Sie übten ihr Amt in Beerscheba aus. 3 Seine Söhne folgten aber nicht seinem Vorbild. Sie waren auf Gewinn aus, nahmen Bestechung an und beugten das Recht. (5. Mose 16.19) 4 Da kamen alle Ältesten Israels bei Samuel in Rama zusammen. (1. Samuel 7.17) 5 Sie sagten zu ihm: "Du bist alt geworden, und deine Söhne folgen nicht deinem Beispiel. Setz deshalb einen König über uns ein, damit er für Recht bei uns sorgt, wie es bei allen Völkern üblich ist." (5. Mose 17.14) (Hosea 13.10) (Apostelgeschichte 13.21) 6 Aber Samuel missfiel sehr, was sie forderten, und er betete zu Jahwe. 7 Jahwe antwortete ihm: "Hör auf alles, was sie dir sagen. Denn dieses Volk lehnt nicht dich ab, sondern mich. Ich soll nicht länger ihr König sein. 8 So haben sie es immer wieder gemacht, seit ich sie aus Ägypten geführt habe. Immer wieder sind sie mir untreu geworden und haben anderen Göttern gedient. Das ist bis heute so geblieben. Und mit dir machen sie es jetzt genauso. 9 Hör ruhig auf sie, aber warne sie auch mit aller Deutlichkeit und mach sie mit den Rechten des Königs vertraut, der dann über sie herrschen wird." 10 Samuel gab dem Volk, das einen König von ihm haben wollte, alles weiter, was Jahwe ihm gesagt hatte. 11 Er sagte: "Wenn ein König über euch herrscht, wird er folgende Rechte haben: Er wird eure Söhne in seinen Dienst holen, damit sie für seine Pferde und Wagen sorgen und vor ihm herlaufen, wenn er ausfährt. 12 Er wird sie zu Hauptleuten und Truppenführern machen, sie müssen seine Felder bestellen und seine Ernte einbringen, sie werden Waffen und Streitwagen herstellen. 13 Eure Töchter wird er holen, damit sie Salben für ihn mischen, für ihn backen und kochen. 14 Eure besten Felder, Weinberge und Olivenhaine wird er seinen Beamten geben. 15 Vom Ertrag eurer Kornfelder und Weinberge wird er den Zehnten fordern und damit seine Hofleute und Diener bezahlen. 16 Auch eure Knechte und Mägde, eure besten jungen Männer und eure Esel wird er holen und für sich arbeiten lassen. 17 Auch von euren Schafen wird er den Zehnten nehmen. Und ihr alle werdet seine Sklaven sein. 18 Wenn ihr dann wegen eures Königs um Hilfe schreit, den ihr jetzt unbedingt haben wollt, wird euch Jahwe nicht antworten." 19 Aber das Volk wollte nicht auf Samuel hören. "Nein, wir wollen einen König!", riefen sie. 20 "Dann werden wir wie die anderen Völker sein: Unser König wird uns richten, er wird vor uns herziehen und uns im Krieg anführen." 21 Samuel hörte sich alles an, was das Volk ihm sagte, und trug es Jahwe vor. 22 Jahwe sagte zu ihm: "Hör auf sie und setz einen König über sie ein!" Dann schickte Samuel die Männer Israels wieder nach Hause. (1. Samuel 8.7) (1. Samuel 8.9)