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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Samuel - Kapitel 7

1 Da kamen die Männer von Kirjat-Jearim und holten die Lade Jahwes zu sich hinauf. Sie brachten sie ins Haus Abinadabs, das auf einem Hügel stand. Seinen Sohn Eleasar weihten sie zum Wächter über die Lade Jahwes. 2 Nachdem die Bundeslade nach Kirjat-Jearim gekommen war, verging viel Zeit. Zwanzig Jahre wurden daraus. Als dann das ganze Volk Israel Jahwe seine Not klagte, (1. Chronik 13.6) 3 sagte Samuel zu ihnen: "Wenn ihr mit eurem ganzen Herzen zu Jahwe umkehren wollt, dann schafft die fremden Götter und Astarten fort! Wendet euer Herz Jahwe zu und dient ihm allein. Dann wird er euch aus der Gewalt der Philister befreien." (1. Mose 35.2) (Josua 24.23) 4 Da schafften die Israeliten die Baale und Astarten fort und verehrten Jahwe allein. (Richter 10.6) (Richter 10.16) 5 Dann sagte Samuel: "Holt alle Männer Israels nach Mizpa zusammen! Dort will ich Jahwe um Hilfe für euch bitten." (Richter 11.11) (Richter 20.1) (1. Samuel 10.17) 6 Sie kamen alle, schöpften Wasser und gossen es vor Jahwe aus. An diesem Tag fasteten sie auch und bekannten: "Wir haben uns an Jahwe versündigt." In Mizpa schlichtete Samuel auch die Streitfälle der Israeliten. 7 Als die Philister erfuhren, dass die Männer Israels sich in Mizpa versammelt hatten, rückten die Fürsten der Philister mit einem Heer gegen Israel an. Die Israeliten bekamen Angst vor den Philistern, als sie davon Nachricht erhielten. 8 Sie sagten zu Samuel: "Hör nicht auf, für uns zu Jahwe um Hilfe zu schreien, dass er uns aus der Gewalt der Philister befreit!" (1. Samuel 12.23) 9 Samuel nahm ein Milchlamm und verbrannte es vollständig auf dem Altar für Jahwe. Dabei rief er zu Jahwe um Hilfe für Israel, und Jahwe erhörte ihn. 10 Während Samuel noch opferte, rückten die Philister zum Kampf gegen Israel heran. Aber Jahwe ließ es über den Philistern so schrecklich donnern, dass sie in Panik gerieten und sich vor Israel geschlagen sahen. 11 Die Männer Israels verfolgten und schlugen sie von Mizpa aus bis unterhalb von Bet-Kar. 12 Zur Erinnerung daran stellte Samuel einen Stein zwischen Mizpa und Schen auf. "Bis hierher hat uns Jahwe geholfen", sagte er und nannte ihn Eben-Eser, Stein der Hilfe. 13 Nachdem die Philister so gedemütigt worden waren, kamen sie nicht mehr in das Gebiet Israels. Solange Samuel lebte, stellte Jahwe sich gegen die Philister. 14 Alle Städte zwischen Ekron und Gat, die die Philister Israel abgenommen hatten, fielen wieder an Israel zurück, auch das ganze Gebiet, das dazu gehörte. Mit den Amoritern lebte Israel ebenfalls in Frieden. 15 Sein Leben lang war Samuel der Richter Israels. 16 Einmal im Jahr besuchte er die Orte Bet-El, Gilgal und Mizpa, um den Israeliten dort Recht zu sprechen. 17 Die übrige Zeit richtete er Israel in seiner Heimatstadt Rama. Dort baute er auch einen Altar für Jahwe.