zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

zurückEinzelansichtvor

1. Samuel - Kapitel 21

1 David machte sich rasch auf den Weg, und Jonatan kehrte in die Stadt zurück. 2 Auf seiner Flucht kam David nach Nob zum Priester Ahimelech. Dieser lief ihm aufgeregt entgegen und fragte: "Warum kommst du allein? Weshalb ist niemand bei dir?" 3 David erwiderte: "Der König hat mir einen Auftrag gegeben, von dem niemand etwas erfahren darf. Die Leute habe ich an einen bestimmten Ort bestellt. 4 Aber jetzt: Hast du etwas zur Hand? Kannst du mir fünf Brotfladen geben oder was sich sonst auftreiben lässt?" 5 "Ich habe aber kein gewöhnliches Brot hier, nur heiliges Brot ist da", wandte der Priester ein. "Wenn sich deine Männer nur von Frauen ferngehalten haben!" (2. Mose 19.15) (3. Mose 22.3-7) (3. Mose 24.5-9) 6 "Seit vorgestern sind wir mit keiner Frau in Berührung gekommen", sagte David. "Seit unserem Aufbruch sind auch die Waffen der Leute rein. Auch wenn es nur ein gewöhnliches Unternehmen ist, so werden sie heute erst recht rein sein." 7 Da gab der Priester ihm die heiligen Brote, die man eben vom Tisch im Heiligtum abgeräumt hatte, um frisches Brot aufzulegen. Andere Brote waren nicht da. (Matthäus 12.3) 8 An diesem Tag hielt sich dort vor Jahwe auch ein Mann aus dem Gefolge Sauls auf. Es war der Aufseher über die Hirten Sauls, er hieß Doëg und war ein Edomiter. (1. Samuel 22.9) (1. Samuel 22.18) 9 David fragte Ahimelech: "Hast du nicht einen Speer oder ein Schwert für mich? Ich konnte meine Waffen nicht mitnehmen, weil die Sache des Königs so dringend war." 10 "Doch", sagte der Priester, "wir haben das Schwert des Philisters Goliat hier, den du im Terebinthental erschlagen hast. Es ist in einen Mantel gewickelt und liegt hinter dem Efod. Wenn du willst, kannst du es haben. Eine andere Waffe ist nicht hier." - "Gib es mir!", sagte David. "Solch ein Schwert gibt es nicht noch einmal." (1. Samuel 17.50-51) 11 Noch am selben Tag setzte David seine Flucht fort und kam zu Achisch, dem König von Gat. (Psalm 56.1) 12 Doch die Hofbeamten des Achisch warnten den König: "Ist das nicht David, der König von Israel? Ist das nicht der, von dem sie bei Reigentänzen singen: 'Saul hat seine tausend Mann erschlagen, / David aber zehnmal tausend.'" (1. Samuel 18.7) (1. Samuel 29.5) 13 David nahm sich diese Worte sehr zu Herzen und geriet in große Furcht vor Achisch, dem König von Gat. 14 Darum stellte er sich wahnsinnig und tobte, als man ihn festhalten wollte. Er kritzelte auf die Torflügel und ließ Speichel in seinen Bart laufen. (Psalm 34.1) 15 Da sagte Achisch zu seinen Leuten: "Gibt es hier nicht schon genug Verrückte, dass ihr mir den herbringen müsst? 16 Soll er sich doch woanders austoben, aber nicht in meinem Haus!"