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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Samuel - Kapitel 13

1 Saul war 30 Jahre alt, als er König wurde, und regierte eine Zweizahl von Jahren über Israel. 2 Saul wählte sich 3000 Israeliten aus. 2000 sollten unter seinem Befehl in Michmas und auf den Höhen von Bet-El stehen und 1000 unter Jonatan bei Gibea in Benjamin. Den Rest des Volkes entließ er wieder nach Hause. 3 Jonatan erschlug die Wachposten der Philister in Geba. Als das bei den Philistern bekannt wurde, ließ Saul im ganzen Land das Widderhorn blasen, denn er wollte, dass die Hebräer es hörten. (1. Samuel 14.49) 4 Überall in Israel wurde ausgerufen: "Saul hat die Wachposten der Philister geschlagen! Dadurch hat sich Israel bei den Philistern verhasst gemacht." So wurde das Volk nach Gilgal zusammengerufen, um unter Sauls Führung zu kämpfen. 5 Auch die Philister sammelten sich zum Kampf gegen Israel. 3000 Streitwagen und 6000 Gespanne, dazu Fußkämpfer wie Sand am Meer. Ihr Lager schlugen sie bei Michmas, östlich von Bet-Awen auf. 6 Als die Israeliten sahen, dass sie durch diese Menge in Not kommen würden, versteckten sie sich in Höhlen und in Dornengestrüpp, in Felsen, Grabkammern und Zisternen. 7 Einige Hebräer flohen sogar über den Jordan ins Gebiet von Gad und Gilead. Saul war immer noch in Gilgal. Und das ganze Volk, das bei ihm war, zitterte vor Angst. 8 Er wartete sieben Tage bis zu der von Samuel bestimmten Zeit. Als Samuel nicht nach Gilgal kam, fingen die Leute an wegzulaufen. (1. Samuel 10.8) 9 Da sagte Saul: "Bringt mir die Tiere für das Brand- und Freudenopfer her!" Dann brachte er selbst das Opfer dar. 10 Als er gerade mit dem Brandopfer fertig war, kam Samuel. Saul ging ihm zum Segensgruß entgegen. 11 "Was hast du da getan?", fragte Samuel. "Ich sah, dass das Volk mir davonlief", erwiderte Saul, "und du kamst nicht zur vereinbarten Zeit, und die Philister standen schon in Michmas. 12 Da dachte ich: Nun werden sie nach Gilgal herunterkommen, und ich habe Jahwe noch nicht gnädig gestimmt. Da habe ich es gewagt und das Brandopfer selbst dargebracht." 13 "Das war sehr dumm von dir!", sagte Samuel. "Du hast den Befehl von Jahwe, deinem Gott, nicht ausgeführt. Denn gerade jetzt hätte er dein Königtum über Israel für immer bestätigt. 14 Aber nun wird es keinen Bestand haben. Jahwe hat sich einen Mann gesucht, der ihm gefällt, und ihn zum Führer über sein Volk bestimmt. Denn du hast dich nicht an das Gebot Jahwes gehalten." (Apostelgeschichte 13.22) 15 Samuel verließ Gilgal und ging nach Gibea in Benjamin. Als Saul seine Leute musterte, waren es noch etwa 600 Mann. 16 Saul und sein Sohn Jonatan blieben bei Geba in Benjamin. Die Philister hatten ihr Lager bei Michmas. 17 Jetzt brachen aus dem Lager der Philister drei Abteilungen auf, die das Land verwüsten sollten. Eine Truppenabteilung zog in Richtung Ofra, im Gebiet von Schual. 18 Die zweite zog in Richtung Bet-Horon und die dritte in Richtung des Höhenzuges, von dem aus das Hyänental und die Wüste zu sehen sind. 19 Damals gab es in ganz Israel keinen Schmied, denn die Philister wollten verhindern, dass die Hebräer sich Schwerter oder Speere machten. 20 Deshalb musste jeder Israelit zu den Philistern gehen, wenn er seine Pflugschar, einen Spaten, ein Beil oder eine Sichel schärfen lassen wollte. 21 Bei Pflugschar und Spaten kostete das zwei Drittel eines Silberstücks, bei einem Dreizink, einem Beil und dem Ochsenstachel ein Drittel. 22 So kam es, dass am Tag des Kampfes keiner von den Männern Israels, die Saul und Jonatan folgten, ein Schwert oder einen Speer hatte. Nur Saul und sein Sohn besaßen welche. 23 Ein Posten der Philister sollte den Pass bei Michmas sichern.