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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Mose - Kapitel 49

1 Dann rief Jakob alle seine Söhne zu sich und sagte: "Versammelt euch, damit ich verkünde, / was euch begegnet in künftiger Zeit. 2 Kommt und hört, ihr Jakobssöhne, / hört auf euren Vater Israel! 3 Ruben, du mein Erstgeborener, / meine Stärke und der Erstling meiner Kraft! / Erster an Hoheit und Erster an Macht. (1. Mose 29.32) (5. Mose 21.17) 4 Du brodeltest wie Wasser. / Du sollst nicht der Erste sein, / denn du bestiegst das Bett deines Vaters, / da hast du es entweiht, / du, der mein Lager bestieg! (1. Mose 35.22) 5 Die Brüder Simeon und Levi, / ihre Waffen sind Werkzeuge der Gewalt. 6 Mit ihren Plänen habe ich nichts zu tun, / meine Ehre ist nicht eins mit ihrer Schar, / denn im Zorn haben sie Männer gemordet, / mutwillig Stiere gelähmt. (1. Mose 34.25) (Psalm 16.9) (Psalm 30.13) 7 Verflucht sei ihr zorniges Wüten, / weil es roh und grausam ist! / Ich teile sie unter Jakob auf, / ich zerstreue sie in Israel. (Josua 19.1) (Josua 21.1) 8 Dich, Juda, preisen deine Brüder, / weil du den Feind im Nacken packst! / Dir beugen sich die Söhne deines Vaters. (4. Mose 10.14) (Richter 1.1-2) 9 Du gleichst dem jungen Löwen, Juda. / Vom Raub kommst du, mein Sohn, herauf. / Er kauert hingestreckt, / dem Löwen und der Löwin gleich. / Wer wagt ihn aufzustören? (4. Mose 23.24) (Offenbarung 5.5) 10 Nie weicht das Zepter von Juda, / der Herrscherstab von seinem Schoß, / bis der kommt, dem er gehört. / Und ihm werden die Völker gehorchen. (4. Mose 24.17) (1. Chronik 5.2) (Hebräer 7.14) 11 Am Weinstock bindet er sein Reittier fest, / sein Eselsfohlen an der Edelrebe. Sein Gewand wäscht er in Wein, / in Traubenblut den Mantel. (Joel 4.18) 12 Die Augen sind dunkler als Wein, / die Zähne weißer als Milch. 13 Sebulon wohnt nah am Meer, / an der Küste bei den Schiffen, / den Rücken an Sidon gelehnt. (Josua 19.10) 14 Issachar ist ein knochiger Esel, / der zwischen seinen Sattelkörben liegt. 15 Er sah die schöne Ruhe / und dieses freundliche Land, / da beugte er seine Schulter zum Tragen / und leistete Zwangsarbeit. 16 Dan wird Richter sein in seinem Volk / wie nur einer von Israels Stämmen. (Richter 13.25) 17 Dan ist wie eine Schlange am Weg, / eine Hornotter am Pfad. / Sie beißt das Pferd in die Fesseln, / sein Reiter stürzt rücklings herab. 18 - Ich warte auf deine Hilfe, Jahwe! - (Psalm 119.166) (Habakuk 2.3) 19 Gad wird von Räuberscharen umdrängt, / doch er bedrängt ihre Ferse. 20 Aschers Nahrung ist die beste, die es gibt, / er liefert Speise für den Tisch des Königs. (Josua 19.24) 21 Naftali, die flüchtige Hirschkuh, / versteht sich auf gefällige Rede. (Richter 4.6-10) 22 Ein junger Fruchtbaum ist Josef, / ein junger Fruchtbaum am Quell, / seine Zweige ranken über die Mauer. (Hosea 13.15) 23 Da reizten ihn die Bogenschützen, / feindselig beschossen sie ihn. 24 Aber sein Bogen bleibt fest, / mit rascher Hand schießt er zurück, / gelenkt von den Händen des Mächtigen, / von Jakobs Gott, / dem Hirten und dem Stein von Israel, 25 vom Gott deines Vaters, der dir hilft, / dem Allmächtigen, der dich segnet. / Er segnet dich mit Regen aus dem Himmel / und mit Wasser aus der Tiefe, / mit Überfluss aus Mutterbrüsten / und Fruchtbarkeit vom Mutterschoß. 26 Der Segen deines Vaters übertrifft den Segen der uralten Berge / und das Begehrenswerte der ewigen Hügel. / Dieser Segen sei auf Josefs Haupt, / dem Auserwählten seiner Brüder. (1. Mose 45.8) 27 Benjamin ist wie ein reißender Wolf: / Am Morgen frisst er die Beute, / am Abend teilt er den Raub." (Richter 20.25) (1. Samuel 9.1-2) 28 Diese alle sind die Stämme Israels, und das ist es, was ihr Vater zu ihnen sagte, als er sie segnete. Jeden von ihnen bedachte er mit dem Segen, der ihm zukam. 29 Dann befahl er ihnen: "Wenn ich zu meinem Volk eingeholt worden bin, begrabt mich bei meinen Vätern in der Höhle, die auf dem Feld des Hetiters Efron liegt; (1. Mose 23.16-20) (1. Mose 47.30) 30 in der Höhle auf dem Feld Machpela östlich von Mamre im Land Kanaan auf dem Grundstück, das Abraham als Grabstätte für seine Familie von dem Hetiter Efron erworben hat. 31 Dort wurden Abraham und seine Frau Sara begraben; dort liegen Isaak und Rebekka, und auch Lea habe ich dort beigesetzt. (1. Mose 25.9) (1. Mose 35.29) 32 Das Feld und die Höhle darauf sind unser rechtmäßiges Eigentum, das wir von den Hetitern erworben haben." 33 Nachdem Jakob seinen Söhnen diese Anweisungen gegeben hatte, zog er seine Füße aufs Bett herauf. Er starb und wurde im Tod mit seinen Vorfahren vereint.