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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Mose - Kapitel 47

1 Josef ging zum Pharao und berichtete ihm: "Mein Vater und meine Brüder sind aus dem Land Kanaan hier eingetroffen. Sie haben ihren ganzen Besitz, ihr Kleinvieh und ihre Rinder mitgebracht und sind im Land Goschen angekommen." 2 Er hatte fünf Männer aus dem Kreis seiner Brüder mitgebracht und stellte sie dem Pharao vor. 3 Der fragte sie: "Was ist eure Tätigkeit?" - "Deine Sklaven sind Kleinviehhirten wie schon unsere Vorfahren." (1. Mose 46.33-34) 4 Weiter sagten sie: "Wir möchten als Gäste im Land bleiben, denn in Kanaan gibt es wegen der Dürre keine Weiden mehr für unsere Herden. Erlaube uns doch, im Land Goschen zu siedeln!" 5 Da sagte der Pharao zu Josef: "Dein Vater und deine Brüder sind also zu dir gekommen. 6 Ägypten steht dir offen. Lass sie im besten Teil des Landes wohnen. Sie können in Goschen bleiben. Und wenn tüchtige Leute unter ihnen sind, dann setze sie als Oberhirten für mein eigenes Vieh ein." 7 Dann brachte Josef auch seinen Vater Jakob hinein und stellte ihn dem Pharao vor. Und Jakob segnete den Pharao. 8 Dieser fragte ihn: "Wie hoch ist eigentlich die Zahl deiner Lebensjahre?" 9 "130 Jahre lebe ich als Fremder auf dieser Erde", erwiderte Jakob. "Die Zeit meines Lebens war kurz und mühselig und reicht nicht an die Lebensjahre meiner Väter heran, die ebenso heimatlos auf der Erde lebten." (Psalm 39.13) (Psalm 90.10) 10 Mit einem Segenswunsch verabschiedete sich Jakob vom Pharao. 11 Josef wies seinem Vater und seinen Brüdern Wohnsitze an und gab ihnen Grundbesitz im Land Ägypten, im besten Teil des Landes in der Gegend von Ramses, wie der Pharao befohlen hatte. 12 Er sorgte dafür, dass seine Angehörigen entsprechend ihrer Kopfzahl Nahrungsmittel bekamen. (1. Mose 45.11) 13 Im ganzen Land gab es kein Brot, und die Hungersnot wurde immer schlimmer. Auch das Land Ägypten war vom Hunger erschöpft, Kanaan ebenso. 14 Durch das Getreide, das Josef verkaufte, brachte er schließlich alles Geld zusammen, das in beiden Ländern in Umlauf war, und übergab es dem Pharao. 15 Als dann in Ägypten und Kanaan das Geld ausgegangen war, kamen die Ägypter zu Josef und sagten: "Schaff uns Brot her! Oder sollen wir hier vor deinen Augen verhungern? Wir haben kein Geld mehr." 16 Da sagte Josef: "Bringt mir statt Geld euer Vieh, dann gebe ich euch dafür Getreide." 17 Da brachten sie ihr Vieh zu Josef, ihre Pferde, ihre Schaf- und Rinderherden, ihre Esel; und Josef versorgte sie das ganze Jahr über mit Nahrung. 18 Im folgenden Jahr kamen sie wieder und sagten: "Wir können es dir, unserem Herrn, nicht verschweigen: Unser Geld ist ausgegangen, unser Vieh ist in deinem Besitz. Wir haben nur noch uns selbst und unsere Felder. 19 Sollen wir hier vor deinen Augen sterben - so wie unser Ackerland stirbt? Kaufe uns und unsere Felder für den Pharao, dann wollen wir auf unserem Ackerland für ihn arbeiten. Aber gib uns Getreide, damit wir leben können und Saatgut für unsere Felder haben, und damit das Ackerland nicht verödet." 20 So kaufte Josef das ganze Land auf und machte es zum Eigentum des Pharao. Weil die Hungersnot so groß war, musste jeder Ägypter sein Ackerland verkaufen. 21 Von einem Ende Ägyptens bis zum anderen ließ Josef das Volk dazu in die Städte kommen. 22 Nur das Land der Priester kaufte er nicht auf, denn die Priester lebten von einem festen Einkommen, das der Pharao für sie festgesetzt hatte; deshalb mussten sie ihr Land nicht verkaufen. 23 Zum Volk sagte Josef: "Heute habe ich euch und euer Ackerland für den Pharao erworben. Hier habt ihr Saatgut, bestellt eure Felder! 24 Von der Ernte müsst ihr den fünften Teil an den Pharao abgeben, die anderen vier Teile sind für neues Saatgut und zur Ernährung für euch und eure Familien bestimmt." 25 Sie sagten: "Du hast uns das Leben erhalten! Wenn wir Gunst vor dir finden, wollen wir gern Sklaven des Pharao sein." 26 Josef machte es zum Gesetz, dass ein Fünftel der Ernte dem Pharao abzuliefern war. Das gilt bis zum heutigen Tag. Nur das Land der Priester kam nicht an den Pharao. 27 So wohnte Israel also in Ägypten. Die Israeliten machten sich im Land Goschen ansässig, waren fruchtbar und vermehrten sich sehr. (1. Mose 46.3) (2. Mose 1.7) (2. Mose 1.12) 28 Jakob lebte noch 17 Jahre in Ägypten. Er wurde 147 Jahre alt. 29 Als das Ende nahte, ließ er seinen Sohn Josef rufen und sagte zu ihm: "Erweise mir die Gunst und schwöre bei meiner Nachkommenschaft, dass du mit Liebe und Treue an mir handelst und mich nicht in Ägypten begräbst! (1. Mose 24.2) 30 Wenn ich im Tod mit meinen Vorfahren vereint bin, dann bring mich aus Ägypten weg und begrabe mich bei meinen Vorfahren!" Josef versprach ihm: "Ich werde tun, was du gesagt hast!" (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 49.29-32) 31 "Schwöre es mir!", sagte Jakob, und Josef schwor es ihm. Dann verneigte sich Israel ehrfürchtig zum Kopfende seines Bettes hin.