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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Mose - Kapitel 40

1 Bald darauf ließen sich der Mundschenk des Königs von Ägypten und sein Bäcker etwas gegen ihren Herrn, den Pharao, zuschulden kommen. 2 Der wurde über seine beiden Beamten zornig 3 und ließ sie in das Gefängnis bringen, in dem auch Josef war. Der Befehlshaber der Leibwache hatte dort die Oberaufsicht. (1. Mose 39.20) 4 Dieser beauftragte Josef mit ihrer Bedienung. Als sie einige Zeit in Haft waren, 5 hatte jeder von ihnen in derselben Nacht einen Traum, der für ihn von Bedeutung war. 6 Als Josef am Morgen zu ihnen kam, bemerkte er gleich, dass sie schlecht aussahen. 7 "Warum lasst ihr heute den Kopf hängen?", fragte er die Beamten des Pharao. 8 "Wir haben beide einen Traum gehabt", erwiderten sie, "aber es gibt niemand, der ihn deuten kann." Da sagte Josef: "Deutungen sind Gottes Sache. Erzählt mir doch!" (1. Mose 41.16) (Daniel 2.27-28) 9 Da erzählte der oberste Mundschenk seinen Traum: "Ich sah einen Weinstock vor mir. 10 Er hatte drei Ranken. Kaum wuchs er, da trieb er auch schon seine Blüte, und seine Trauben reiften heran. 11 Ich hatte den Becher des Pharao in der Hand, nahm die Trauben, presste sie in den Becher aus und gab ihn dem Pharao in die Hand." 12 Da sagte Josef zu ihm: "Die Deutung ist so: Die drei Ranken sind drei Tage. 13 In drei Tagen wird der Pharao dich herausholen und wieder in dein Amt einsetzen. Du wirst dem Pharao den Becher reichen wie früher, als du noch Mundschenk bei ihm warst. 14 Aber vergiss mich nicht, wenn es dir gut geht. Erweise mir die Freundlichkeit und mache den Pharao auf mich aufmerksam, damit ich aus diesem Haus herauskomme. 15 Man hat mich nämlich aus dem Land der Hebräer entführt, und auch hier habe ich nichts getan, wofür ich eingesperrt werden müsste." (1. Mose 37.28) 16 Als der Oberbäcker merkte, dass Josef eine gute Deutung gegeben hatte, sagte er: "Auch ich sah in meinem Traum etwas Ähnliches: Ich hatte drei Körbe mit Weißbrot auf meinem Kopf. 17 Im obersten Korb lagen Backwaren für den Pharao. Da kamen Vögel und fraßen den Korb leer." 18 Josef sagte: "Die Deutung ist so: Die drei Körbe sind drei Tage. 19 In drei Tagen wird der Pharao dich herausholen und an einen Baum hängen lassen, und die Vögel werden dein Fleisch von dir wegfressen." 20 Am dritten Tag darauf hatte der Pharao Geburtstag. Er gab ein Fest für alle seine Beamten und lud dabei den obersten Mundschenk und den Oberbäcker vor. 21 Den obersten Mundschenk setzte er wieder in sein Amt ein, sodass er ihm den Becher reichen durfte. 22 Den Oberbäcker ließ er hängen. Es war genauso, wie Josef es ihnen gedeutet hatte. 23 Aber der oberste Mundschenk dachte nicht mehr an Josef, er vergaß ihn. (1. Mose 40.14)