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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 1, 2, 3 
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 7 
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 10 
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 11, 12 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 13, 14 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 15, 16 
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 17, 18, 19 
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 20, 21, 22 
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 23 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 24 

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1. Mose - Kapitel 34

1 Eines Tages wollte Dina, die Tochter von Lea und Jakob, sich unter den Mädchen des Landes umsehen. 25 2 Als Sichem sie sah - er war der Sohn von Hamor, dem führenden Mann der ganzen Gegend -, fiel er über sie her und vergewaltigte sie. 3 Er hatte aber eine Zuneigung zu Dina gefasst. Deshalb redete er mit ihr und suchte ihr Herz zu gewinnen. Er liebte das Mädchen 4 und sagte zu seinem Vater Hamor: "Sorge dafür, dass ich dieses Mädchen heiraten kann!" 5 Als Jakob hörte, dass seine Tochter Dina vergewaltigt worden war, verhielt er sich ruhig, bis seine Söhne heimkamen. Sie waren nämlich bei den Tieren auf der Weide. 6 Sichems Vater Hamor kam zu Jakob heraus, um mit ihm über die Sache zu reden. 7 Als die Söhne Jakobs nach Hause kamen und von der Sache hörten, fühlten sich die Männer schwer gekränkt. Sie wurden sehr zornig, denn durch die Vergewaltigung einer Tochter Jakobs hatte Sichem eine Schandtat in Israel verübt. So etwas durfte nicht geschehen. 26 8 Doch Hamor redete ihnen zu. "Mein Sohn Sichem hängt an dem Mädchen. Gebt sie ihm doch zur Frau! 9 Warum sollen wir uns nicht mit euch verschwägern? Gebt uns eure Töchter und ihr heiratet unsere. 10 Siedelt euch unter uns an; das Land steht euch offen! Bewohnt es, bereist es und macht euch darin ansässig!" 11 Und Sichem sagte zu Dinas Vater und zu ihren Brüdern: "Lasst mich Gnade vor euch finden! Ich will euch alles geben, was ihr verlangt. 12 Ihr könnt den Preis für die Braut und die Hochzeitsgabe so hoch machen, wie ihr wollt. Ich werde es bezahlen. Nur gebt mir das Mädchen zur Frau!" 27 13 Doch die Söhne Jakobs gaben Sichem und seinem Vater eine hinterhältige Antwort, weil Sichem ihre Schwester Dina entehrt hatte. 14 "Wir können unsere Schwester keinem Mann geben, der eine Vorhaut hat. Das wäre eine Schande für uns. 15 Nur unter einer Bedingung können wir eurem Wunsch entsprechen: Ihr müsst so werden wie wir! Alle männlichen Personen müssen sich beschneiden lassen! 16 Dann geben wir euch unsere Töchter und können auch eure Töchter heiraten; dann wollen wir bei euch wohnen bleiben und mit euch zusammen ein Volk bilden. 17 Doch wenn ihr nichts davon wissen wollt, nehmen wir unsere Tochter und gehen." 18 Hamor und sein Sohn waren mit dem Vorschlag einverstanden. 19 Der junge Mann nahm die Sache gleich in die Hand, denn er hatte Gefallen an der Tochter Jakobs. Und im ganzen Haus seines Vaters hörten alle auf ihn. 20 So gingen Hamor und Sichem ans Tor ihrer Stadt und redeten zu den dort versammelten Männern: 21 "Diese Männer sind uns friedlich gesinnt. Lassen wir sie doch bei uns im Land wohnen und darin umherziehen. Das Land ist ja weit genug für sie. Wir können uns durch gegenseitige Heirat mit ihnen verbinden. 22 Jedoch sind sie nur dann bereit, bei uns zu bleiben und ein Volk mit uns zu werden, wenn sich alle männlichen Personen unter uns beschneiden lassen, wie es bei ihnen der Fall ist. 23 Wir sollten auf ihren Vorschlag eingehen, damit sie bei uns bleiben. Ihre Herden, ihr Besitz und all ihr Lastvieh wird dann doch uns gehören!" 24 Die Männer der Stadt hörten auf Hamor und seinen Sohn Sichem; und alle männlichen Personen, die zur Stadt gehörten, ließen sich beschneiden. 25 Drei Tage später, als sie im Wundfieber lagen, nahmen die Brüder Dinas, die Jakobssöhne Simeon und Levi, ihre Schwerter, überfielen die sorglose Stadt und töteten alle männlichen Bewohner. 28 26 Sie erschlugen auch Hamor und seinen Sohn Sichem, holten ihre Schwester aus Sichems Haus und nahmen sie mit. 27 Dann plünderten die Söhne Jakobs die Stadt und raubten die Erschlagenen aus, weil sie ihre Schwester entehrt hatten. 28 Sie nahmen ihr Kleinvieh, ihre Rinder und Esel, alles, was in der Stadt und auf dem freien Feld war, 29 und raubten alles, was sie in den Häusern fanden. Auch ihre Kinder und Frauen schleppten sie als Beute weg. 30 Da sagte Jakob zu Simeon und Levi: "Ihr stürzt mich ins Unglück, denn ihr habt mich bei den Bewohnern des Landes verhasst gemacht, bei den Kanaanitern und Perisitern. Ich habe doch nur eine zählbare Mannschaft. Wenn sie sich gegen mich zusammentun, werden sie mich erschlagen, dann bringen sie mich und meine Familie um." 29 31 Aber sie erwiderten: "Durfte er unsere Schwester denn wie eine Hure behandeln?"

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;

2 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.

3 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.

4 2. Mose 22.7-8: findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

5 2. Mose 22.27: Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.

6 5. Mose 1.17: Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre.

7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten.

10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."

11 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,

12 5. Mose 19.4: Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,

13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn!

14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;

15 5. Mose 24.7: Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.

16 1. Timotheus 1.10: den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,

17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.

18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Gott hat geboten: "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."

20 3. Mose 24.19-20: Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,

21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.

22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."

23 1. Mose 9.5: Auch will ich eures Leibes Blut rächen und will's an allen Tieren rächen und will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen als dem, der sein Bruder ist.

24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat dar und sprach zu dem HERRN: Siehe, HERR, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und so ich jemand betrogen habe, das gebe ich vierfältig wieder.

25 1. Mose 30.21: Darnach gebar sie eine Tochter, die hieß sie Dina.

26 5. Mose 22.21: so soll man sie heraus vor die Tür ihres Vaters Hauses führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, darum daß sie eine Torheit in Israel begangen und in ihres Vaters Hause gehurt hat; und sollst das Böse von dir tun.

27 2. Mose 22.15: Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.

28 1. Mose 49.5-7: Die Brüder Simeon und Levi, ihre Schwerter sind mörderische Waffen.

29 2. Mose 5.21: und sprachen zu ihnen: Der HERR sehe auf euch und richte es, daß ihr unsern Geruch habt stinkend gemacht vor Pharao und seinen Knechten und habt ihnen das Schwert in die Hände gegeben, uns zu töten.