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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Könige - Kapitel 6

1 Im 480. Jahr nach dem Auszug der Israeliten aus Ägypten, es war das vierte Jahr, in dem Salomo über Israel regierte, im Mai, dem Blumenmonat, begann der König das Haus für Jahwe zu bauen. 2 Dieses Haus, das Salomo für Jahwe baute, war 30 Meter lang, 10 Meter breit und 15 Meter hoch. 3 Die Halle vor dem Haus war zehn Meter breit und fünf Meter tief. (1. Könige 7.15) (Johannes 10.23) 4 Im Haus waren auch Fensteröffnungen mit Rahmen und Gitterwerk. 5 Außen an den Seitenwänden und der Hinterwand ließ er einen mehrstöckigen Anbau errichten. 6 Der untere Anbau war zweieinhalb Meter breit, der mittlere drei Meter und der obere dreieinhalb Meter, weil sich die Mauer des Tempelhauses in diesen Stufen nach oben verjüngte. So mussten die Balken nicht in die Tempelmauer eingelassen werden, sondern konnten aufliegen. 7 Beim Bau des Hauses wurden Steine verwendet, die man schon im Steinbruch fertig behauen hatte. So waren weder Hämmer noch Meißel oder sonstige eiserne Werkzeuge auf der Baustelle zu hören. 8 Der Eingang zum Anbau war auf der rechten Seite des Hauses. Über Wendeltreppen gelangte man zum mittleren und oberen Stockwerk. 9 Als die Mauern fertig waren, ließ Salomo das Haus mit Balken und Bohlen aus Zedernholz decken. 10 Der Anbau fasste das Haus ganz mit Zedernbalken ein. Jedes Stockwerk war zweieinhalb Meter hoch. 11 Damals kam folgendes Wort Jahwes zu Salomo: 12 "Du baust mir dieses Haus. Wenn du nach meinen Ordnungen lebst, meine Vorschriften befolgst und meine Gebote hältst und darin lebst, dann werde ich auch zu meinem Wort stehen, das ich deinem Vater David gegeben habe. (2. Samuel 7.13) 13 Ich werde mitten unter den Israeliten wohnen und mein Volk Israel nicht verlassen." (2. Mose 29.45) 14 Nachdem Salomo den Rohbau vollendet hatte, 15 ließ er die Wände des Hauses mit Zedernholz täfeln, und zwar vom Fußboden bis zu den Deckbalken. Den Fußboden selbst ließ er mit Zypressenholz auslegen. 16 Zehn Meter vor der Rückwand des Hauses ließ er eine Zwischenwand aus Zedernholz errichten, um hinten einen Raum für das Höchstheilige zu schaffen. 17 Der Tempelraum davor war noch 20 Meter lang. 18 Er war ganz mit Zedernholz getäfelt, sodass keine Mauer mehr zu sehen war. Die Täfelung war mit Schnitzereien von wilden Kürbissen und Blütenkelchen versehen. 19 Den hinteren Raum im Haus ließ Salomo herrichten, weil er dort die Bundeslade Jahwes aufstellen wollte. 20 Dieser Raum war zehn Meter lang, zehn Meter breit und zehn Meter hoch. Er ließ ihn mit reinem Gold überziehen. Auch den Zedernholzaltar überzog er damit, 21 ebenso die Wände des Tempelhauses. Vor dem hinteren Raum ließ Salomo goldene Ketten anbringen. 22 So überzog er das ganze Haus vollständig mit Gold, auch den Altar, der zum hinteren Raum gehörte. 23 Im hinteren Raum ließ er zwei fünf Meter hohe Cherubim aus Olivenholz anfertigen. (2. Mose 37.7-9) 24 Ihre Flügel maßen je zweieinhalb Meter, sodass sie ausgespannt fünf Meter breit waren. 25 So war es auch bei dem anderen Cherub. Beide Cherubim hatten genau die gleiche Größe und Gestalt. 26 Beide waren fünf Meter hoch. 27 Er ließ die Cherubim mitten in diesem innersten Teil des Hauses aufstellen, sodass ihre ausgespannten Flügel sich in der Mitte berührten und außen bis an die Seitenwände reichten. 28 Auch die Cherubim wurden mit Gold überzogen. 29 Alle Wände des Hauses im inneren und im äußeren Raum wurden mit eingeschnitzten Reliefs von Cherubim, Palmen und Blumengebinden geschmückt. 30 Die Fußböden wurden mit Gold überzogen. 31 Der Eingang zum hinteren Raum bekam Türflügel aus Olivenholz, die von einem fünffach gestaffelten Türrahmen eingefasst waren. 32 Auf die beiden Türflügel waren Cherubim, Palmen und Blumengebinde eingeschnitzt. Sie wurden dann ganz mit Gold überzogen. In die Cherubim- und Palmenornamente wurde das Gold aufgehämmert. 33 Ebenso war es mit dem Eingang zum Tempelraum. Die vierfach gestaffelten Türrahmen waren aus Olivenholz. 34 Die beiden Türflügel, von denen jeder zwei drehbare Blätter besaß, bestanden aber aus Zypressenholz. 35 Sie waren mit eingeschnitzten Cherubim, Palmen und Blumengebinden verziert, deren Vertiefungen mit Gold ausgeschlagen wurden. 36 Den inneren Vorhof ließ Salomo mit einer Mauer von drei Lagen Quadern und einer Lage Zedernholzbalken umgeben. 37 Im Blumenmonat seines vierten Regierungsjahrs war die Grundmauer für das Haus Jahwes gelegt worden, (1. Könige 6.1) 38 und im November seines elften Jahrs, dem Regenmonat war es mit seiner gesamten Einrichtung vollendet. Sieben Jahre hatte Salomo daran gebaut.