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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Könige - Kapitel 15

1 Im 18. Regierungsjahr des Königs Jerobeam Ben-Nebat trat Abija die Herrschaft über Juda an. 2 Er regierte drei Jahre lang in Jerusalem. Seine Mutter hieß Maacha und war die Tochter Abischaloms. 3 Er folgte in allem den Sünden seines Vaters. Sein Herz war nicht ungeteilt Jahwe, seinem Gott, ergeben wie das Herz seines Vorfahren David. 4 Doch David zuliebe gab Jahwe ihm einen Thronfolger in Jerusalem, indem er seinen Sohn König werden und Jerusalem bestehen ließ. (1. Könige 11.36) 5 Denn David hatte Zeit seines Lebens getan, was Jahwe gefiel, und ihm in allen Dingen gehorcht - außer in der Sache mit Urija, dem Hetiter. (2. Samuel 11.27) (2. Samuel 12.9) 6 Solange Abija lebte, hatte Krieg zwischen Rehabeam und Jerobeam geherrscht. (1. Könige 14.30) 7 Auch zwischen Abija und Jerobeam war Krieg. Was sonst noch über Abija und seine Taten zu sagen ist, findet man in der Chronik der Könige von Juda. 8 Als Abija starb, bestattete man ihn in der Davidsstadt und sein Sohn Asa trat die Herrschaft an. 9 Im 20. Regierungsjahr des Königs Jerobeam von Israel wurde Asa König über Juda. 10 Er regierte 41 Jahre lang in Jerusalem. Seine Großmutter hieß Maacha und war die Tochter Abischaloms. (1. Könige 15.2) 11 Asa tat wie sein Vorfahr David, was recht vor Jahwe war. (2. Chronik 14.1-4) (2. Chronik 15.16-18) 12 Er schaffte alle Männer, die sich für den Fruchtbarkeitskult prostituiert hatten, aus dem Land, und beseitigte auch diese Mistgötzen, die seine Väter aufgestellt hatten. (1. Könige 14.24) (1. Könige 22.47) 13 Selbst seine Großmutter Maacha entfernte er aus ihrer Stellung als Königsmutter, weil sie der Aschera ein abscheuliches Götzenbild gemacht hatte. Er ließ dieses Götzenbild in Stücke hauen und im Kidrontal verbrennen. 14 Nur die Opferhöhen ließ er weiter bestehen. Doch sein Leben lang war sein Herz ganz bei Jahwe. (1. Könige 22.44) 15 Das Gold und Silber und die Gegenstände, die sein Vater Gott geweiht hatte, brachte er ins Haus Jahwes, dazu auch seine eigenen geweihten Gaben. 16 Zwischen Asa und König Bascha von Israel herrschte Krieg, solange sie lebten. (2. Chronik 15.11-14) (2. Chronik 16.1) 17 So rückte Bascha gegen Juda vor und baute die Stadt Rama zur Festung aus, um die Wege von und nach Juda kontrollieren zu können. 18 Da schickte Asa Boten mit Gold und Silber aus den Schatzkammern des Tempels und des Königshauses zu Ben-Hadad, dem Sohn Tabrimmons und Enkel Hesjons, dem König von Syrien, nach Damaskus und ließ ihm sagen: (2. Könige 12.19) (2. Könige 16.8) 19 "Zwischen mir und dir, zwischen meinem und deinem Vater soll ein Bündnis sein! Darum habe ich dir Silber und Gold geschickt. Brich deinen Bund mit König Bascha von Israel, damit er von meiner Grenze abzieht!" 20 Ben-Hadad ging darauf ein und schickte seine Heerführer gegen Israels Städte. Sie verwüsteten die Städte Ijon, Dan und Abel-Bet-Maacha, die Gegend um Kinneret und das ganze Land des Stammes Naftali. (2. Könige 15.29) 21 Als Bascha das erfuhr, brach er den Ausbau von Rama ab und blieb in Tirza. 22 König Asa bot alle Männer von Juda auf. Sie mussten die Steine und das Bauholz, das Bascha verwenden wollte, aus Rama abtransportieren. Asa ließ damit die Städte Geba in Benjamin und Mizpa befestigen. 23 Was es sonst noch über Asa und seine Machttaten zu berichten gibt und die Städte, die er gebaut hat, findet man in der Chronik der Könige von Juda. Doch im Alter erkrankte Asa an einem Fußleiden. (2. Chronik 14.5) 24 Als er starb, wurde er in der Grabstätte seiner Vorfahren in der Davidsstadt bestattet und sein Sohn Joschafat trat die Herrschaft an. (1. Könige 22.41) 25 Im zweiten Regierungsjahr des Königs Asa von Juda wurde Nadab Ben-Jerobeam König über Israel. (1. Könige 14.20) 26 Er tat, was Jahwe missfiel, und folgte dem bösen Beispiel seines Vaters. Er hielt an den sündhaften Gottesdiensten fest, mit denen dieser Israel verführt hatte. (1. Könige 12.30) 27 Da zettelte Bascha Ben-Ahija aus dem Stamm Issachar eine Verschwörung gegen ihn an und erschlug ihn bei Gibbeton. Nadab belagerte mit Israel nämlich gerade Gibbeton, das den Philistern gehörte. (1. Könige 16.9) 28 Es war im dritten Regierungsjahr des Königs Asa von Juda, als Bascha ihn tötete und sein Nachfolger wurde. 29 Sobald er die Herrschaft angetreten hatte, beseitigte er die ganze Familie Jerobeams. Keinen von seinen Nachkommen ließ er am Leben. So erfüllte sich das Wort Jahwes, das durch Ahija von Schilo verkündigt worden war. (1. Könige 14.10-11) 30 Das geschah wegen Jerobeams sündhaften Gottesdiensten, mit denen er Israel zur Sünde verführt und den Zorn Jahwes herausgefordert hatte. 31 Was es sonst noch von Nadab und seinem Tun zu berichten gibt, findet man in der Chronik der Könige von Israel. 32 Zwischen Asa und König Bascha von Israel herrschte Krieg, solange sie lebten. (1. Könige 15.16) 33 Im dritten Regierungsjahr des Königs Asa von Juda wurde Bascha Ben-Ahija König über ganz Israel. 24 Jahre lang regierte er von Tirza aus (1. Könige 15.28) 34 und tat, was Jahwe missfiel. Er folgte dem bösen Beispiel Jerobeams und hielt an den sündhaften Gottesdiensten fest, mit denen dieser Israel verführt hatte. (1. Könige 15.26)