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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 1, 2, 3 
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 7 
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 10 
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 11, 12 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 13, 14 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 15, 16 
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 17, 18, 19 
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 20, 21, 22 
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 23 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 24 

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1. Chronik - Kapitel 26

1 Auch die Torwächter waren in Dienstgruppen aufgeteilt: Aus der Sippe Korach war es Meschelemja Ben-Kore von den Nachkommen Asafs. 25, 26 2 Meschelemjas Söhne waren Secharja, der Erstgeborene, der zweite Jediaël, der dritte Sebadja, der vierte Jatniël, 3 der fünfte Elam, der sechste Johanan und der siebte Eljoënai. 4 Obed-Edoms Söhne waren Schemaja, der Erstgeborene, der zweite Josabad, der dritte Joach, der vierte Sachar, der fünfte Netanel, 5 der sechste Ammiël, der siebte Issachar und der achte Pëulletai. Denn Gott hatte ihn gesegnet. 6 Auch seinem Sohn Schemaja wurden Söhne geboren. Sie bekamen führende Stellungen in ihrer Sippe, denn sie waren tüchtige Männer. 7 Es waren Otni, Refaël, Obed und Elsabad sowie ihre Brüder Elihu und Semachja, zwei sehr tüchtige Männer. 8 Diese alle waren Nachkommen Obed-Edoms. Sie, ihre Söhne und Brüder, waren insgesamt 62 tüchtige Männer, bestens geeignet für ihren Dienst. 9 Meschelemjas Söhne und Brüder waren insgesamt 18 fähige Leute. 10 Auch Hosa aus der Sippe Merari hatte Söhne. Ihr Oberhaupt war Schimi. Obwohl er nicht der Erstgeborene war, hatte sein Vater ihn zum Anführer der Dienstgruppe gemacht. 11 Der zweite Hilkija, der dritte Tebalja und der vierte Secharja. Hosas Söhne und Brüder waren insgesamt dreizehn. 12 Diesen Abteilungen der Torwächter fiel nach der Zahl der Oberhäupter unter den Männern ebenso wie ihren Brüdern die Aufgabe zu, im Haus Jahwes zu dienen. 13 Sie losten aus, welche Familien die einzelnen Tore bewachen sollten. Dabei wurde der Jüngste ebenso wie der Älteste behandelt. 27 14 Auf Meschelemja fiel das Los für den Osten und auf seinen Sohn Secharja, der als ein kluger Ratgeber bekannt war, das für den Norden. 15 Auf Obed-Edom fiel das Los für den Süden und das für das Vorratshaus auf seine Söhne. 16 Auf Schuppim und Hosa fiel das Los für den Westen mit dem Schallechet-Tor, wo die Straße hinaufgeht. Eine Wache entsprach der anderen: 17 An der Ostseite sollten täglich sechs Leviten stehen, an der Nord- und Südseite je vier und am Vorratshaus zwei, 18 am Parbar an der Straße vier und am Parbar selbst zwei. 19 Das waren die Abteilungen der Torwächter von den Nachkommen Korachs und Meraris. 20 Einige andere Leviten hatten die Aufsicht über die Schätze des Gotteshauses und die geweihten Gaben. 21 Die Söhne Ladans, die Nachkommen der Gerschoniten, die zu Ladan gehörten, waren die Jehiëliten. 28 22 Die Söhne Jehiëls, Setam und sein Bruder Joël, hatten die Aufsicht über die Schätze im Haus Jahwes. 23 Von den Nachkommen Amrams, Jizhars, Hebrons und Usiëls 24 war Schubaël Ben-Gerschom, ein Enkel Moses, Oberaufseher über die Schätze. 29 25 Gerschoms Bruder Eliëser hatte einen Sohn namens Rehabja. Die weiteren Nachkommen in direkter Linie waren Jesaja, Joram, Sichri und Schelomit. 30 26 Dieser Schelomit und seine Brüder hatten die Aufsicht über alle Schätze der geheiligten Gaben, die König David und die Familienoberhäupter, die Anführer der Tausend- und Hundertschaften und die Heeroberen geweiht hatten. 27 Sie hatten es aus ihrer Kriegsbeute zur Unterstützung für das Haus Jahwes gespendet. 28 Auch alles, was der Seher Samuel, Saul Ben-Kisch, Abner Ben-Ner und Joab Ben-Zeruja gespendet hatten, stand unter der Obhut Schelomits und seiner Brüder. 29 Von den Nachkommen Jizhars waren Kenanja und seine Söhne draußen im Land Israel als Schriftführer und Richter eingesetzt. 30 Von den Nachkommen Hebrons hatten Haschabja und seine Brüder, 1700 tüchtige Leute, die Aufsicht über die Verwaltung Israels im Gebiet westlich des Jordan, und zwar über jede Arbeit, die für Jahwe und im Dienst des Königs getan wurde. 31 Das Oberhaupt der Nachkommen Hebrons mit all ihren Sippen und Familien war Jerija. Im 40. Regierungsjahr Davids suchte man den ganzen Sippenverband ab und fand dabei in Jaser im Land Gilead viele tüchtige Männer, 32 es waren 2700 Familienoberhäupter. David setzte auch sie als Aufseher für die Angelegenheiten Gottes und des Königs ein und zwar über die Rubeniten, die Gaditen und den halben Stamm Manasse.

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;

2 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.

3 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.

4 2. Mose 22.7-8: findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

5 2. Mose 22.27: Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.

6 5. Mose 1.17: Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre.

7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten.

10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."

11 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,

12 5. Mose 19.4: Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,

13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn!

14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;

15 5. Mose 24.7: Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.

16 1. Timotheus 1.10: den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,

17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.

18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Gott hat geboten: "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."

20 3. Mose 24.19-20: Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,

21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.

22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."

23 1. Mose 9.5: Auch will ich eures Leibes Blut rächen und will's an allen Tieren rächen und will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen als dem, der sein Bruder ist.

24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat dar und sprach zu dem HERRN: Siehe, HERR, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und so ich jemand betrogen habe, das gebe ich vierfältig wieder.

25 2. Chronik 8.14: Und er bestellte die Priester in ihren Ordnungen zu ihrem Amt, wie es David, sein Vater, bestimmt hatte und die Leviten zu ihrem Dienst, daß sie lobten und dienten vor den Priestern, jegliche auf ihren Tag, und die Torhüter in ihren Ordnungen, jegliche auf ihr Tor; denn also hatte es David, der Mann Gottes, befohlen.

26 2. Chronik 35.15: Und die Sänger, die Kinder Asaph, standen an ihrer Stätte nach dem Gebot Davids und Asaphs und Hemans und Jedithuns, des Sehers des Königs, und die Torhüter an allen Toren, und sie wichen nicht von ihrem Amt; denn die Leviten, ihre Brüder, bereiteten zu für sie.

27 1. Chronik 25.8: Und sie warfen das Los über ihre Ämter zugleich, dem Jüngeren wie dem Älteren, dem Lehrer wie dem Schüler.

28 1. Chronik 23.8: Die Kinder Laedans: der erste, Jehiel, Setham und Joel, die drei.

29 1. Chronik 23.16: Die Kinder Gersoms: der erste war Sebuel.

30 1. Chronik 23.17: Die Kinder Eliesers: der erste war Rehabja. Und Elieser hatte keine andern Kinder; aber der Kinder Ehabjas waren überaus viele.