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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jesaja - Kapitel 66

Ablehnung von heuchlerischem Gottesdienst - Zukünftige Heilsvollendung für Jerusalem

1 So spricht Jehova: Der Himmel ist mein Thron, und die Erde der Schemel meiner Füße. Welches ist das Haus, das ihr mir bauen könntet, und welches der Ort zu meiner Ruhestätte? (1. Könige 8.27) (Apostelgeschichte 7.49) (Apostelgeschichte 17.24) 2 Hat doch meine Hand dieses alles gemacht, und alles dieses ist geworden, spricht Jehova. Aber auf diesen will ich blicken: auf den Elenden und den, der zerschlagenen Geistes ist, und der da zittert vor meinem Worte. (Jesaja 57.15) 3 Wer ein Rind schlachtet, erschlägt einen Menschen; wer ein Schaf opfert, bricht einem Hunde das Genick; wer Speisopfer opfert: es ist Schweinsblut; wer Weihrauch als Gedächtnisopfer darbringt, preist einen Götzen. So wie diese ihre Wege erwählt haben und ihre Seele Lust hat an ihren Scheusalen, (3. Mose 17.4) 4 ebenso werde ich ihre Mißgeschicke erwählen und ihre Schrecknisse über sie bringen; weil ich gerufen, und niemand geantwortet hat, geredet, und sie nicht gehört haben, sondern getan, was böse ist in meinen Augen, und das erwählten, woran ich kein Gefallen habe. (Jesaja 65.12) 5 Höret das Wort Jehovas, die ihr zittert vor seinem Worte! Es sagen eure Brüder, die euch hassen, die euch verstoßen um meines Namens willen: Jehova erzeige sich herrlich, daß wir eure Freude sehen mögen! aber sie werden beschämt werden. (Lukas 6.22) 6 Stimme eines Getöses von der Stadt her! Stimme aus dem Tempel! Stimme Jehovas, der Vergeltung erstattet seinen Feinden! 7 Ehe sie Wehen hatte, hat sie geboren; ehe Schmerzen sie ankamen, wurde sie von einem Knaben entbunden. 8 Wer hat solches gehört, wer hat dergleichen gesehen? Kann ein Land an einem Tage zur Welt gebracht, oder eine Nation mit einem Male geboren werden? Denn Zion hat Wehen bekommen und zugleich ihre Kinder geboren. 9 Sollte ich zum Durchbruch bringen und nicht gebären lassen? spricht Jehova; oder sollte ich, der gebären läßt, verschließen? spricht dein Gott. (Jesaja 37.3) 10 Freuet euch mit Jerusalem und frohlocket über sie, alle, die ihr sie liebet; seid hocherfreut mit ihr, alle, die ihr über sie trauert! (Psalm 122.6) 11 auf daß ihr sauget und euch sättiget an der Brust ihrer Tröstungen, auf daß ihr schlürfet und euch ergötzet an der Fülle ihrer Herrlichkeit. 12 Denn so spricht Jehova: Siehe, ich wende ihr Frieden zu wie einen Strom, und die Herrlichkeit der Nationen wie einen überflutenden Bach, und ihr werdet saugen; auf den Armen werdet ihr getragen und auf den Knieen geliebkost werden. (Jesaja 60.4) 13 Wie einen, den seine Mutter tröstet, also werde ich euch trösten; und in Jerusalem sollt ihr getröstet werden. 14 Und ihr werdet es sehen, und euer Herz wird sich freuen; und eure Gebeine werden sprossen wie das junge Gras. Und die Hand Jehovas wird sich kundgeben an seinen Knechten, und gegen seine Feinde wird er ergrimmen.

Drohendes Gericht über die Treulosen - Zukünftige Heimkehr der Zerstreuten

15 Denn siehe, Jehova wird kommen im Feuer, und seine Wagen sind wie der Sturmwind, um seinen Zorn zu vergelten in Glut und sein Schelten in Feuerflammen. (Offenbarung 19.11-15) 16 Denn durch Feuer und durch sein Schwert wird Jehova Gericht üben an allem Fleische, und der Erschlagenen Jehovas werden viele sein. 17 Die sich weihen und sich reinigen für die Gärten, hinter einem her in der Mitte; die Schweinefleisch essen und Greuel und Mäuse: allzumal werden sie ein Ende nehmen, spricht Jehova. (Jesaja 65.4-5) 18 Und ich, ihre Werke und ihre Gedanken sind vor mir. Es kommt die Zeit, alle Nationen und Sprachen zu versammeln; und sie werden kommen und meine Herrlichkeit sehen. 19 Und ich werde ein Wunderzeichen an ihnen tun, und werde von ihnen Entronnene an die Nationen senden, nach Tarsis, Pul und Lud, die den Bogen spannen, nach Tubal und Jawan, nach den fernen Inseln, die von mir nicht gehört und meine Herrlichkeit nicht gesehen haben; und sie werden meine Herrlichkeit unter den Nationen verkündigen. (Matthäus 28.19) 20 Und sie werden alle eure Brüder aus allen Nationen als Opfergabe für Jehova bringen, auf Rossen und auf Wagen und auf Sänften und auf Maultieren und auf Dromedaren, nach meinem heiligen Berge, nach Jerusalem, spricht Jehova, gleichwie die Kinder Israel das Speisopfer in einem reinen Gefäße zum Hause Jehovas bringen. (Jesaja 60.3-7) 21 Und auch aus ihnen werde ich zu Priestern und zu Leviten nehmen, spricht Jehova. (Jesaja 61.6) 22 Denn gleichwie der neue Himmel und die neue Erde, die ich mache, vor mir bestehen, spricht Jehova, also wird euer Same und euer Name bestehen. (Jesaja 65.17) 23 Und es wird geschehen: von Neumond zu Neumond und von Sabbath zu Sabbath wird alles Fleisch kommen, um vor mir anzubeten, spricht Jehova. 24 Und sie werden hinausgehen und sich die Leichname der Menschen ansehen, die von mir abgefallen sind; denn ihr Wurm wird nicht sterben und ihr Feuer nicht erlöschen, und sie werden ein Abscheu sein allem Fleische. (Markus 9.44)