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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jesaja - Kapitel 52

Jerusalem im kommenden Königreich

1 Wache auf, wache auf; kleide dich, Zion, in deine Macht! Kleide dich in deine Prachtgewänder, Jerusalem, du heilige Stadt! Denn hinfort wird kein Unbeschnittener und kein Unreiner in dich eintreten. 2 Schüttle den Staub von dir ab, stehe auf, setze dich hin, Jerusalem! mache dich los von den Fesseln deines Halses, du gefangene Tochter Zion! 3 Denn so spricht Jehova: Umsonst seid ihr verkauft worden, und nicht um Geld sollt ihr gelöst werden. (Jesaja 50.1) 4 Denn so spricht der Herr, Jehova: Nach Ägypten zog mein Volk im Anfang hinab, um sich daselbst aufzuhalten; und Assyrien hat es ohne Ursache bedrückt. 5 Und nun, was habe ich hier zu schaffen? spricht Jehova. Denn mein Volk ist umsonst hinweggenommen; seine Beherrscher jauchzen, spricht Jehova, und beständig, den ganzen Tag, wird mein Name gelästert. (Hesekiel 36.20) 6 Darum soll mein Volk meinen Namen kennen lernen, darum an jenem Tage erfahren, daß ich es bin, der da spricht: Hier bin ich! 7 Wie lieblich sind auf den Bergen die Füße dessen, der frohe Botschaft bringt, der Frieden verkündigt, der Botschaft des Guten bringt, der Heil verkündigt, der zu Zion spricht: Dein Gott herrscht als König! (Nahum 2.1) (Sacharja 9.9) (Römer 10.15) 8 Stimme deiner Wächter! Sie erheben die Stimme, sie jauchzen insgesamt; denn Auge in Auge sehen sie, wie Jehova Zion wiederbringt. (Jesaja 56.10) (Jesaja 62.6) (Hesekiel 3.17) 9 Brechet in Jubel aus, jauchzet insgesamt, ihr Trümmer Jerusalems! denn Jehova hat sein Volk getröstet, hat Jerusalem erlöst. 10 Jehova hat seinen heiligen Arm entblößt vor den Augen aller Nationen, und alle Enden der Erde sehen die Rettung unseres Gottes. - (Jesaja 53.1) 11 Weichet, weichet, gehet von dannen hinaus, rühret nichts Unreines an! Gehet hinaus aus ihrer Mitte, reiniget euch, die ihr die Geräte Jehovas traget! (Jesaja 48.20) (2. Korinther 6.17) 12 Denn nicht in Hast sollt ihr ausziehen, und nicht in Flucht weggehen; denn Jehova zieht vor euch her, und eure Nachhut ist der Gott Israels. (2. Mose 12.11)

Die Stellvertretung des erniedrigten Knechtes Gottes und seine Erhöhung

13 Siehe, mein Knecht wird einsichtig handeln; er wird erhoben und erhöht werden und sehr hoch sein. (Jesaja 42.1) 14 Gleichwie sich viele über dich entsetzt haben, - so entstellt war sein Aussehen, mehr als irgend eines Mannes, und seine Gestalt, mehr als der Menschenkinder - 15 ebenso wird er viele Nationen in Staunen setzen, über ihn werden Könige ihren Mund verschließen. Denn sie werden sehen, was ihnen nicht erzählt worden war; und was sie nicht gehört hatten, werden sie wahrnehmen. (Jesaja 65.1) (Römer 15.21)