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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jesaja - Kapitel 48

Weitere Mahnung an Israel und erneute Verheißung der Rettung

1 Höret dieses, Haus Jakob! Die ihr mit dem Namen Israel genannt und aus den Wassern Judas hervorgegangen seid, die ihr schwöret bei dem Namen Jehovas und des Gottes Israels rühmend gedenket, doch nicht in Wahrheit und nicht in Gerechtigkeit; (Jesaja 51.1) 2 denn nach der heiligen Stadt nennen sie sich, und sie stützen sich auf den Gott Israels, Jehova der Heerscharen ist sein Name: 3 Ich habe das Frühere vorlängst verkündet, und aus meinem Munde ist es hervorgegangen, und ich habe es hören lassen; plötzlich vollführte ich es, und es traf ein. 4 Weil ich wußte, daß du hart bist, und daß dein Nacken eine eiserne Sehne und deine Stirn von Erz ist, (Jeremia 5.3) 5 so habe ich es vorlängst dir verkündet, ehe es eintraf, habe ich es dich hören lassen; damit du nicht sagen möchtest: Mein Götze hat es getan, und mein geschnitztes und mein gegossenes Bild hat es geboten. 6 Du hast es gehört, betrachte es alles; und ihr, wollt ihr es nicht bekennen? Von nun an lasse ich dich Neues hören und Verborgengehaltenes und was du nicht gewußt hast. 7 Jetzt ist es geschaffen und nicht vorlängst, und vor diesem Tage hast du nicht davon gehört; damit du nicht sagen möchtest: Siehe, ich habe es gewußt. 8 Du hast es weder gehört noch gewußt, noch war von längsther dein Ohr geöffnet; denn ich wußte, daß du gar treulos bist, und daß man dich von Mutterleibe an einen Übertreter genannt hat. 9 Um meines Namens willen verziehe ich meinen Zorn, und um meines Ruhmes willen bezwinge ich ihn, dir zu gut, um dich nicht auszurotten. 10 Siehe, ich habe dich geläutert, doch nicht wie Silber; ich habe dich geprüft im Schmelzofen des Elends. (Psalm 66.10) 11 Um meinetwillen, um meinetwillen will ich es tun; denn wie würde mein Name entweiht werden! und meine Ehre gebe ich keinem anderen. (Jesaja 42.8) 12 Höre auf mich, Jakob, und Israel, mein Berufener! Ich bin, der da ist, ich der Erste, ich auch der Letzte. (Jesaja 41.4) 13 Auch hat meine Hand die Erde gegründet, und meine Rechte die Himmel ausgespannt; ich rufe ihnen zu: allesamt stehen sie da. 14 Versammelt euch, ihr alle, und höret! Wer unter ihnen hat dieses verkündet? Den Jehova liebt, der wird sein Wohlgefallen vollführen an Babel und seinen Arm an den Chaldäern. (Jesaja 41.2) 15 Ich, ich habe geredet, ja, ich habe ihn gerufen; ich habe ihn kommen lassen, und sein Weg wird gelingen. 16 Nahet euch zu mir, höret dieses! Ich habe vom Anfang an nicht im Verborgenen geredet; von der Zeit an, da es ward, bin ich da. - Und nun hat der Herr, Jehova, mich gesandt und sein Geist. - (Jesaja 45.19) 17 So spricht Jehova, dein Erlöser, der Heilige Israels: Ich bin Jehova, dein Gott, der dich lehrt, zu tun, was dir frommt, der dich leitet auf dem Wege, den du gehen sollst. 18 O daß du gemerkt hättest auf meine Gebote! dann würde dein Friede gewesen sein wie ein Strom, und deine Gerechtigkeit wie des Meeres Wogen; (5. Mose 5.26) 19 und dein Same würde gewesen sein wie der Sand, und die Sprößlinge deines Leibes wie seine Körner; sein Name würde nicht ausgerottet und nicht vertilgt werden vor meinem Angesicht. 20 Ziehet aus Babel, fliehet aus Chaldäa mit Jubelschall; verkündiget, laßt dieses hören, bringet es aus bis an das Ende der Erde! Sprechet: Jehova hat seinen Knecht Jakob erlöst. (Jesaja 52.11) (Jeremia 51.6) (2. Korinther 6.17) (Offenbarung 18.4) 21 Und sie dürsteten nicht, als er sie durch die Wüste führte; er ließ ihnen Wasser rieseln aus dem Felsen, er spaltete den Felsen, und Wasser flossen heraus. - (2. Mose 17.6) 22 Kein Friede den Gesetzlosen! spricht Jehova. - (Jesaja 57.21) (Jesaja 66.24)