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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jesaja - Kapitel 42

Der Knecht des HERRN in seiner Größe und Armut - Klage über Israel als Knecht des HERRN

1 Siehe, mein Knecht, den ich stütze, mein Auserwählter, an welchem meine Seele Wohlgefallen hat: Ich habe meinen Geist auf ihn gelegt, er wird den Nationen das Recht kundtun. (Jesaja 41.8) (Jesaja 49.1) (Jesaja 52.13) (Matthäus 3.17) (Matthäus 12.18-21) 2 Er wird nicht schreien und nicht rufen, noch seine Stimme hören lassen auf der Straße. 3 Das geknickte Rohr wird er nicht zerbrechen, und den glimmenden Docht wird er nicht auslöschen; er wird der Wahrheit gemäß das Recht kundtun. (Psalm 34.19) 4 Er wird nicht ermatten noch niedersinken, bis er das Recht auf Erden gegründet hat; und die Inseln werden auf seine Lehre harren. - 5 So spricht Gott, Jehova, der die Himmel schuf und sie ausspannte, der die Erde ausbreitete mit ihren Gewächsen, dem Volke auf ihr den Odem gab, und den Lebenshauch denen, die darauf wandeln: 6 Ich, Jehova, ich habe dich gerufen in Gerechtigkeit und ergriff dich bei der Hand; und ich werde dich behüten und dich setzen zum Bunde des Volkes, zum Licht der Nationen: (Jesaja 49.6) (Jesaja 49.8) 7 um blinde Augen aufzutun, um Gefangene aus dem Kerker herauszuführen, und aus dem Gefängnis, die in der Finsternis sitzen. - (Jesaja 35.5) 8 Ich bin Jehova, das ist mein Name; und meine Ehre gebe ich keinem anderen, noch meinen Ruhm den geschnitzten Bildern. (2. Mose 3.15) (Jesaja 48.11) 9 Das Frühere, siehe, es ist eingetroffen, und Neues verkündige ich; ehe es hervorsproßt, lasse ich es euch hören. (Jesaja 41.2) (Jesaja 41.27) 10 Singet Jehova ein neues Lied, seinen Ruhm vom Ende der Erde: die ihr das Meer befahret, und alles, was es erfüllt, ihr Inseln und ihre Bewohner! 11 Es mögen ihre Stimme erheben die Steppe und ihre Städte, die Dörfer, welche Kedar bewohnt; jubeln mögen die Bewohner von Sela, jauchzen vom Gipfel der Berge her! 12 Man möge Jehova Ehre geben und seinen Ruhm verkündigen auf den Inseln. 13 Jehova wird ausziehen wie ein Held, wie ein Kriegsmann den Eifer anfachen; er wird einen Schlachtruf, ja, ein gellendes Kriegsgeschrei erheben, sich als Held beweisen gegen seine Feinde. 14 Von lange her habe ich geschwiegen, war still, habe an mich gehalten. Gleich einer Gebärenden will ich tief aufatmen, schnauben und schnaufen zumal. 15 Ich will Berge und Hügel öde machen und all ihr Kraut vertrocknen lassen; und ich will Ströme zu Inseln machen; und Seen trocken legen. 16 Und ich will die Blinden auf einem Wege führen, den sie nicht kennen; auf Steigen, die sie nicht kennen, will ich sie schreiten lassen; die Finsternis vor ihnen will ich zum Lichte machen, und das Höckerichte zur Ebene. Das sind die Dinge, die ich tun und nicht unterlassen werde. (Jesaja 35.5) (Jesaja 35.8) 17 Die auf das geschnitzte Bild vertrauen, die zu dem gegossenen Bilde sagen: Du bist unser Gott! werden zurückweichen, werden gänzlich beschämt werden. (Jesaja 44.9) 18 Höret, ihr Tauben! und ihr Blinden, schauet her, um zu sehen! (Jesaja 43.8) 19 Wer ist blind, als nur mein Knecht? und taub wie mein Bote, den ich sende? Wer ist blind wie der Vertraute, und blind wie der Knecht Jehovas? (Jesaja 41.8) 20 Du hast vieles gesehen, aber du beachtest es nicht; bei offenen Ohren hört er nicht. (Jesaja 53.1) 21 Jehova gefiel es um seiner Gerechtigkeit willen, das Gesetz groß und herrlich zu machen. 22 Und doch ist es ein beraubtes und ausgeplündertes Volk; sie sind in Löchern gefesselt und allesamt in Kerkern versteckt; sie sind zur Beute geworden, und kein Erretter ist da, zur Plünderung, und niemand spricht: Gib wieder heraus! 23 Wer unter euch will dieses zu Ohren nehmen, will aufmerken und in Zukunft hören? 24 Wer hat Jakob der Plünderung hingegeben und Israel den Räubern? Nicht Jehova, gegen den wir gesündigt haben? Und sie wollten nicht auf seinen Wegen wandeln, und hörten nicht auf sein Gesetz. 25 Da hat er die Glut seines Zornes und die Gewalt des Krieges über ihn ausgegossen; und diese hat ihn ringsum angezündet, aber er ist nicht zur Erkenntnis gekommen; und sie hat ihn in Brand gesteckt, aber er nahm es nicht zu Herzen.