2. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 1, 2, 33 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 7
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 1013 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 11, 12 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 13, 14 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 15, 16
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 17, 18, 19
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 20, 21, 22
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 23 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 24
Jeremia - Kapitel 42
Erfolglose Warnung der Judäer durch Jeremia vor dem Zug nach Ägypten - Zug des überrestes aus Juda unter Johanan mit Jeremia nach Ägypten
1 Da traten herzu alle Heerobersten und Jochanan, der Sohn Kareachs, und Jesanja, der Sohn Hoschajas, und das ganze Volk, vom Kleinsten bis zum Größten, 2 und sprachen zu dem Propheten Jeremia: Laß doch unser Flehen vor dich kommen, und bete für uns zu Jehova, deinem Gott, für diesen ganzen Überrest; denn wenige sind wir übriggeblieben von vielen, wie deine Augen uns sehen: 25 3 damit Jehova, dein Gott, uns den Weg kundtue, auf welchem wir gehen, und die Sache, die wir tun sollen. 4 Und der Prophet Jeremia sprach zu ihnen: Ich habe es gehört; siehe, ich will zu Jehova, eurem Gott, beten nach euren Worten; und es soll geschehen, jedes Wort, das Jehova euch antworten wird, werde ich euch kundtun, ich werde euch kein Wort vorenthalten. 5 Und sie sprachen zu Jeremia: Jehova sei wider uns ein wahrhaftiger und zuverlässiger Zeuge, wenn wir nicht nach jedem Worte, womit Jehova, dein Gott, dich zu uns senden wird, also tun werden. 6 Es sei Gutes oder Böses, wir wollen hören auf die Stimme Jehovas, unseres Gottes, an den wir dich senden; damit es uns wohlgehe, wenn wir auf die Stimme Jehovas, unseres Gottes, hören. 7 Und es geschah am Ende von zehn Tagen, da geschah das Wort Jehovas zu Jeremia. 8 Und er berief Jochanan, den Sohn Kareachs, und alle Heerobersten, die mit ihm waren, und das ganze Volk, vom Kleinsten bis zum Größten, 9 und sprach zu ihnen: So spricht Jehova, der Gott Israels, an welchen ihr mich gesandt habt, um euer Flehen vor ihn kommen zu lassen: 10 Wenn ihr in diesem Lande wohnen bleibet, so werde ich euch bauen und nicht abbrechen, und euch pflanzen und nicht ausreißen; denn es reut mich des Übels, das ich euch getan habe. 11 Fürchtet euch nicht vor dem König von Babel, vor dem ihr euch fürchtet; fürchtet euch nicht vor ihm, spricht Jehova; denn ich bin mit euch, um euch aus seiner Hand zu retten und zu befreien. 12 Und ich werde euch Barmherzigkeit zuwenden, daß er sich euer erbarme und euch in euer Land zurückkehren lasse. 13 Wenn ihr aber sprechet: Wir wollen nicht in diesem Lande bleiben, so daß ihr nicht höret auf die Stimme Jehovas, eures Gottes, 14 und sprechet: Nein, sondern wir wollen in das Land Ägypten ziehen, wo wir keinen Krieg sehen und den Schall der Posaune nicht hören und nicht nach Brot hungern werden, und daselbst wollen wir wohnen - 15 nun denn, darum höret das Wort Jehovas, ihr Überrest von Juda! So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Wenn ihr eure Angesichter wirklich dahin richtet, nach Ägypten zu ziehen, und hinziehet, um euch daselbst aufzuhalten, 16 so wird es geschehen, daß das Schwert, vor dem ihr euch fürchtet, euch dort, im Lande Ägypten, erreichen wird; und der Hunger, vor dem euch bange ist, wird dort, in Ägypten, hinter euch her sein; und ihr werdet dort sterben. 17 Und es wird geschehen, alle Männer, die ihre Angesichter dahin gerichtet haben, nach Ägypten zu ziehen, um sich daselbst aufzuhalten, werden sterben durch das Schwert, durch den Hunger und durch die Pest; und sie werden keinen Übriggeliebenen noch Entronnenen haben vor dem Unglück, welches ich über sie bringen werde. 26 18 Denn so spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Gleichwie mein Zorn und mein Grimm sich ergossen haben über die Bewohner von Jerusalem, also wird mein Grimm sich über euch ergießen, wenn ihr nach Ägypten ziehet; und ihr werdet zum Fluch und zum Entsetzen und zur Verwünschung und zum Hohne sein, und werdet diesen Ort nicht mehr sehen. - 19 Jehova hat zu euch geredet, ihr Überrest von Juda: Ziehet nicht nach Ägypten! Wisset bestimmt, daß ich es euch heute ernstlich bezeugt habe. 20 Denn ihr habt um den Preis eurer Seelen geirrt. Denn ihr habt mich an Jehova, euren Gott, gesandt und gesprochen: Bete für uns zu Jehova, unserem Gott; und nach allem, was Jehova, unser Gott, sagen wird, also tue uns kund, und wir werden es tun. 27 21 Und ich habe es euch heute kundgetan; aber ihr habt nicht auf die Stimme Jehovas, eures Gottes, gehört, nach allem, womit er mich zu euch gesandt hat. 22 Und nun wisset bestimmt, daß ihr sterben werdet durch das Schwert, durch den Hunger und durch die Pest an dem Orte, wohin es euch zu ziehen gelüstet, um euch daselbst aufzuhalten.Querverweise
1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;
2 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.
3 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.
4 2. Mose 22.7-8: findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.
5 2. Mose 22.27: Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.
6 5. Mose 1.17: Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre.
7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.
8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.
9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten.
10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."
11 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,
12 5. Mose 19.4: Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn!
14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;
15 5. Mose 24.7: Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.
16 1. Timotheus 1.10: den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,
17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.
18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis.
19 Matthäus 15.4: Gott hat geboten: "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."
20 3. Mose 24.19-20: Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,
21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.
22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."
23 1. Mose 9.5: Auch will ich eures Leibes Blut rächen und will's an allen Tieren rächen und will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen als dem, der sein Bruder ist.
24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat dar und sprach zu dem HERRN: Siehe, HERR, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und so ich jemand betrogen habe, das gebe ich vierfältig wieder.
25 Jeremia 37.3: Es sandte gleichwohl der König Zedekia Juchal, den Sohn Selemjas, und Zephanja, den Sohn Maasejas, den Priester, zum Propheten Jeremia und ließ ihm sagen: Bitte den HERRN, unsern Gott, für uns!
26 Jeremia 29.17-18: ja, also spricht der HERR Zebaoth: Siehe, ich will Schwert, Hunger und Pestilenz unter sie schicken und will mit ihnen umgehen wie mit den schlechten Feigen, davor einen ekelt zu essen,
27 Jeremia 42.5: Und sie sprachen zu Jeremia: Der HERR sei ein gewisser und wahrhaftiger Zeuge zwischen uns, wo wir nicht tun werden alles, was dir der HERR, dein Gott, an uns befehlen wird.