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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jeremia - Kapitel 41

1 Und es geschah im siebten Monat, da kam Ismael, der Sohn Nethanjas, des Sohnes Elischamas, vom königlichen Geschlecht und von den Großen des Königs, und zehn Männer mit ihm, zu Gedalja, dem Sohne Achikams, nach Mizpa; und sie speisten daselbst zusammen in Mizpa. (2. Könige 25.25) (Jeremia 40.8) 2 Und Ismael, der Sohn Nethanjas, stand auf, und die zehn Männer, die mit ihm waren, und sie erschlugen Gedalja, den Sohn Achikams, des Sohnes Schaphans, mit dem Schwerte; und er tötete ihn, den der König von Babel über das Land bestellt hatte. (Jeremia 40.5) 3 Und Ismael erschlug alle Juden, die bei ihm, bei Gedalja, in Mizpa waren, und auch die Chaldäer, die Kriegsleute, welche sich daselbst befanden.

Weitere Morde und Gefangennahme von Judäern durch Ismael - Befreiung durch Johanan

4 Und es geschah am zweiten Tage, nachdem er Gedalja getötet hatte (niemand aber wußte es), 5 da kamen Leute von Sichem, von Silo und von Samaria, achtzig Mann, die den Bart abgeschoren und die Kleider zerrissen und sich Ritze gemacht hatten, mit Speisopfer und Weihrauch in ihrer Hand, um es zu dem Hause Jehovas zu bringen. (3. Mose 19.28) 6 Und Ismael, der Sohn Nethanjas, ging aus von Mizpa, ihnen entgegen, indem er weinend einherging; und es geschah, als er sie antraf, da sprach er zu ihnen: Kommet zu Gedalja, dem Sohne Achikams. 7 Und es geschah, als sie in die Stadt hineingekommen waren, da schlachtete sie Ismael, der Sohn Nethanjas, und warf sie in die Grube, er und die Männer, die mit ihm waren. 8 Es fanden sich aber unter ihnen zehn Männer, die zu Ismael sprachen: Töte uns nicht! denn wir haben verborgene Vorräte im Felde: Weizen und Gerste und Öl und Honig. Und er ließ ab und tötete sie nicht inmitten ihrer Brüder. 9 Und die Grube, in welche Ismael alle Leichname der Männer, die er erschlagen hatte, neben Gedalja warf, war diejenige, welche der König Asa wegen Baesas, des Königs von Israel, machen ließ; diese füllte Ismael, der Sohn Nethanjas, mit den Erschlagenen. (1. Könige 15.16) (1. Könige 15.22) 10 Und Ismael führte den ganzen Überrest des Volkes, der in Mizpa war, gefangen weg: die Königstöchter und alles Volk, welches in Mizpa übriggeblieben war, welches Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, Gedalja, dem Sohne Achikams, anvertraut hatte; und Ismael, der Sohn Nethanjas, führte sie gefangen weg und zog hin, um zu den Kindern Ammon hinüberzugehen. 11 Und als Jochanan, der Sohn Kareachs, und alle Heerobersten, die mit ihm waren, all das Böse hörten, welches Ismael, der Sohn Nethanjas, verübt hatte, 12 da nahmen sie alle Männer und zogen hin, um wider Ismael, den Sohn Nethanjas, zu streiten; und sie fanden ihn an dem großen Wasser, das bei Gibeon ist. 13 Und es geschah, als alles Volk, welches mit Ismael war, Jochanan, den Sohn Kareachs, sah und alle Heerobersten, die mit ihm waren, da freuten sie sich. 14 Und alles Volk, welches Ismael von Mizpa gefangen weggeführt hatte, wandte sich und kehrte um und ging zu Jochanan, dem Sohne Kareachs, über. 15 Ismael aber, der Sohn Nethanjas, entrann vor Jochanan mit acht Männern und zog zu den Kindern Ammon. 16 Da nahmen Jochanan, der Sohn Kareachs, und alle Heerobersten, die mit ihm waren, den ganzen Überrest des Volkes, welchen er von Ismael, dem Sohne Nethanjas, von Mizpa zurückgebracht, - nachdem dieser den Gedalja, den Sohn Achikams, erschlagen hatte - die Männer, die Kriegsleute, und die Weiber und die Kinder und die Kämmerer, welche er von Gibeon zurückgebracht hatte; 17 und sie zogen hin und machten halt in der Herberge Kimhams, welche bei Bethlehem ist, um fortzuziehen, damit sie nach Ägypten kämen, 18 aus Furcht vor den Chaldäern; denn sie fürchteten sich vor ihnen, weil Ismael, der Sohn Nethanjas, Gedalja, den Sohn Achikams, erschlagen, welchen der König von Babel über das Land bestellt hatte.