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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jeremia - Kapitel 32

Jeremias Kauf eines Feldes als Sinnbild für Gottes Heilshandeln

1 Das Wort, welches von seiten Jehovas zu Jeremia geschah im zehnten Jahre Zedekias, des Königs von Juda; dieses Jahr war das achtzehnte Jahr Nebukadnezars. 2 Und das Heer des Königs von Babel belagerte damals Jerusalem. Und der Prophet Jeremia war im Gefängnishofe eingesperrt, der im Hause des Königs von Juda ist; (2. Könige 25.1-2) 3 denn Zedekia, der König von Juda, hatte ihn eingesperrt und gesagt: "Warum weissagst du und sprichst: So spricht Jehova: Siehe, ich gebe diese Stadt in die Hand des Königs von Babel, daß er sie einnehme; (Jeremia 21.7) (Jeremia 27.6) 4 und Zedekia, der König von Juda, wird der Hand der Chaldäer nicht entrinnen, sondern gewißlich in die Hand des Königs von Babel gegeben werden; und sein Mund wird mit dessen Munde reden, und seine Augen werden dessen Augen sehen; 5 und er wird Zedekia nach Babel führen, und daselbst wird er sein, bis ich mich seiner annehme, spricht Jehova. Wenn ihr mit den Chaldäern streitet, so wird es euch nicht gelingen?" (Jeremia 52.11) 6 Und Jeremia sprach: Das Wort Jehovas ist zu mir geschehen also: 7 Siehe, Hanamel, der Sohn Schallums, deines Oheims, wird zu dir kommen und sagen: Kaufe dir mein Feld, das zu Anathoth ist; denn du hast das Lösungsrecht, um es zu kaufen. (3. Mose 25.25) (Rut 4.3-4) 8 Und Hanamel, der Sohn meines Oheims, kam zu mir, nach dem Worte Jehovas, in den Gefängnishof und sprach zu mir: Kaufe doch mein Feld, das zu Anathoth im Lande Benjamin ist, denn du hast das Erbrecht, und du hast die Lösung; kaufe es dir. Und ich erkannte, daß es das Wort Jehovas war. 9 Und ich kaufte von Hanamel, dem Sohne meines Oheims, das Feld, das zu Anathoth ist, und wog ihm das Geld dar: siebzehn Sekel Silber. 10 Und ich schrieb einen Kaufbrief und versiegelte ihn und nahm Zeugen, und ich wog das Geld auf der Waage dar. 11 Und ich nahm den Kaufbrief, den versiegelten: die Festsetzung und die Bestimmungen, und auch den offenen; 12 und ich gab den Kaufbrief Baruk, dem Sohne Nerijas, des Sohnes Machsejas, vor den Augen Hanamels, meines Vetters, und vor den Augen der Zeugen, welche den Kaufbrief unterschrieben hatten, vor den Augen aller Juden, die im Gefängnishofe saßen. 13 Und ich befahl Baruk vor ihren Augen und sprach: 14 So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Nimm diese Briefe, diesen Kaufbrief, sowohl den versiegelten als auch diesen offenen Brief, und lege sie in ein irdenes Gefäß, auf daß sie viele Tage erhalten bleiben. 15 Denn so spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Es werden wiederum Häuser und Felder und Weinberge in diesem Lande gekauft werden. 16 Und nachdem ich Baruk, dem Sohne Nerijas, den Kaufbrief gegeben hatte, betete ich zu Jehova und sprach: 17 Ach, Herr, Jehova! Siehe, du hast die Himmel und die Erde gemacht durch deine große Kraft und durch deinen ausgestreckten Arm: kein Ding ist dir unmöglich; (Jeremia 27.5) (Lukas 1.37) 18 der du Güte übst an Tausenden, und die Ungerechtigkeit der Väter vergiltst in den Busen ihrer Kinder nach ihnen; du großer, mächtiger Gott, dessen Name Jehova der Heerscharen ist, (2. Mose 20.5-6) 19 groß an Rat und mächtig an Tat; du, dessen Augen über alle Wege der Menschenkinder offen sind, um einem jeden zu geben nach seinen Wegen und nach der Frucht seiner Handlungen; (Römer 2.6) 20 der du Zeichen und Wunder getan im Lande Ägypten und bis auf diesen Tag, sowohl an Israel als auch an anderen Menschen, und dir einen Namen gemacht hast, wie es an diesem Tage ist. 21 Und du hast dein Volk Israel aus dem Lande Ägypten herausgeführt mit Zeichen und mit Wundern und mit starker Hand und mit ausgestrecktem Arm und mit großem Schrecken; 22 und hast ihnen dieses Land gegeben, welches du ihren Vätern geschworen hattest ihnen zu geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt. 23 Und sie sind hineingekommen und haben es in Besitz genommen; aber sie hörten nicht auf deine Stimme und wandelten nicht in deinem Gesetz: sie haben nichts getan von allem, was du ihnen zu tun geboten hattest. Da hast du ihnen all dieses Unglück widerfahren lassen. 24 Siehe, die Wälle reichen bis an die Stadt, um sie einzunehmen; und durch das Schwert und den Hunger und durch die Pest ist die Stadt in die Hand der Chaldäer gegeben, welche wider sie streiten. Und was du geredet hast, ist geschehen; und siehe, du siehst es. 25 Und doch hast du zu mir gesprochen, Herr, Jehova: Kaufe dir das Feld für Geld und nimm Zeugen; - und die Stadt ist ja in die Hand der Chaldäer gegeben! 26 Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia also: 27 Siehe, ich bin Jehova, der Gott alles Fleisches; sollte mir irgend ein Ding unmöglich sein? (4. Mose 16.22) (Jeremia 32.17) 28 Darum, so spricht Jehova: Siehe, ich gebe diese Stadt in die Hand der Chaldäer und in die Hand Nebukadrezars, des Königs von Babel, daß er sie einnehme. (Jeremia 32.3) 29 Und die Chaldäer, die wider diese Stadt streiten, werden hineinkommen und werden diese Stadt mit Feuer anzünden und sie verbrennen, samt den Häusern, auf deren Dächern sie dem Baal geräuchert und anderen Göttern Trankopfer gespendet haben, um mich zu reizen. (Jeremia 19.13) 30 Denn die Kinder Israel und die Kinder Juda taten von ihrer Jugend an nur, was böse ist in meinen Augen; denn die Kinder Israel haben mich nur gereizt durch das Werk ihrer Hände, spricht Jehova. 31 Denn zu meinem Zorne und zu meinem Grimme ist mir diese Stadt gewesen von dem Tage an, da man sie gebaut hat, bis auf diesen Tag, auf daß ich sie von meinem Angesicht hinwegtäte: 32 Wegen all der Bosheit der Kinder Israel und der Kinder Juda, die sie verübt haben, um mich zu reizen, sie, ihre Könige, ihre Fürsten, ihre Priester und ihre Propheten, und die Männer von Juda und die Bewohner von Jerusalem. 33 Und sie haben mir den Rücken zugekehrt und nicht das Angesicht. Und ob ich sie auch lehrte, früh mich aufmachend und lehrend, so hörten sie doch nicht, um Zucht anzunehmen. 34 Und sie haben ihre Scheusale in das Haus gesetzt, welches nach meinem Namen genannt ist, um es zu verunreinigen. (2. Könige 21.4-5) (Jeremia 7.30) 35 Und sie haben die Höhen des Baal gebaut, welche im Tale des Sohnes Hinnoms sind, um ihre Söhne und ihre Töchter dem Moloch durch das Feuer gehen zu lassen, - was ich nicht geboten habe und mir nicht in den Sinn gekommen ist - um diesen Greuel zu verüben, damit sie Juda sündigen machten. (Jeremia 7.31) (Jeremia 19.5) 36 Und darum spricht Jehova, der Gott Israels, nun also betreffs dieser Stadt, von welcher ihr saget: sie ist in die Hand des Königs von Babel gegeben durch das Schwert und durch den Hunger und durch die Pest: 37 Siehe, ich werde sie aus all den Ländern sammeln, wohin ich sie vertrieben haben werde in meinem Zorn und in meinem Grimm, und in großer Entrüstung; und ich werde sie an diesen Ort zurückbringen und sie in Sicherheit wohnen lassen. 38 Und sie werden mein Volk, und ich werde ihr Gott sein. (Jeremia 24.7) (Jeremia 30.22) (Jeremia 31.1) (Jeremia 31.33) 39 Und ich werde ihnen ein Herz und einen Weg geben, damit sie mich fürchten alle Tage, ihnen und ihren Kindern nach ihnen zum Guten. (Hesekiel 36.27) 40 Und ich werde einen ewigen Bund mit ihnen machen, daß ich nicht von ihnen lassen werde, ihnen wohlzutun; und ich werde meine Furcht in ihr Herz legen, damit sie nicht von mir abweichen. 41 Und ich werde mich über sie freuen, ihnen wohlzutun, und werde sie in diesem Lande pflanzen in Wahrheit mit meinem ganzen Herzen und mit meiner ganzen Seele. 42 Denn so spricht Jehova: Gleichwie ich über dieses Volk all dieses große Unglück gebracht habe, also will ich über sie all das Gute bringen, das ich über sie rede. 43 Und es sollen Felder gekauft werden in diesem Lande, von welchem ihr saget: Es ist öde, ohne Menschen und ohne Vieh, es ist in die Hand der Chaldäer gegeben. 44 Man wird Felder um Geld kaufen und Kaufbriefe schreiben und sie versiegeln und Zeugen nehmen im Lande Benjamin und in den Umgebungen von Jerusalem und in den Städten Judas, sowohl in den Städten des Gebirges als auch in den Städten der Niederung und in den Städten des Südens. Denn ich werde ihre Gefangenschaft wenden, spricht Jehova. (Jeremia 29.14) (Jeremia 30.3)