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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jeremia - Kapitel 3

1 Er spricht: Wenn ein Mann sein Weib entläßt, und sie von ihm weggeht und eines anderen Mannes wird, darf er wieder zu ihr zurückkehren? Würde nicht selbiges Land entweiht werden? Du aber hast mit vielen Buhlen gehurt, und doch solltest du zu mir zurückkehren! spricht Jehova. (5. Mose 24.1-4) 2 Hebe deine Augen auf zu den kahlen Höhen und sieh! wo bist du nicht geschändet worden? An den Wegen saßest du für sie, wie ein Araber in der Wüste; und du hast das Land entweiht durch deine Hurerei und durch deine Bosheit. 3 Und die Regenschauer wurden zurückgehalten, und es ist kein Spätregen gewesen; aber du hattest die Stirn eines Hurenweibes, weigertest dich, dich zu schämen. 4 Nicht wahr? von jetzt an rufst du mir zu: Mein Vater, der Freund meiner Jugend bist du! 5 wird er ewiglich nachtragen, wird er immerdar Zorn bewahren? Siehe, so redest du, und begehst Übeltaten und setzest sie durch.

Gottes Anklage gegen Israel und Juda - Ruf zur Buße - Verheißung der Gnade

6 Und Jehova sprach zu mir in den Tagen des Königs Josia: Hast du gesehen, was die abtrünnige Israel getan hat? Sie ging auf jeden hohen Berg und unter jeden grünen Baum und hurte daselbst. (Jeremia 2.20) 7 Und ich sprach: Nachdem sie dies alles getan hat, wird sie zu mir zurückkehren. Aber sie kehrte nicht zurück. Und ihre treulose Schwester Juda sah es; 8 und ich sah, daß trotz alledem, daß ich die abtrünnige Israel, weil sie die Ehe gebrochen, entlassen und ihr einen Scheidebrief gegeben hatte, doch die treulose Juda, ihre Schwester, sich nicht fürchtete, sondern hinging und selbst auch hurte. (2. Könige 17.18-19) (Hesekiel 23.2) 9 Und es geschah, wegen des Lärmes ihrer Hurerei entweihte sie das Land; und sie trieb Ehebruch mit Stein und mit Holz. 10 Und selbst bei diesem allen ist ihre treulose Schwester Juda nicht zu mir zurückgekehrt mit ihrem ganzen Herzen, sondern nur mit Falschheit, spricht Jehova. 11 Und Jehova sprach zu mir: Die abtrünnige Israel hat sich gerechter erwiesen als Juda, die treulose. 12 Geh, und rufe diese Worte aus gegen Norden und sprich: Kehre zurück, du abtrünnige Israel, spricht Jehova; ich will nicht finster auf euch blicken. Denn ich bin gütig, spricht Jehova, ich werde nicht ewiglich nachtragen. (Psalm 103.8-9) 13 Nur erkenne deine Missetat, daß du von Jehova, deinem Gott, abgefallen und zu den Fremden hin und her gelaufen bist unter jeden grünen Baum; aber auf meine Stimme habt ihr nicht gehört, spricht Jehova. 14 Kehret um, ihr abtrünnigen Kinder, spricht Jehova, denn ich habe mich ja mit euch vermählt; und ich werde euch nehmen, einen aus einer Stadt und zwei aus einem Geschlecht, und euch nach Zion bringen. (Jesaja 6.13) (Hosea 2.21) 15 Und ich werde euch Hirten geben nach meinem Herzen, und sie werden euch weiden mit Erkenntnis und Einsicht. (Jeremia 23.4) 16 Und es wird geschehen, wenn ihr euch im Lande mehret und fruchtbar seid in jenen Tagen, spricht Jehova, so wird man nicht mehr sagen: "Die Bundeslade Jehovas"; und sie wird nicht mehr in den Sinn kommen, und man wird ihrer nicht mehr gedenken noch sie suchen, und sie wird nicht wieder gemacht werden. 17 In jener Zeit wird man Jerusalem den Thron Jehovas nennen, und alle Nationen werden sich zu ihr versammeln wegen des Namens Jehovas in Jerusalem; und sie werden nicht mehr dem Starrsinn ihres bösen Herzens nachwandeln. (Jesaja 2.2-4) (Jesaja 65.2) 18 In jenen Tagen wird das Haus Juda mit dem Hause Israel ziehen, und sie werden miteinander aus dem Lande des Nordens in das Land kommen, welches ich euren Vätern zum Erbteil gegeben habe. (Jesaja 11.11-13) 19 Und ich sprach: Wie will ich dich stellen unter den Söhnen und dir ein köstliches Land geben, ein Erbteil, das die herrlichste Zierde der Nationen ist! Und ich sprach: Ihr werdet mir zurufen: Mein Vater! und werdet euch nicht von mir abwenden. (Jeremia 3.4) 20 Fürwahr, wie ein Weib ihren Freund treulos verläßt, so habt ihr treulos gegen mich gehandelt, Haus Israel, spricht Jehova. 21 Eine Stimme wird gehört auf den kahlen Höhen, ein Weinen, ein Flehen der Kinder Israel; weil sie ihren Weg verkehrt, Jehovas, ihres Gottes, vergessen haben. - 22 Kehret um, ihr abtrünnigen Kinder; ich will eure Abtrünnigkeiten heilen. - "Hier sind wir, wir kommen zu dir; denn du bist Jehova, unser Gott. (Hosea 6.1) 23 Fürwahr, trüglich ist von den Hügeln, von den Bergen her das Lärmen; fürwahr, in Jehova, unserem Gott, ist das Heil Israels! 24 Denn die Schande hat den Erwerb unserer Väter verzehrt von unserer Jugend an, ihr Kleinvieh und ihre Rinder, ihre Söhne und ihre Töchter. 25 In unserer Schande müssen wir daliegen, und unsere Schmach bedeckt uns! denn wir haben gegen Jehova, unseren Gott, gesündigt, wir und unsere Väter, von unserer Jugend an bis auf diesen Tag, und wir haben nicht auf die Stimme Jehovas, unseres Gottes, gehört."