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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 1, 2, 3 
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 7 
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 10 
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 11, 12 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 13, 14 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 15, 16 
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 17, 18, 19 
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 20, 21, 22 
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 23 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 24 

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Hesekiel - Kapitel 7

Ankündigung des endgültigen Gerichts mit seinen Schrecken

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Und du, Menschensohn, so spricht der Herr, Jehova, zum Lande Israel: Es hat ein Ende! das Ende kommt über die vier Ecken des Landes! 3 Nun kommt das Ende über dich, und ich werde meinen Zorn wider dich senden und dich nach deinen Wegen richten; und alle deine Greuel werde ich über dich bringen. 4 Und mein Auge wird deiner nicht schonen, und ich werde mich nicht erbarmen; sondern ich will deine Wege über dich bringen, und deine Greuel sollen in deiner Mitte sein. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin. 5 So spricht der Herr, Jehova: Unglück, einziges Unglück, siehe, es kommt! 6 das Ende kommt; es kommt das Ende, es erwacht wider dich; siehe, es kommt! 7 Es kommt das Verhängnis über dich, Bewohner des Landes; es kommt die Zeit, nahe ist der Tag; Getümmel und nicht Jubel auf den Bergen! 25 8 Jetzt, bald werde ich meinen Grimm über dich ausgießen und meinen Zorn an dir vollenden, und dich nach deinen Wegen richten; und alle deine Greuel werde ich über dich bringen. 9 Und mein Auge soll nicht schonen, und ich werde mich nicht erbarmen; nach deinen Wegen will ich's über dich bringen, und deine Greuel sollen in deiner Mitte sein. Und ihr werdet wissen, daß ich, Jehova, es bin, der schlägt. - 10 Siehe, der Tag! siehe, es kommt! Das Verhängnis wächst hervor; es blüht die Rute, es sproßt der Übermut; 26 11 die Gewalttat erhebt sich zur Rute der Gesetzlosigkeit. Nichts von ihnen wird bleiben, nichts von ihrer Menge und nichts von ihrem Getümmel, und nichts Herrliches an ihnen. 12 Die Zeit kommt, der Tag trifft ein! Der Käufer freue sich nicht, und der Verkäufer betrübe sich nicht; denn Zornglut kommt über seine ganze Menge. 13 Denn der Verkäufer wird nicht wieder zu dem Verkauften gelangen, und wenn er auch noch am Leben wäre unter den Lebenden; denn das Gesicht wider seine ganze Menge wird nicht rückgängig werden, und niemand wird durch seine Ungerechtigkeit sein Leben befestigen. 27 14 Man stößt in das Horn und macht alles bereit, aber niemand zieht in den Streit; denn meine Zornglut kommt über seine ganze Menge. - 15 Das Schwert ist draußen und die Pest und der Hunger drinnen. Wer auf dem Felde ist, wird durchs Schwert sterben; und wer in der Stadt ist, den werden Hunger und Pest verzehren. 16 Und wenn Entronnene von ihnen entrinnen, so werden sie auf den Bergen sein wie die Tauben der Täler, alle girrend, ein jeder wegen seiner Missetat. 17 Alle Hände werden erschlaffen, und alle Knie werden zerfließen wie Wasser. 18 Und sie werden sich Sacktuch umgürten, und Schauder wird sie bedecken, und auf allen Angesichtern wird Scham sein, und Kahlheit auf allen ihren Häuptern. 28, 29 19 Ihr Silber werden sie auf die Gassen werfen, und ihr Gold wird als Unflat gelten; ihr Silber und ihr Gold wird sie nicht erretten können am Tage des Grimmes Jehovas; ihren Hunger werden sie damit nicht stillen und ihren Bauch davon nicht füllen. Denn es ist ein Anstoß zu ihrer Missetat gewesen. 30, 31 20 Und seinen zierenden Schmuck, zur Hoffart hat es ihn gebraucht und ihre Greuelbilder, ihre Scheusale, haben sie daraus verfertigt; darum habe ich ihnen denselben zum Unflat gemacht. 21 Und ich will ihn der Hand der Fremden zur Beute geben und den Gesetzlosen der Erde zum Raube, daß sie ihn entweihen. 22 Und ich werde mein Angesicht von ihnen abwenden, daß sie meine verborgene Stätte entweihen; und Gewalttätige werden in dieselbe eindringen und sie entweihen. 23 Verfertige die Kette! denn das Land ist voll Blutschuld, und die Stadt voll Gewalttat. 24 Und ich werde die bösesten der Nationen kommen lassen, daß sie ihre Häuser in Besitz nehmen; und ich werde der Hoffart der Starken ein Ende machen, daß ihre Heiligtümer entweiht werden. 25 Schrecken kommt; und sie werden Frieden suchen, aber da ist keiner. 26 Verderben auf Verderben wird kommen, und Gerücht auf Gerücht wird entstehen. Und sie werden von Propheten Gesichte suchen; aber das Gesetz wird dem Priester entschwinden und den Ältesten der Rat. 27 Der König wird trauern, und der Fürst wird sich in Entsetzen kleiden, und die Hände des Volkes des Landes werden zittern. Nach ihren Wegen will ich mit ihnen handeln, und mit ihren Rechten will ich sie richten, und sie werden wissen, daß ich Jehova bin.

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;

2 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.

3 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.

4 2. Mose 22.7-8: findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

5 2. Mose 22.27: Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.

6 5. Mose 1.17: Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre.

7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten.

10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."

11 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,

12 5. Mose 19.4: Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,

13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn!

14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;

15 5. Mose 24.7: Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.

16 1. Timotheus 1.10: den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,

17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.

18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Gott hat geboten: "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."

20 3. Mose 24.19-20: Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,

21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.

22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."

23 1. Mose 9.5: Auch will ich eures Leibes Blut rächen und will's an allen Tieren rächen und will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen als dem, der sein Bruder ist.

24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat dar und sprach zu dem HERRN: Siehe, HERR, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und so ich jemand betrogen habe, das gebe ich vierfältig wieder.

25 Joel 1.15: O weh des Tages! denn der Tag des HERRN ist nahe und kommt wie ein Verderben vom Allmächtigen.

26 Jesaja 10.5: O weh Assur, der meines Zornes Rute und in dessen Hand meines Grimmes Stecken ist!

27 3. Mose 27.24: Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei.

28 Jesaja 15.2: Sie gehen hinauf gen Baith und Dibon zu den Altären, daß sie weinen, und heulen über Nebo und Medeba in Moab. Aller Haupt ist kahl geschoren, aller Bart ist abgeschnitten.

29 Jeremia 48.37: Alle Köpfe werden kahl sein und alle Bärte abgeschoren, aller Hände zerritzt, und jedermann wird Säcke anziehen.

30 Sprüche 11.4: Gut hilft nicht am Tage des Zorns; aber Gerechtigkeit errettet vom Tod.

31 Zephanja 1.18: Es wird sie ihr Silber und Gold nicht erretten können am Tage des Zorns des HERRN, sondern das ganze Land soll durch das Feuer seines Eifers verzehrt werden; denn er wird plötzlich ein Ende machen mit allen, die im Lande wohnen.