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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 1, 2, 3 
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 7 
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 10 
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 11, 12 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 13, 14 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 15, 16 
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 17, 18, 19 
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 20, 21, 22 
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 23 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 24 

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Hesekiel - Kapitel 6

Gerichtsandrohung wegen Götzendienstes und heidnischer Greuel - Verschonung eines überrestes

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, richte dein Angesicht gegen die Berge Israels, und weissage über sie 25, 26 3 und sprich: Berge Israels, höret das Wort des Herrn, Jehovas! So spricht der Herr, Jehova, zu den Bergen und zu den Hügeln, zu den Tälern und zu den Gründen: Siehe, ich, ich bringe das Schwert über euch und werde eure Höhen zerstören; 4 und eure Altäre sollen verwüstet und eure Sonnensäulen zerbrochen werden. Und ich werde eure Erschlagenen fallen machen vor euren Götzen; 27 5 und die Leichname der Kinder Israel werde ich vor ihre Götzen hinlegen und eure Gebeine rings um eure Altäre streuen. 6 In allen euren Wohnsitzen sollen die Städte verödet und die Höhen verwüstet werden, auf daß eure Altäre verödet und wüst, und eure Götzen zerbrochen und vernichtet, und eure Sonnensäulen umgehauen und eure Machwerke vertilgt seien; 7 und Erschlagene sollen in eurer Mitte fallen. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin. - 8 Doch will ich einen Überrest lassen, indem ihr unter den Nationen solche haben werdet, die dem Schwert entronnen sind, wenn ihr in die Länder zerstreut seid. 28 9 Und eure Entronnenen werden meiner gedenken unter den Nationen, wohin sie gefangen weggeführt sind, wenn ich mir ihr hurerisches Herz, das von mir abgewichen ist, und ihre Augen, die ihren Götzen nachhurten, zerschlagen haben werde; und sie werden an sich selbst Ekel empfinden wegen der Übeltaten, die sie begangen haben nach allen ihren Greueln. 10 Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. Nicht umsonst habe ich geredet, daß ich ihnen dieses Übel tun würde. 11 So spricht der Herr, Jehova: Schlage in deine Hand und stampfe mit deinem Fuße und sprich: Wehe über alle bösen Greuel des Hauses Israel! denn sie müssen fallen durch das Schwert, durch den Hunger und durch die Pest! 12 Wer fern ist, wird an der Pest sterben, und wer nahe ist, wird durch das Schwert fallen, und wer übriggeblieben und bewahrt worden ist, wird vor Hunger sterben; und ich werde meinen Grimm an ihnen vollenden. 13 Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin, wenn ihre Erschlagenen mitten unter ihren Götzen sein werden, um ihre Altäre her, auf jedem hohen Hügel, auf allen Gipfeln der Berge und unter jedem grünen Baume und unter jeder dichtbelaubten Terebinthe, an den Orten, wo sie allen ihren Götzen lieblichen Geruch dargebracht haben. 29 14 Und ich werde meine Hand wider sie ausstrecken und das Land zur Wüste und Verwüstung machen, mehr als die Wüste Diblath, in allen ihren Wohnsitzen. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. 30 

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;

2 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.

3 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.

4 2. Mose 22.7-8: findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

5 2. Mose 22.27: Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.

6 5. Mose 1.17: Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre.

7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten.

10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."

11 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,

12 5. Mose 19.4: Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,

13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn!

14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;

15 5. Mose 24.7: Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.

16 1. Timotheus 1.10: den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,

17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.

18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Gott hat geboten: "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."

20 3. Mose 24.19-20: Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,

21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.

22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."

23 1. Mose 9.5: Auch will ich eures Leibes Blut rächen und will's an allen Tieren rächen und will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen als dem, der sein Bruder ist.

24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat dar und sprach zu dem HERRN: Siehe, HERR, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und so ich jemand betrogen habe, das gebe ich vierfältig wieder.

25 Hesekiel 36.1: Und du, Menschenkind, weissage den Bergen Israels und sprich: Höret des HERRN Wort ihr Berge Israels!

26 Micha 6.1: Höret doch, was der HERR sagt: Mache dich auf und rechte vor den Bergen und laß die Hügel deine Stimme hören!

27 3. Mose 26.30: Und will eure Höhen vertilgen und eure Sonnensäulen ausrotten und will eure Leichname auf eure Götzen werfen, und meine Seele wird an euch Ekel haben.

28 Jesaja 6.13: Und ob der zehnte Teil darin bleibt, so wird es abermals verheert werden, doch wie eine Eiche und Linde, von welchen beim Fällen noch ein Stamm bleibt. Ein heiliger Same wird solcher Stamm sein.

29 1. Könige 14.23: Denn sie bauten auch Höhen, Säulen und Ascherahbilder auf allen hohen Hügeln und unter allen grünen Bäumen.

30 Hesekiel 6.7: Und sollen Erschlagene unter euch daliegen, daß ihr erfahrt, ich sei der HERR.