zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 10

Achte Plage: Heuschrecken

1 Und Jehova sprach zu Mose: Gehe zu dem Pharao hinein, denn ich habe sein Herz verstockt und das Herz seiner Knechte, um diese meine Zeichen in seiner Mitte zu tun 2 und damit du vor den Ohren deiner Kinder und deiner Kindeskinder erzählest, was ich in Ägypten ausgerichtet, und meine Zeichen, die ich unter ihnen getan habe; und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin. (2. Mose 6.2) 3 Da gingen Mose und Aaron zu dem Pharao hinein und sprachen zu ihm: So spricht Jehova, der Gott der Hebräer: Bis wann weigerst du dich, dich vor mir zu demütigen? Laß mein Volk ziehen, daß sie mir dienen! (2. Mose 5.3) 4 Denn wenn du dich weigerst, mein Volk ziehen zu lassen, siehe, so will ich morgen Heuschrecken in dein Gebiet bringen; 5 und sie werden das Angesicht des Landes bedecken, daß man das Land nicht wird sehen können; und sie werden das Übrige fressen, das entronnen, das euch übriggeblieben ist von dem Hagel, und werden alle Bäume fressen, die euch auf dem Felde wachsen; 6 und sie werden deine Häuser erfüllen und die Häuser aller deiner Knechte und die Häuser aller Ägypter, wie es deine Väter und die Väter deiner Väter nicht gesehen haben, seit dem Tage, da sie auf Erden gewesen sind, bis auf diesen Tag. Und er wandte sich und ging von dem Pharao hinaus. 7 Und die Knechte des Pharao sprachen zu ihm: Bis wann soll uns dieser zum Fallstrick sein? Laß die Leute ziehen, daß sie Jehova, ihrem Gott, dienen! Erkennst du noch nicht, daß Ägypten zu Grunde geht? 8 Und Mose und Aaron wurden wieder zu dem Pharao gebracht, und er sprach zu ihnen: Ziehet hin, dienet Jehova, eurem Gott! Welche alle sind es, die ziehen sollen? 9 Da sprach Mose: Mit unseren Jungen und mit unseren Alten wollen wir ziehen, mit unseren Söhnen und mit unseren Töchtern, mit unserem Kleinvieh und mit unseren Rindern wollen wir ziehen; denn wir haben ein Fest Jehovas. (2. Mose 5.1) 10 Und er sprach zu ihnen: Jehova sei so mit euch, wie ich euch und eure Kinder ziehen lasse! Sehet zu, denn ihr habt Böses vor! 11 Nicht also! Ziehet doch hin, ihr Männer, und dienet Jehova; denn das ist es, was ihr begehrt habt. Und man trieb sie von dem Pharao hinaus. 12 Und Jehova sprach zu Mose: Strecke deine Hand aus über das Land Ägypten wegen der Heuschrecken, daß sie über das Land Ägypten heraufkommen und alles Kraut des Landes fressen, alles was der Hagel übriggelassen hat. (2. Mose 9.32) 13 Und Mose streckte seinen Stab aus über das Land Ägypten, und Jehova führte einen Ostwind ins Land selbigen ganzen Tag und die ganze Nacht. Als es Morgen wurde, da trieb der Ostwind die Heuschrecken herbei. 14 Und die Heuschrecken kamen herauf über das ganze Land Ägypten und ließen sich in dem ganzen Gebiet Ägyptens nieder, in gewaltiger Menge; vor ihnen sind nicht derart Heuschrecken gewesen wie diese, und nach ihnen werden nicht derart sein. 15 Und sie bedeckten das Angesicht des ganzen Landes, so daß das Land verfinstert wurde; und sie fraßen alles Kraut des Landes und alle Früchte der Bäume, die der Hagel übriggelassen hatte; und es blieb nichts Grünes übrig an den Bäumen und am Kraut des Feldes im ganzen Lande Ägypten. 16 Und der Pharao rief Mose und Aaron eilends und sprach: Ich habe gesündigt gegen Jehova, euren Gott, und gegen euch! (2. Mose 9.27) 17 Und nun vergib doch meine Sünde nur dieses Mal, und flehet zu Jehova, eurem Gott, daß er nur diesen Tod von mir wegnehme! (2. Mose 8.4) (1. Samuel 12.19) 18 Da ging er von dem Pharao hinaus und flehte zu Jehova. (4. Mose 11.2) 19 Und Jehova wandte den Wind in einen sehr starken Westwind, der hob die Heuschrecken auf und warf sie ins Schilfmeer. Es blieb nicht eine Heuschrecke übrig in dem ganzen Gebiet Ägyptens. 20 Und Jehova verhärtete das Herz des Pharao, und er ließ die Kinder Israel nicht ziehen. (2. Mose 4.21)

Neunte Plage: Finsternis

21 Und Jehova sprach zu Mose: Strecke deine Hand aus gen Himmel, daß eine Finsternis über das Land Ägypten komme, so daß man die Finsternis greifen möge. 22 Und Mose streckte seine Hand aus gen Himmel; da entstand im ganzen Lande Ägypten eine dichte Finsternis drei Tage lang. 23 Sie sahen einer den anderen nicht, und keiner stand von seinem Platze auf drei Tage lang; aber alle Kinder Israel hatten Licht in ihren Wohnungen. - 24 Und der Pharao rief Mose und sprach: Ziehet hin, dienet Jehova; nur euer Kleinvieh und eure Rinder sollen zurückbleiben; auch eure Kinder mögen mit euch ziehen. (2. Mose 10.10) 25 Und Mose sprach: Auch Schlachtopfer und Brandopfer mußt du in unsere Hände geben, daß wir Jehova, unserem Gott opfern. 26 So muß auch unser Vieh mit uns ziehen, nicht eine Klaue darf zurückbleiben; denn davon werden wir nehmen, um Jehova, unserem Gott, zu dienen; wir wissen ja nicht, womit wir Jehova dienen sollen, bis wir dorthin kommen. 27 Aber Jehova verhärtete das Herz des Pharao, und er wollte sie nicht ziehen lassen. (2. Mose 4.21) 28 Und der Pharao sprach zu ihm: Gehe hinweg von mir; hüte dich, sieh mein Angesicht nicht wieder! denn an dem Tage, da du mein Angesicht siehst, wirst du sterben. 29 Und Mose sprach: Du hast recht geredet, ich werde dein Angesicht nicht mehr wiedersehen.