zurückEinzelansichtvor

2. Könige - Kapitel 9

Reich Israel: Jehu, zum König gesalbt, tötet Joram, Ahasja und Isebel

1 Elisa aber, der Prophet, rief der Propheten Kinder einen und sprach zu ihm: Gürte deine Lenden und nimm diesen Ölkrug mit dir und gehe hin gen Ramoth in Gilead. 2 Und wenn du dahin kommst, wirst du daselbst sehen Jehu, den Sohn Josaphats, des Sohnes Nimsis. Und gehe hinein und heiß ihn aufstehen unter seinen Brüdern und führe ihn in die innerste Kammer 3 und nimm den Ölkrug und schütte es auf sein Haupt und sprich: So sagt der HERR: Ich habe dich zum König über Israel gesalbt. Und sollst die Tür auftun und fliehen und nicht verziehen. (1. Könige 19.16) 4 Und der Jüngling, der Diener des Propheten, ging hin gen Ramoth in Gilead.
5 Und da er hineinkam, siehe, da saßen die Hauptleute des Heeres. Und er sprach: Ich habe dir, Hauptmann, was zu sagen. Jehu sprach: Welchem unter uns allen? Er sprach: Dir, Hauptmann. 6 Da stand er auf und ging hinein. Er aber schüttete das Öl auf sein Haupt und sprach zu ihm: So sagt der HERR, der Gott Israels: Ich habe dich zum König gesalbt über das Volk Israel. 7 Und du sollst das Haus Ahabs, deines Herrn, schlagen, daß ich das Blut der Propheten, meiner Knechte, und das Blut aller Knechte des HERRN räche, das die Hand Isebels vergossen hat, (1. Könige 21.22) 8 daß das ganze Haus Ahab umkomme. Und ich will von Ahab ausrotten, was männlich ist, den Verschlossenen und Verlassenen in Israel, (1. Könige 14.10) 9 und will das Haus Ahabs machen wie das Haus Jerobeams, des Sohnes Nebats, und wie das Haus Baesas, des Sohnes Ahias. (1. Könige 15.29) (1. Könige 16.3) (1. Könige 16.11) 10 Und die Hunde sollen Isebel fressen auf dem Acker zu Jesreel, und soll sie niemand begraben. Und er tat die Tür auf und floh. 11 Und da Jehu herausging zu den Knechten seines Herrn, sprach man zu ihm: Steht es wohl? Warum ist dieser Rasende zu dir gekommen? Er sprach zu ihnen: Ihr kennt doch den Mann wohl und was er sagt.
12 Sie sprachen: Das ist nicht wahr; sage es uns aber an! Er sprach: So und so hat er mir geredet und gesagt: So spricht der HERR: Ich habe dich zum König gesalbt. 13 Da eilten sie und nahm ein jeglicher sein Kleid und legte unter ihn auf die hohen Stufen und bliesen mit der Posaune und sprachen: Jehu ist König geworden! (Matthäus 21.7)

Jehu tötet Joram, Ahasja und Isebel

14 Also machte Jehu, der Sohn Nimsis, einen Bund wider Joram. Joram aber hatte mit ganz Israel vor Ramoth in Gilead gelegen wider Hasael, den König von Syrien.
15 Und Joram der König war wiedergekommen, daß er sich heilen ließ zu Jesreel von den Wunden, die ihm die Syrer geschlagen hatten, da er stritt mit Hasael, dem König von Syrien. Und Jehu sprach: Ist's euer Wille, so soll niemand entrinnen aus der Stadt, daß er hingehe und es ansage zu Jesreel. (2. Könige 8.28-29) 16 Und er fuhr und zog gen Jesreel, denn Joram lag daselbst; so war Ahasja, der König Juda's, hinabgezogen, Joram zu besuchen. (2. Könige 8.29) 17 Der Wächter aber, der auf dem Turm zu Jesreel stand, sah den Haufen Jehus kommen und sprach: Ich sehe einen Haufen. Da sprach Joram: Nimm einen Reiter und sende ihnen entgegen und sprich: Ist's Friede?
18 Und der Reiter ritt hin ihm entgegen und sprach: So sagt der König: Ist's Friede? Jehu sprach: Was geht dich der Friede an? Wende dich hinter mich! Der Wächter verkündigte und sprach: Der Bote ist zu ihnen gekommen und kommt nicht wieder. 19 Da sandte er einen andern Reiter. Da der zu ihnen kam, sprach er: So spricht der König: Ist's Friede? Jehu sprach: Was geht dich der Friede an? Wende dich hinter mich! 20 Das verkündigte der Wächter und sprach: Er ist zu ihnen gekommen und kommt nicht wieder. Und es ist ein Treiben wie das Treiben Jehus, des Sohnes Nimsis; denn er treibt, wie wenn er unsinnig wäre. 21 Da sprach Joram: Spannt an! Und man spannte seinen Wagen an. Und sie zogen aus, Joram, der König Israels, und Ahasja, der König Juda's, ein jeglicher auf seinem Wagen, daß sie Jehu entgegenkämen; und sie trafen ihn auf dem Acker Naboths, des Jesreeliten. (1. Könige 21.1)
22 Und da Joram Jehu sah, sprach er: Jehu, ist's Friede? Er aber sprach: Was Friede? Deiner Mutter Isebel Abgötterei und Zauberei wird immer größer. 23 Da wandte Joram seine Hand und floh und sprach zu Ahasja: Es ist Verräterei, Ahasja! 24 Aber Jehu faßte den Bogen und schoß Joram zwischen die Arme, daß sein Pfeil durch sein Herz ausfuhr, und er fiel in seinen Wagen. 25 Und er sprach zu seinem Ritter Bidekar: Nimm und wirf ihn auf den Acker Naboths, des Jesreeliten! Denn ich gedenke, daß du mit mir auf einem Wagen seinem Vater Ahab nachfuhrst, da der HERR solchen Spruch über ihn tat: (1. Könige 21.19)
26 Was gilt's (sprach der HERR), ich will dir das Blut Naboths und seiner Kinder, das ich gestern sah, vergelten auf diesem Acker. So nimm nun und wirf ihn auf den Acker nach dem Wort des HERRN. 27 Da das Ahasja, der König Juda's, sah, floh er des Weges zum Hause des Gartens. Jehu aber jagte ihm nach und hieß ihn auch schlagen in dem Wagen auf der Höhe Gur, die bei Jibleam liegt. Und er floh gen Megiddo und starb daselbst. (2. Chronik 22.7-9)
28 Und seine Knechte ließen ihn führen gen Jerusalem und begruben ihn in seinem Grabe mit seinen Vätern in der Stadt Davids. (2. Könige 14.2) (2. Könige 23.30) 29 Ahasja aber regierte über Juda im elften Jahr Jorams, des Sohnes Ahabs. 30 Und da Jehu gen Jesreel kam und Isebel das erfuhr, schminkte sie ihr Angesicht und schmückte ihr Haupt und guckte zum Fenster hinaus.
31 Und da Jehu unter das Tor kam, sprach sie: Ist's Simri wohl gegangen, der seinen Herrn erwürgte? (1. Könige 16.10) (1. Könige 16.18) 32 Und er hob sein Angesicht auf zum Fenster und sprach: Wer hält's hier mit mir? Da sahen zwei oder drei Kämmerer zu ihm heraus. 33 Er sprach: Stürzt sie herab! und sie stürzten sie herab, daß die Wand und die Rosse mit ihrem Blut besprengt wurden, und sie ward zertreten. 34 Und da er hineinkam und gegessen und getrunken hatte, sprach er: Sehet doch nach der Verfluchten und begrabet sie; denn sie ist eines Königs Tochter!
35 Da sie aber hingingen, sie zu begraben, fanden sie nichts von ihr denn den Schädel und die Füße und ihre flachen Hände. 36 Und sie kamen wieder und sagten's ihm an. Er aber sprach: Es ist, was der HERR geredet hat durch seinen Knecht Elia, den Thisbiter, und gesagt: Auf dem Acker Jesreel sollen die Hunde der Isebel Fleisch fressen; (1. Könige 21.23) (2. Könige 9.10) 37 und das Aas Isebels soll wie Kot auf dem Felde sein im Acker Jesreels, daß man nicht sagen könne: Das ist Isebel.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.