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2. Könige - Kapitel 7

Die wunderbare Rettung

1 Elisa aber sprach: Höret des HERRN Wort! So spricht der HERR: Morgen um diese Zeit wird ein Scheffel Semmelmehl einen Silberling gelten und zwei Scheffel Gerste einen Silberling unter dem Tor zu Samaria. (2. Könige 7.16) 2 Da antwortete der Ritter, auf dessen Hand sich der König lehnte, dem Mann Gottes und sprach: Und wenn der HERR Fenster am Himmel machte, wie könnte solches geschehen? Er sprach: Siehe da, mit deinen Augen wirst du es sehen, und nicht davon essen! (2. Könige 5.18) (2. Könige 7.17) 3 Und es waren vier aussätzige Männer an der Tür vor dem Tor; und einer sprach zum andern: Was wollen wir hier bleiben, bis wir sterben? (3. Mose 13.46)
4 Wenn wir gleich gedächten, in die Stadt zu kommen, so ist Teuerung in der Stadt, und wir müßten doch daselbst sterben; bleiben wir aber hier, so müssen wir auch sterben. So laßt uns nun hingehen und zu dem Heer der Syrer fallen. Lassen sie uns leben, so leben wir; töten sie uns, so sind wir tot. (Ester 4.16) 5 Und sie machten sich in der Frühe auf, daß sie zum Heer der Syrer kämen. Und da sie vorn an den Ort des Heeres kamen, siehe, da war niemand. 6 Denn der HERR hatte die Syrer lassen hören ein Geschrei von Rossen, Wagen und großer Heereskraft, daß sie untereinander sprachen: Siehe, der König Israels hat wider uns gedingt die Könige der Hethiter und die Könige der Ägypter, daß sie über uns kommen sollen. (2. Könige 19.7) 7 Und sie machten sich auf und flohen in der Frühe und ließen ihre Hütten, Rosse und Esel im Lager, wie es stand, und flohen mit ihrem Leben davon. 8 Als nun die Aussätzigen an den Ort kamen, gingen sie in der Hütten eine, aßen und tranken und nahmen Silber, Gold und Kleider und gingen hin und verbargen es und kamen wieder und gingen in eine andere Hütte und nahmen daraus und gingen hin und verbargen es.
9 Aber einer sprach zum andern: Laßt uns nicht also tun; dieser Tag ist ein Tag guter Botschaft. Wo wir das verschweigen und harren, bis daß es lichter Morgen wird, wird unsre Missetat gefunden werden; so laßt uns nun hingehen, daß wir kommen und es ansagen dem Hause des Königs. 10 Und da sie kamen, riefen sie am Tor der Stadt und sagten es ihnen an und sprachen: Wir sind zum Lager der Syrer gekommen, und siehe, es ist niemand da und keine Menschenstimme, sondern Rosse und Esel angebunden und die Hütten, wie sie stehen. 11 Da rief man den Torhütern zu, daß sie es drinnen ansagten im Hause des Königs. 12 Und der König stand auf in der Nacht und sprach zu seinen Knechten: Laßt euch sagen, wie die Syrer mit uns umgehen. Sie wissen, daß wir Hunger leiden, und sind aus dem Lager gegangen, daß sie sich im Felde verkröchen, und denken: Wenn sie aus der Stadt gehen, wollen wir sie lebendig greifen und in die Stadt kommen.
13 Da antwortete seiner Knechte einer und sprach: Man nehme fünf Rosse von denen, die noch drinnen sind übriggeblieben. Siehe, es wird ihnen gehen, wie aller Menge Israels, so drinnen übriggeblieben oder schon dahin ist. Die laßt uns senden und sehen. 14 Da nahmen sie zwei Wagen mit Rossen, und der König sandte sie dem Heere der Syrer nach und sprach: Ziehet hin und sehet! 15 Und da sie ihnen nachzogen bis an den Jordan, siehe, da lag der Weg voll Kleider und Geräte, welche die Syrer von sich geworfen hatten, da sie eilten. Und da die Boten wiederkamen und sagten es dem König an, 16 ging das Volk hinaus und beraubte das Lager der Syrer. Und es galt ein Scheffel Semmelmehl einen Silberling und zwei Scheffel Gerste auch einen Silberling nach dem Wort des HERRN. (2. Könige 7.1) 17 Aber der König bestellte den Ritter, auf dessen Hand er sich lehnte, unter das Tor. Und das Volk zertrat ihn im Tor, daß er starb, wie der Mann Gottes geredet hatte, da der König zu ihm hinabkam. (2. Könige 7.2)
18 Und es geschah, wie der Mann Gottes dem König gesagt hatte, da er sprach: Morgen um diese Zeit werden zwei Scheffel Gerste einen Silberling gelten und ein Scheffel Semmelmehl einen Silberling unter dem Tor zu Samaria, 19 und der Ritter dem Mann Gottes antwortete und sprach: Siehe, wenn der HERR Fenster am Himmel machte, wie möchte solches geschehen? Er aber sprach: Siehe, mit deinen Augen wirst du es sehen, und wirst nicht davon essen! 20 Und es ging ihm eben also; denn das Volk zertrat ihn im Tor, daß er starb.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)