zurückEinzelansichtvor

2. Könige - Kapitel 25

Zerstörung Jerusalems, babylonische Gefangenschaft

1 Und es begab sich im neunten Jahr seines Königreichs, am zehnten Tag des zehnten Monats, kam Nebukadnezar, der König zu Babel, mit aller seiner Macht wider Jerusalem; und sie lagerten sich dawider und bauten Bollwerke darum her. 2 Also ward die Stadt belagert bis ins elfte Jahr des Königs Zedekia. 3 Aber am neunten Tag des (vierten) Monats ward der Hunger stark in der Stadt, daß das Volk des Landes nichts zu essen hatte. 4 Da brach man in die Stadt; und alle Kriegsmänner flohen bei der Nacht auf dem Wege durch das Tor zwischen zwei Mauern, der zu des Königs Garten geht. Aber die Chaldäer lagen um die Stadt. Und er floh des Weges zum blachen Felde. 5 Aber die Macht der Chaldäer jagte dem König nach, und sie ergriffen ihn im blachen Felde zu Jericho, und alle Kriegsleute, die bei ihm waren, wurden von ihm zerstreut.
6 Sie aber griffen den König und führten ihn hinauf zum König von Babel gen Ribla; und sie sprachen ein Urteil über ihn. 7 Und sie schlachteten die Kinder Zedekias vor seinen Augen und blendeten Zedekia die Augen und banden ihn mit Ketten und führten ihn gen Babel. 8 Am siebenten Tag des fünften Monats, das ist das neunzehnte Jahr Nebukadnezars, des Königs zu Babel, kam Nebusaradan, der Hauptmann der Trabanten, des Königs zu Babels Knecht, gen Jerusalem
9 und verbrannte das Haus des HERRN und das Haus des Königs und alle Häuser zu Jerusalem; alle großen Häuser verbrannte er mit Feuer. 10 Und die ganze Macht der Chaldäer, die mit dem Hauptmann war, zerbrach die Mauer um Jerusalem her. 11 Das andere Volk aber, das übrig war in der Stadt, und die zum König von Babel fielen, und den andern Haufen führte Nebusaradan, der Hauptmann, weg. 12 Und von den Geringsten im Lande ließ der Hauptmann Weingärtner und Ackerleute. 13 Aber die ehernen Säulen am Hause des HERRN und die Gestühle und das eherne Meer, das am Hause des HERRN war, zerbrachen die Chaldäer und führten das Erz gen Babel. (Jeremia 27.19-22)
14 Und die Töpfe, Schaufeln, Messer, Löffel und alle ehernen Gefäße, womit man diente, nahmen sie weg. 15 Dazu nahm der Hauptmann die Pfannen und Becken, was golden und silbern war, 16 die zwei Säulen, das Meer und das Gestühle, das Salomo gemacht hatte zum Hause des HERRN. Es war nicht zu wägen das Erz aller dieser Gefäße. (1. Könige 7.15) (1. Könige 7.23) (1. Könige 7.27) 17 Achtzehn Ellen hoch war eine Säule, und ihr Knauf darauf war auch ehern und drei Ellen hoch, und das Gitterwerk und die Granatäpfel an dem Knauf umher war alles ehern. Auf diese Weise war auch die andere Säule mit dem Gitterwerk. 18 Und der Hauptmann nahm den Obersten Priester Seraja und den Priester Zephania, den nächsten nach ihm, und die drei Türhüter
19 und einen Kämmerer aus der Stadt, der gesetzt war über die Kriegsmänner, und fünf Männer, die stets vor dem König waren, die in der Stadt gefunden wurden, und den Schreiber des Feldhauptmanns, der das Volk im Lande zum Heer aufbot, und sechzig Mann vom Volk auf dem Lande, die in der Stadt gefunden wurden; 20 diese brachte Nebusaradan, der Hauptmann, und brachte sie zum König von Babel zu Ribla. 21 Und der König von Babel schlug sie tot zu Ribla im Lande Hamath. Also ward Juda weggeführt aus seinem Lande. (2. Könige 23.33)

Gedalja als Statthalter

22 Aber über das übrige Volk im Lande Juda, das Nebukadnezar, der König von Babel, übrigließ, setzte er Gedalja, den Sohn Ahikams, des Sohnes Saphans.
23 Da nun alle Hauptleute des Kriegsvolks und die Männer hörten, daß der König von Babel Gedalja eingesetzt hatte, kamen sie zu Gedalja gen Mizpa, nämlich Ismael, der Sohn Nethanjas, und Johanan, der Sohn Kareahs, und Seraja, der Sohn Thanhumeths, der Netophathiter, und Jaasanja, der Sohn des Maachathiters, samt ihren Männern. 24 Und Gedalja schwur ihnen und ihren Männern und sprach zu ihnen: Fürchtet euch nicht, untertan zu sein den Chaldäern; bleibet im Lande und seid untertänig dem König von Babel, so wird's euch wohl gehen! 25 Aber im siebenten Monat kam Ismael, der Sohn Nethanjas, des Sohnes Elisamas, vom königlichen Geschlecht, und zehn Männer mit ihm, und sie schlugen Gedalja tot, dazu die Juden und Chaldäer, die bei ihm waren zu Mizpa.
26 Da machte sich auf alles Volk, klein und groß, und die Obersten des Kriegsvolks und kamen nach Ägypten; denn sie fürchteten sich vor den Chaldäern.

Jojachin wird begnadigt

27 Aber im siebenunddreißigsten Jahr, nachdem Jojachin, der König Juda's, weggeführt war, am siebenundzwanzigsten Tag des zwölften Monats, hob Evil-Merodach, der König zu Babel im ersten Jahr seines Königreichs das Haupt Jojachins, des Königs Juda's, aus dem Kerker hervor (2. Könige 24.15)
28 und redete freundlich mit ihm und setzte seinen Stuhl über die Stühle der Könige, die bei ihm waren zu Babel, 29 und wandelte die Kleider seines Gefängnisses, und er aß allewege vor ihm sein Leben lang; 30 und es ward ihm ein Teil bestimmt, das man ihm allewege gab vom König, auf einen jeglichen Tag sein ganzes Leben lang.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)