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2. Könige - Kapitel 22

Reich Juda: Josia und die Auffindung des Gesetzbuches

1 Josia war acht Jahre alt, da er König ward, und regierte einunddreißig Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Jedida, eine Tochter Adajas, von Bozkath. (2. Chronik 34.1-2) (2. Chronik 34.8-11) 2 Und er tat was dem HERRN wohl gefiel, und wandelte in allem Wege seines Vaters David und wich nicht, weder zur Rechten noch zur Linken. (5. Mose 5.29) (2. Könige 18.3) 3 Und im achtzehnten Jahr des Königs Josia sandte der König hin Saphan, den Sohn Azaljas, des Sohnes Mesullams, den Schreiber, in das Haus des HERRN und sprach:
4 Gehe hinauf zu dem Hohenpriester Hilkia, daß er abgebe alles Geld, das zum Hause des HERRN gebracht ist, das die Türhüter gesammelt haben vom Volk, 5 daß man es gebe den Werkmeistern, die bestellt sind im Hause des HERRN, und sie es geben den Arbeitern am Hause des HERRN, daß sie bessern, was baufällig ist am Hause, 6 nämlich den Zimmerleuten und Bauleuten und Maurern und denen, die da Holz und gehauene Steine kaufen sollen, das Haus zu bessern; 7 doch daß man keine Rechnung von ihnen nehme von dem Geld, das unter ihre Hand getan wird, sondern daß sie auf Glauben handeln. (2. Könige 12.16) 8 Und der Hohepriester Hilkia sprach zu dem Schreiber Saphan: Ich habe das Gesetzbuch gefunden im Hause des HERRN. Und Hilkia gab das Buch Saphan, daß er's läse.
9 Und Saphan, der Schreiber kam zum König und gab ihm Bericht und sprach: Deine Knechte haben das Geld ausgeschüttet, das im Hause gefunden ist und haben's den Werkmeistern gegeben, die bestellt sind am Hause des HERRN. 10 Auch sagte Saphan, der Schreiber, dem König und sprach: Hilkia, der Priester, gab mir ein Buch. Und Saphan las es vor dem König. 11 Da aber der König hörte die Worte im Gesetzbuch, zerriß er seine Kleider.
12 Und der König gebot Hilkia, dem Priester, und Ahikam, dem Sohn Saphans, und Achbor, dem Sohn Michajas, und Saphan, dem Schreiber, und Asaja dem Knecht des Königs, und sprach: 13 Gehet hin und fraget den HERRN für mich, für dies Volk und für ganz Juda um die Worte dieses Buches, das gefunden ist; denn es ist ein großer Grimm des HERRN, der über uns entbrannt ist, darum daß unsre Väter nicht gehorcht haben den Worten dieses Buches, daß sie täten alles, was darin geschrieben ist. 14 Da gingen hin Hilkia, der Priester, Ahikam, Achbor, Saphan und Asaja zu der Prophetin Hulda, dem Weibe Sallums, des Sohnes Thikwas, des Sohnes Harhas, des Hüters der Kleider, und sie wohnte zu Jerusalem im andern Teil; und sie redeten mit ihr.
15 Sie aber sprach zu ihnen: So spricht der HERR, der Gott Israels: Saget dem Mann, der euch zu mir gesandt hat: 16 So spricht der HERR: Siehe, ich will Unglück über diese Stätte und ihre Einwohner bringen, alle Worte des Gesetzes, die der König Juda's hat lassen lesen. 17 Darum, daß sie mich verlassen und andern Göttern geräuchert haben, mich zu erzürnen mit allen Werken ihrer Hände, darum wird mein Grimm sich wider diese Stätte entzünden und nicht ausgelöscht werden. (5. Mose 31.29) (5. Mose 32.21-23) 18 Aber dem König Juda's, der euch gesandt hat, den HERRN zu fragen, sollt ihr sagen: So spricht der HERR, der Gott Israels:
19 Darum daß dein Herz erweicht ist über den Worten, die du gehört hast, und hast dich gedemütigt vor dem HERRN, da du hörtest, was ich geredet habe wider diese Stätte und ihre Einwohner, daß sie sollen eine Verwüstung und ein Fluch sein, und hast deine Kleider zerrissen und hast geweint vor mir, so habe ich's auch erhört, spricht der HERR. 20 Darum will ich dich zu deinen Vätern sammeln, daß du mit Frieden in dein Grab versammelt werdest und deine Augen nicht sehen all das Unglück, das ich über diese Stätte bringen will. Und sie sagten es dem König wieder. (Jesaja 57.1-2)

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5. Mose - Kapitel 21

Die Sühnung von Blutvergießen

1 Wenn man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, um es einzunehmen, und er im Felde liegt, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen messen von dem Erschlagenen bis zu den Städten, die ringsum liegen. 3 Und welche Stadt zunächst bei dem Erschlagenen sein wird, derselben Stadt Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch an keinem Joch gezogen hat. 4 Und die Ältesten jener Stadt sollen die Kuh hinabführen in das Tal eines immerfließenden Baches, wo man weder gearbeitet noch gesät hat, und sollen daselbst der Kuh bei dem Bach das Genick brechen. 5 Dann sollen herzutreten die Priester, die Kinder Levi, denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in dem Namen des HERRN segnen; und nach ihrem Munde sollen alle Händel und Schlägereien geschlichtet werden (5. Mose 17.8-9) 6 auch alle Ältesten dieser Stadt, welche zunächst bei dem Erschlagenen liegt, und sie sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der bei dem Bache das Genick gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sagen: Unsre Hände haben dieses Blut nicht vergossen, auch haben es unsre Augen nicht gesehen. 8 Vergib deinem Volk Israel, welches du, o HERR, erlöst hast, und lege kein unschuldiges Blut auf das Gewissen deines Volkes Israel! So wird das Blut für sie gesühnt sein. 9 Also sollst du dich reinigen von unschuldig vergossenem Blut; damit wirst du tun, was recht ist in den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehen mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du wider deine Feinde in den Krieg ziehst, und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt, daß du unter ihnen Gefangene machst, 11 und du unter den Gefangenen ein schönes Weib siehst und dich in sie verliebst und sie zum Weibe nimmst, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haupt scheren und sich die Nägel schneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen, und laß sie in deinem Hause wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; darnach komme zu ihr und nimm sie zur Ehe, daß sie dein Weib sei. 14 Wenn du aber nicht Lust zu ihr hast, so sollst du sie freilassen, nach ihrem Belieben, und sie nicht um Geld verkaufen, sie auch nicht als Sklavin behandeln, da du sie geschwächt hast.

Das Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er haßt, und sie ihm Söhne gebären, beide, die Geliebte und die Gehaßte, und wenn der Erstgeborene von der Gehaßten ist, so kann er, (1. Mose 29.30) 16 wenn nun die Zeit kommt, daß er seinen Kindern seinen Besitz als Erbe austeilen soll, nicht den Sohn der Geliebten zum Erstgeborenen machen mit Übergehung des erstgeborenen Sohnes der Gehaßten; 17 sondern er soll den Sohn der Gehaßten als den erstgeborenen Sohn anerkennen, daß er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gebe; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehört ihm. (1. Mose 49.3)

Widerspenstige Kinder

18 Wenn jemand einen widerspenstigen und störrischen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und ihnen auch nicht folgen will, wenn sie ihn züchtigen, 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn nehmen und zu den Ältesten seiner Stadt führen und zu dem Tor desselben Orts, 20 und sollen zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig und gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und ein Säufer. 21 Dann sollen ihn alle Leute jener Stadt steinigen, daß er sterbe. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, daß ganz Israel es höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Wer am Holz hängt, ist verflucht

22 Hat jemand eine Sünde an sich, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird getötet und an ein Holz gehängt, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn an demselben Tage begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)