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2. Könige - Kapitel 21

Reich Juda: Manasse. Amon

1 Manasse war zwölf Jahre alt, da er König ward, und regierte fünfundfünfzig Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Hephzibah. 2 Und er tat, was dem HERRN übel gefiel, nach den Greueln der Heiden, die der HERR vor den Kinder Israel vertrieben hatte, 3 und baute wieder Höhen, die sein Vater Hiskia hatte zerstört, und richtete dem Baal Altäre auf und machte ein Ascherabild, wie Ahab, der König Israels, getan hatte, und betete an alles Heer des Himmels und diente ihnen. (1. Könige 16.33) 4 Und baute Altäre im Hause des HERRN, davon der HERR gesagt hatte: Ich will meinen Namen zu Jerusalem setzen; (2. Könige 21.7)
5 und er baute allem Heer des Himmels Altäre in beiden Höfen am Hause des HERRN. (2. Könige 23.12) 6 Und ließ seinen Sohn durchs Feuer gehen und achtete auf Vogelgeschrei und Zeichen und hielt Wahrsager und Zeichendeuter und tat des viel, das dem HERRN übel gefiel, ihn zu erzürnen. (2. Könige 16.3) 7 Er setzte auch das Bild der Aschera, das er gemacht hatte, in das Haus, von welchem der HERR gesagt hatte: In dies Haus und nach Jerusalem, das ich erwählt habe aus allen Stämmen Israels, will ich meinen Namen setzen ewiglich; (1. Könige 8.29) (1. Könige 9.3) 8 und will den Fuß Israels nicht mehr bewegen lassen von dem Lande, das ich ihren Vätern gegeben habe, so doch, daß sie halten und tun nach allem, was ich geboten habe, und nach allem Gesetz, das mein Knecht Mose ihnen geboten hat. 9 Aber sie gehorchten nicht; sondern Manasse verführte sie, daß sie ärger taten denn die Heiden, die der HERR vor den Kindern Israel vertilgt hatte. 10 Da redete der HERR durch seine Knechte, die Propheten, und sprach:
11 Darum daß Manasse, der König Juda's, hat diese Greuel getan, die ärger sind denn alle Greuel, so die Amoriter getan haben, die vor ihm gewesen sind, und hat auch Juda sündigen gemacht mit seinen Götzen; 12 darum spricht der HERR, der Gott Israels, also: Siehe, ich will Unglück über Jerusalem und Juda bringen, daß, wer es hören wird, dem sollen seine beide Ohren gellen; (1. Samuel 3.11) (Jeremia 19.3) 13 und will über Jerusalem die Meßschnur Samarias ziehen und das Richtblei des Hauses Ahab; und will Jerusalem ausschütten, wie man Schüsseln ausschüttet, und will sie umstürzen; 14 und ich will die übrigen meines Erbteils verstoßen und sie geben in die Hände ihrer Feinde, daß sie ein Raub und Reißen werden aller ihrer Feinde, 15 darum daß sie getan haben, was mir übel gefällt, und haben mich erzürnt von dem Tage an, da ihre Väter aus Ägypten gezogen sind, bis auf diesen Tag. 16 Auch vergoß Manasse sehr viel unschuldig Blut, bis daß Jerusalem allerorten voll ward, außer der Sünde, durch die er Juda sündigen machte, daß sie taten, was dem HERRN übel gefiel. (2. Könige 24.4)
17 Was aber mehr von Manasse zu sagen ist und alles, was er getan hat, und seine Sünde, die er tat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Juda's. 18 Und Manasse entschlief mit seinen Vätern und ward begraben im Garten an seinem Hause, im Garten Usas. Und sein Sohn Amon ward König an seiner Statt.

Amon

19 Zweiundzwanzig Jahre alt war Amon, da er König ward, und regierte zwei Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Mesullemeth, eine Tochter des Haruz von Jotba. (2. Chronik 33.21-22) (2. Chronik 33.24-25)
20 Und er tat, was dem HERRN übel gefiel, wie sein Vater Manasse getan hatte, 21 und wandelte in allem Wege, den sein Vater gewandelt hatte, und diente allen Götzen, welchen sein Vater gedient hatte, und betete sie an, 22 und verließ den HERRN, seiner Väter Gott, und wandelte nicht im Wege des HERRN. 23 Und seine Knechte machten einen Bund wider Amon und töteten den König in seinem Hause. (2. Könige 14.19) 24 Aber das Volk im Land schlug alle, die den Bund gemacht hatten wider den König Amon. Und das Volk im Lande machte Josia, seinen Sohn zum König an seiner Statt. 25 Was aber Amon mehr getan hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Juda's.
26 Und man begrub ihn in seinem Grabe im Garten Usas. Und sein Sohn Josia ward König an seiner Statt. (2. Könige 21.18)

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)