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2. Könige - Kapitel 21

Reich Juda: Manasse. Amon

1 Manasse war zwölf Jahre alt, da er König ward, und regierte fünfundfünfzig Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Hephzibah. 2 Und er tat, was dem HERRN übel gefiel, nach den Greueln der Heiden, die der HERR vor den Kinder Israel vertrieben hatte, 3 und baute wieder Höhen, die sein Vater Hiskia hatte zerstört, und richtete dem Baal Altäre auf und machte ein Ascherabild, wie Ahab, der König Israels, getan hatte, und betete an alles Heer des Himmels und diente ihnen. (1. Könige 16.33) 4 Und baute Altäre im Hause des HERRN, davon der HERR gesagt hatte: Ich will meinen Namen zu Jerusalem setzen; (2. Könige 21.7)
5 und er baute allem Heer des Himmels Altäre in beiden Höfen am Hause des HERRN. (2. Könige 23.12) 6 Und ließ seinen Sohn durchs Feuer gehen und achtete auf Vogelgeschrei und Zeichen und hielt Wahrsager und Zeichendeuter und tat des viel, das dem HERRN übel gefiel, ihn zu erzürnen. (2. Könige 16.3) 7 Er setzte auch das Bild der Aschera, das er gemacht hatte, in das Haus, von welchem der HERR gesagt hatte: In dies Haus und nach Jerusalem, das ich erwählt habe aus allen Stämmen Israels, will ich meinen Namen setzen ewiglich; (1. Könige 8.29) (1. Könige 9.3) 8 und will den Fuß Israels nicht mehr bewegen lassen von dem Lande, das ich ihren Vätern gegeben habe, so doch, daß sie halten und tun nach allem, was ich geboten habe, und nach allem Gesetz, das mein Knecht Mose ihnen geboten hat. 9 Aber sie gehorchten nicht; sondern Manasse verführte sie, daß sie ärger taten denn die Heiden, die der HERR vor den Kindern Israel vertilgt hatte. 10 Da redete der HERR durch seine Knechte, die Propheten, und sprach:
11 Darum daß Manasse, der König Juda's, hat diese Greuel getan, die ärger sind denn alle Greuel, so die Amoriter getan haben, die vor ihm gewesen sind, und hat auch Juda sündigen gemacht mit seinen Götzen; 12 darum spricht der HERR, der Gott Israels, also: Siehe, ich will Unglück über Jerusalem und Juda bringen, daß, wer es hören wird, dem sollen seine beide Ohren gellen; (1. Samuel 3.11) (Jeremia 19.3) 13 und will über Jerusalem die Meßschnur Samarias ziehen und das Richtblei des Hauses Ahab; und will Jerusalem ausschütten, wie man Schüsseln ausschüttet, und will sie umstürzen; 14 und ich will die übrigen meines Erbteils verstoßen und sie geben in die Hände ihrer Feinde, daß sie ein Raub und Reißen werden aller ihrer Feinde, 15 darum daß sie getan haben, was mir übel gefällt, und haben mich erzürnt von dem Tage an, da ihre Väter aus Ägypten gezogen sind, bis auf diesen Tag. 16 Auch vergoß Manasse sehr viel unschuldig Blut, bis daß Jerusalem allerorten voll ward, außer der Sünde, durch die er Juda sündigen machte, daß sie taten, was dem HERRN übel gefiel. (2. Könige 24.4)
17 Was aber mehr von Manasse zu sagen ist und alles, was er getan hat, und seine Sünde, die er tat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Juda's. 18 Und Manasse entschlief mit seinen Vätern und ward begraben im Garten an seinem Hause, im Garten Usas. Und sein Sohn Amon ward König an seiner Statt.

Amon

19 Zweiundzwanzig Jahre alt war Amon, da er König ward, und regierte zwei Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Mesullemeth, eine Tochter des Haruz von Jotba. (2. Chronik 33.21-22) (2. Chronik 33.24-25)
20 Und er tat, was dem HERRN übel gefiel, wie sein Vater Manasse getan hatte, 21 und wandelte in allem Wege, den sein Vater gewandelt hatte, und diente allen Götzen, welchen sein Vater gedient hatte, und betete sie an, 22 und verließ den HERRN, seiner Väter Gott, und wandelte nicht im Wege des HERRN. 23 Und seine Knechte machten einen Bund wider Amon und töteten den König in seinem Hause. (2. Könige 14.19) 24 Aber das Volk im Land schlug alle, die den Bund gemacht hatten wider den König Amon. Und das Volk im Lande machte Josia, seinen Sohn zum König an seiner Statt. 25 Was aber Amon mehr getan hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Juda's.
26 Und man begrub ihn in seinem Grabe im Garten Usas. Und sein Sohn Josia ward König an seiner Statt. (2. Könige 21.18)

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)