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2. Könige - Kapitel 20

Hiskias Krankheit und Genesung

1 Zu der Zeit ward Hiskia todkrank. Und der Prophet Jesaja, der Sohn des Amoz, kam zu ihm und sprach zu ihm: So spricht der HERR: Beschicke dein Haus; denn du wirst sterben und nicht leben bleiben! 2 Er aber wandte sein Antlitz zur Wand und betete zum HERRN und sprach: 3 Ach, HERR, gedenke doch, daß ich vor dir treulich gewandelt habe und mit rechtschaffenem Herzen und habe getan, was dir wohl gefällt. Und Hiskia weinte sehr. 4 Da aber Jesaja noch nicht zur Stadt halb hinausgegangen war, kam des HERRN Wort zu ihm und sprach:
5 Kehre um und sage Hiskia, dem Fürsten meines Volkes: So spricht der HERR, der Gott deines Vaters David: Ich habe dein Gebet gehört und deine Tränen gesehen. Siehe, ich will dich gesund machen, am dritten Tage wirst du hinauf in das Haus des HERRN gehen, 6 und ich will fünfzehn Jahre zu deinem Leben tun und dich und diese Stadt erretten von dem König von Assyrien und diese Stadt beschirmen um meinetwillen und um meines Knechtes David willen. (2. Könige 19.34) 7 Und Jesaja sprach: Bringet her ein Pflaster von Feigen! Und da sie es brachten, legten sie es auf die Drüse; und er ward gesund. 8 Hiskia aber sprach zu Jesaja: Welches ist das Zeichen, daß mich der HERR wird gesund machen und ich in des HERRN Haus hinaufgehen werde am dritten Tage?
9 Jesaja sprach: Das Zeichen wirst du haben vom HERRN, daß der HERR tun wird, was er geredet hat: Soll der Schatten zehn Stufen fürdergehen oder zehn Stufen zurückgehen? 10 Hiskia sprach: Es ist leicht, daß der Schatten zehn Stufen niederwärts gehe; das will ich nicht, sondern daß er zehn Stufen hinter sich zurückgehe. 11 Da rief der Prophet den HERRN an; und der Schatten ging hinter sich zurück zehn Stufen am Zeiger Ahas, die er niederwärts gegangen war.

Gesandtschaft des Königs von Babel

12 Zu der Zeit sandte Berodoch-Baladan, der Sohn Baladans, König zu Babel, Briefe und Geschenke zu Hiskia; denn er hatte gehört, daß Hiskia krank gewesen war.
13 Hiskia aber war fröhlich mit ihnen und zeigte ihnen das ganze Schatzhaus, Silber, Gold, Spezerei und das beste Öl, und das Zeughaus und alles, was in seinen Schätzen vorhanden war. Es war nichts in seinem Hause und in seiner ganzen Herrschaft, das ihnen Hiskia nicht zeigte. 14 Da kam Jesaja, der Prophet, zum König Hiskia und sprach zu ihm: Was haben diese Leute gesagt? und woher sind sie zu dir gekommen? Hiskia sprach: Sie sind aus fernen Landen zu mir gekommen, von Babel. 15 Er sprach: Was haben sie gesehen in deinem Hause? Hiskia sprach: Sie haben alles gesehen, was in meinem Hause ist, und ist nichts in meinen Schätzen, was ich ihnen nicht gezeigt hätte. 16 Da sprach Jesaja zu Hiskia: Höre des HERRN Wort:
17 Siehe, es kommt die Zeit, daß alles wird gen Babel weggeführt werden aus deinem Hause und was deine Väter gesammelt haben bis auf diesen Tag; und wird nichts übriggelassen werden, spricht der HERR. (2. Könige 24.13-14) 18 Dazu von den Kindern, die von dir kommen, die du zeugen wirst, werden sie nehmen, daß sie Kämmerer seien im Palast des Königs zu Babel. (Daniel 1.3-4) 19 Hiskia aber sprach zu Jesaja: Das ist gut, was der HERR geredet hat, und sprach weiter: Es wird doch Friede und Treue sein zu meinen Zeiten. (1. Samuel 3.18) 20 Was mehr von Hiskia zu sagen ist und alle seine Macht und was er getan hat und der Teich und die Wasserleitung, durch die er Wasser in die Stadt geleitet hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Juda's.
21 Und Hiskia entschlief mit seinen Vätern. Und Manasse, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.