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2. Könige - Kapitel 19

Hiskias Gebet. Jesaja verheißt Rettung

1 Da der König Hiskia das hörte, zerriß er seine Kleider und legte einen Sack an und ging in das Haus des Herrn 2 und sandte Eljakim, den Hofmeister, und Sebna, den Schreiber, samt den Ältesten der Priester, mit Säcken angetan, zu dem Propheten Jesaja, dem Sohn des Amoz; 3 und sie sprachen zu ihm: So sagt Hiskia: Das ist ein Tag der Not, des Scheltens und des Lästerns; die Kinder sind gekommen an die Geburt und ist keine Kraft da, zu gebären. 4 Ob vielleicht der HERR, dein Gott, hören wollte alle Worte des Erzschenken, den sein Herr, der König von Assyrien, gesandt hat, Hohn zu sprechen dem lebendigen Gott und zu schelten mit Worten, die der HERR, dein Gott, gehört hat: So erhebe dein Gebet für die übrigen, die noch vorhanden sind. (2. Könige 18.35) 5 Und da die Knechte Hiskias zu Jesaja kamen,
6 sprach Jesaja zu ihnen: So sagt eurem Herrn: So spricht der HERR: Fürchte dich nicht vor den Worten, die du gehört hast, womit mich die Knechte des Königs von Assyrien gelästert haben. 7 Siehe, ich will ihm einen Geist geben, daß er ein Gerücht hören wird und wieder in sein Land ziehen, und will ihn durchs Schwert fällen in seinem Lande. (2. Könige 9.35-37) 8 Und da der Erzschenke wiederkam, fand er den König von Assyrien streiten wider Libna; denn er hatte gehört, daß er von Lachis gezogen war.
9 Und da er hörte von Thirhaka, dem König der Mohren: Siehe, er ist ausgezogen mit dir zu streiten, sandte er abermals Boten zu Hiskia und ließ ihm sagen: 10 So sagt Hiskia, dem König Juda's: Laß dich deinen Gott nicht betrügen, auf den du dich verlässest und sprichst: Jerusalem wird nicht in die Hand des Königs von Assyrien gegeben werden. (2. Könige 18.30) 11 Siehe, du hast gehört, was die Könige von Assyrien getan haben allen Landen und sie verbannt; und du solltest errettet werden? 12 Haben der Heiden Götter auch sie errettet, welche meine Väter haben verderbt: Gosan, Haran, Rezeph und die Kinder Edens, die zu Thelassar waren? (2. Könige 18.33-34) 13 Wo ist der König von Hamath, der König zu Arpad und der König der Stadt Sepharvaim, von Hena und Iwwa? 14 Und da Hiskia den Brief von den Boten empfangen und gelesen hatte, ging er hinauf zum Hause des HERRN und breitete ihn aus vor dem HERRN
15 und betete vor dem HERRN und sprach: HERR, Gott Israels, der du über dem Cherubim sitzest, du bist allein Gott über alle Königreiche auf Erden, du hast Himmel und Erde gemacht. (2. Mose 25.22) (Psalm 80.2) 16 HERR, neige deine Ohren und höre; tue deine Augen auf und siehe, und höre die Worte Sanheribs, der hergesandt hat, Hohn zu sprechen dem lebendigen Gott. (1. Samuel 17.10) (2. Könige 19.4) 17 Es ist wahr HERR, die Könige von Assyrien haben die Heiden mit dem Schwert umgebracht und ihr Land 18 und haben ihre Götter ins Feuer geworfen. Denn es waren nicht Götter, sondern Werke von Menschenhänden, Holz und Stein; darum haben sie sie vertilgt. 19 Nun aber, HERR, unser Gott, hilf uns aus seiner Hand, auf daß alle Königreiche auf Erden erkennen, daß du, HERR, allein Gott bist. 20 Da sandte Jesaja, der Sohn Amoz, zu Hiskia und ließ ihm sagen: So spricht der HERR, der Gott Israels: Was du zu mir gebetet hast um Sanherib, den König von Assyrien, das habe ich gehört.
21 Das ist's, was der HERR wider ihn geredet hat: Die Jungfrau, die Tochter Zion, verachtet dich und spottet dein; die Tochter Jerusalem schüttelt ihr Haupt dir nach. 22 Wen hast du gehöhnt und gelästert? Über wen hast du deine Stimme erhoben? Du hast deine Augen erhoben wider den Heiligen in Israel. 23 Du hast den HERRN durch deine Boten gehöhnt und gesagt: "Ich bin durch die Menge meiner Wagen auf die Höhen der Berge gestiegen, auf den innersten Libanon; ich habe seine hohen Zedern und auserlesenen Tannen abgehauen und bin gekommen an seine äußerste Herberge, an den Wald seines Baumgartens. 24 Ich habe gegraben und ausgetrunken die fremden Wasser und werde austrocknen mit meinen Fußsohlen alle Flüsse Ägyptens." 25 Hast du aber nicht gehört, daß ich solches lange zuvor getan habe, und von Anfang habe ich's bereitet? Nun aber habe ich's kommen lassen, daß die festen Städte werden fallen in einen wüsten Steinhaufen,
26 und die darin wohnen, matt werden und sich fürchten und schämen müssen und werden wie das Gras auf dem Felde und wie das grüne Kraut, wie Gras auf den Dächern, das verdorrt, ehe denn es reif wird. 27 Ich weiß dein Wohnen, dein Aus- und Einziehen und daß du tobst wider mich.
28 Weil du denn wider mich tobst und dein Übermut vor meine Ohren heraufgekommen ist, so will ich dir einen Ring an deine Nase legen und ein Gebiß in dein Maul und will dich den Weg wieder zurückführen, da du her gekommen bist. 29 Und das sei dir ein Zeichen: In diesem Jahr iß, was von selber wächst; im andern Jahr, was noch aus den Wurzeln wächst; im dritten Jahr säet und erntet, und pflanzt Weinberge und esset ihre Früchte.
30 Und was vom Hause Juda's errettet und übriggeblieben ist, wird fürder unter sich wurzeln und über sich Frucht tragen. 31 Denn von Jerusalem werden ausgehen, die übriggeblieben sind, und die Erretteten vom Berge Zion. Der Eifer des HERRN Zebaoth wird solches tun. (Jesaja 9.6) 32 Darum spricht der HERR vom König von Assyrien also: Er soll nicht in diese Stadt kommen und keinen Pfeil hineinschießen und mit keinem Schilde davonkommen und soll keinen Wall darum schütten;
33 sondern er soll den Weg wiederum ziehen, den er gekommen ist, und soll in diese Stadt nicht kommen; der HERR sagt's. 34 Und ich will diese Stadt beschirmen, daß ich ihr helfe um meinetwillen und um Davids, meines Knechtes, willen. (2. Könige 20.6)

Wunderbare Rettung der Assyrer - Sanherib kommt um

35 Und in derselben Nacht fuhr aus der Engel des HERRN und schlug im Lager von Assyrien hundertfünfundachtzigtausend Mann. Und da sie sich des Morgens früh aufmachten, siehe, da lag's alles eitel tote Leichname.
36 Also brach Sanherib, der König von Assyrien, auf und zog weg und kehrte um und blieb zu Ninive. 37 Und da er anbetete im Hause Nisrochs, seines Gottes, erschlugen ihn mit dem Schwert Adrammelech und Sarezer, seine Söhne, und entrannen ins Land Ararat. Und sein Sohn Asar-Haddon ward König an seiner Statt. (2. Könige 19.7)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.