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2. Könige - Kapitel 18

Reich Juda: Hiskia

1 Im dritten Jahr Hoseas, des Sohnes Elas, des Königs über Israel, ward König Hiskia, der Sohn Ahas, des Königs in Juda. (2. Könige 16.20) 2 Er war fünfundzwanzig Jahre alt, da er König ward, und regierte neunundzwanzig Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Abi, eine Tochter Sacharjas. (2. Chronik 29.1-2) 3 Und er tat, was dem HERRN wohl gefiel, wie sein Vater David. (2. Könige 20.3) 4 Er tat ab die Höhen und zerbrach die Säulen und rottete das Ascherabild aus und zerstieß die eherne Schlange, die Mose gemacht hatte; denn bis zu der Zeit hatten ihr die Kinder Israel geräuchert, und man hieß sie Nehusthan. (4. Mose 21.8-9) (2. Könige 15.35) (2. Chronik 31.1)
5 Er vertraute dem HERRN, dem Gott Israels, daß nach ihm seinesgleichen nicht war unter allen Königen Juda's noch vor ihm gewesen. (2. Könige 23.25) 6 Er hing dem HERRN an und wich nicht von ihm ab und hielt seine Gebote, die der HERR dem Mose geboten hatte. 7 Und der HERR war mit ihm; und wo er auszog handelte er klüglich. Dazu ward er abtrünnig vom König von Assyrien und war ihm nicht untertan. 8 Er schlug die Philister bis gen Gaza und ihr Gebiet von den Wachttürmen an bis die festen Städte. 9 Im vierten Jahr Hiskias, des Königs in Juda (das war das siebente Jahr Hoseas, des Sohnes Elas, des Königs über Israel), da zog Salmanasser, der König von Assyrien, herauf wider Samaria und belagerte es (2. Könige 17.3-6)
10 und gewann es nach drei Jahren; im sechsten Jahr Hiskias, das ist im neunten Jahr Hoseas, des Königs Israels, da ward Samaria gewonnen. 11 Und der König von Assyrien führte Israel weg gen Assyrien und setzte sie nach Halah und an den Habor, an das Wasser Gosan und in die Städte der Meder, 12 darum daß sie nicht gehorcht hatten der Stimme des HERRN, ihres Gottes, und übertreten hatten seinen Bund und alles, was Mose, der Knecht des HERRN, geboten hatte; deren sie keines gehört noch getan.

Sanherib zieht gegen Jerusalem

13 Im vierzehnten Jahr aber des Königs Hiskia zog herauf Sanherib, der König von Assyrien, wider alle festen Städte Juda's und nahm sie ein.
14 Da sandte Hiskia, der König Juda's, zum König von Assyrien gen Lachis und ließ ihm sagen: Ich habe mich versündigt. Kehre um von mir; was du mir auflegst, will ich tragen. Da legte der König von Assyrien Hiskia, dem König Juda's, dreihundert Zentner Silber auf und dreißig Zentner Gold. (2. Könige 18.7) 15 Also gab Hiskia all das Silber, das im Hause des HERRN und in den Schätzen des Königshauses gefunden ward. (2. Könige 16.8) 16 Zur selben Zeit zerbrach Hiskia, der König Juda's, die Türen am Tempel des HERRN und die Bleche, die er selbst hatte darüberziehen lassen, und gab sie dem König von Assyrien. 17 Und der König von Assyrien sandte den Tharthan und den Erzkämmerer und den Erzschenken von Lachis zum König Hiskia mit großer Macht gen Jerusalem, und sie zogen herauf. Und da sie hinkamen, hielten sie an der Wasserleitung des oberen Teiches, der da liegt an der Straße bei dem Acker des Walkmüllers,
18 und riefen nach dem König. Da kam heraus zu ihnen Eljakim, der Sohn Hilkias, der Hofmeister, und Sebna, der Schreiber, und Joah, der Sohn Asaphs, der Kanzler. 19 Und der Erzschenke sprach zu ihnen: Sagt doch dem König Hiskia: So spricht der große König, der König von Assyrien: Was ist das für ein Trotz, darauf du dich verläßt?
20 Meinst du, es sei noch Rat und Macht, zu streiten? Worauf verläßt du dich denn, daß du mir abtrünnig geworden bist? 21 Siehe, verlässest du dich auf diesen zerstoßenen Rohrstab, auf Ägypten, welcher, so sich jemand darauf lehnt, wird er ihm die Hand durchbohren? Also ist Pharao, der König in Ägypten, allen, die sich auf ihn verlassen. 22 Ob ihr aber wolltet zu mir sagen: Wir verlassen uns auf den HERRN, unsern Gott! ist's denn nicht der, dessen Höhen und Altäre Hiskia hat abgetan und gesagt zu Juda und zu Jerusalem: Vor diesem Altar, der zu Jerusalem ist, sollt ihr anbeten? (2. Mose 20.24) (5. Mose 12.14) 23 Wohlan, nimm eine Wette an mit meinem Herrn, dem König von Assyrien: ich will dir zweitausend Rosse geben, ob du könntest Reiter dazu geben. 24 Wie willst du denn bleiben vor der geringsten Hauptleute einem von meines Herrn Untertanen? Und du verläßt dich auf Ägypten um der Wagen und Reiter willen. 25 Meinst du aber, ich sei ohne den HERRN heraufgezogen, daß ich diese Stätte verderbe? Der HERR hat mich's geheißen: Ziehe hinauf in dies Land und verderbe es! 26 Da sprach Eljakim, der Sohn Hilkias und Sebna und Joah zum Erzschenken: Rede mit deinen Knechten auf syrisch, denn deine Knechte verstehen es; und rede nicht mit uns auf jüdisch vor den Ohren des Volks, das auf der Mauer ist.
27 Aber der Erzschenke sprach zu ihnen: Hat mich denn mein Herr zu deinem Herrn oder zu dir gesandt, daß ich solche Worte rede? und nicht vielmehr zu den Männern, die auf der Mauer sitzen, daß sie mit euch ihren eigenen Mist fressen und ihren Harn saufen? 28 Also stand der Erzschenke auf und redete mit lauter Stimme auf jüdisch und sprach: Hört das Wort des großen Königs, des Königs von Assyrien!
29 So spricht der König: Laßt euch Hiskia nicht betrügen; denn er vermag euch nicht zu erretten von meiner Hand. 30 Und laßt euch Hiskia nicht vertrösten auf den HERRN, daß er sagt: Der HERR wird uns erretten, und diese Stadt wird nicht in die Hände des Königs von Assyrien gegeben werden. 31 Gehorchet Hiskia nicht! Denn so spricht der König von Assyrien: Nehmet an meine Gnade und kommt zu mir heraus, so soll jedermann von seinem Weinstock und seinem Feigenbaum essen und von seinem Brunnen trinken, (1. Könige 5.5) 32 bis ich komme und hole euch in ein Land, das eurem Lande gleich ist, darin Korn, Most, Brot, Weinberge, Ölbäume und Honig sind; so werdet ihr leben bleiben und nicht sterben. Gehorchet Hiskia nicht; denn er verführt euch, daß er spricht: Der HERR wird uns erretten. 33 Haben auch die Götter der Heiden ein jeglicher sein Land errettet von der Hand des Königs von Assyrien? (Jesaja 10.10-11) 34 Wo sind die Götter zu Hamath und Arpad? Wo sind die Götter zu Sepharvaim, Hena und Iwwa? Haben sie auch Samaria errettet von meiner Hand? 35 Wo ist ein Gott unter aller Lande Göttern, die ihr Land haben von meiner Hand errettet, daß der HERR sollte Jerusalem von meiner Hand erretten? 36 Das Volk aber schwieg still und antwortete ihm nichts; denn der König hatte geboten und gesagt: Antwortet ihm nichts.
37 Da kamen Eljakim, der Sohn Hilkias, und Sebna, der Schreiber, und Joah, der Sohn Asaphs, der Kanzler, zu Hiskia mit zerrissenen Kleidern und sagten ihm an die Worte des Erzschenken.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.