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2. Könige - Kapitel 17

Reich Israel: Hoschea letzter König. Eroberung Samarias. Die assyrische Gefangenschaft

1 Im zwölften Jahr des Ahas, des Königs in Juda, ward König über Israel zu Samaria Hosea, der Sohn Elas, neun Jahre; (2. Könige 15.30) 2 und er tat, was dem HERRN übel gefiel, doch nicht wie die Könige Israels, die vor ihm waren. 3 Wider denselben zog herauf Salmanasser, der König von Assyrien. Und Hosea ward ihm untertan, daß er ihm Geschenke gab. (2. Könige 18.9-12)
4 Da aber der König von Assyrien inneward, daß Hosea einen Bund anrichtete und hatte Boten zu So, dem König in Ägypten, gesandt, griff er ihn und legte ihn ins Gefängnis. (Hosea 12.2) 5 Nämlich der König von Assyrien zog über das ganze Land und gen Samaria und belagerte es drei Jahre. 6 Und im neunten Jahr Hoseas gewann der König von Assyrien Samaria und führte Israel weg nach Assyrien und setzte sie nach Halah und an den Habor, an das Wasser Gosan und in die Städte der Meder.

Der Grund für die Verwerfung des Reiches Israel

7 Denn die Kinder Israel sündigten wider den HERRN, ihren Gott, der sie aus Ägyptenland geführt hatte, aus der Hand Pharaos, des Königs von Ägypten, und fürchteten andere Götter
8 und wandelten nach der Heiden Weise, die der HERR vor den Kindern Israel vertrieben hatte, und taten wie die Könige Israels; (2. Könige 16.3) 9 und die Kinder Israels schmückten ihre Sachen wider den HERRN, ihren Gott, die doch nicht gut waren, also daß sie sich Höhen bauten in allen Städten, von den Wachttürmen bis zu den festen Städten, 10 und richteten Säulen auf und Ascherabilder auf allen hohen Hügeln und unter allen grünen Bäumen, (1. Könige 14.23) (2. Könige 16.4) 11 und räucherten daselbst auf allen Höhen wie die Heiden, die der HERR vor ihnen weggetrieben hatte, und sie trieben böse Stücke, den HERRN zu erzürnen, (2. Könige 17.8) 12 und dienten den Götzen, davon der HERR zu ihnen gesagt hatte: Ihr sollt solches nicht tun; (2. Mose 20.2-3) (2. Mose 23.13) 13 und wenn der HERR bezeugte in Israel und Juda durch alle Propheten und Seher und ließ ihnen sagen: Kehret um von euren bösen Wegen und haltet meine Gebote und Rechte nach allem Gesetz, das ich euren Vätern geboten habe und das ich zu euch gesandt habe durch meine Knechte, die Propheten:
14 so gehorchen sie nicht, sondern härteten ihren Nacken gleich dem Nacken ihrer Väter, die nicht glaubten an den HERRN, ihren Gott; 15 dazu verachteten sie seine Gebote und seinen Bund, den er mit ihren Vätern gemacht hatte, und seine Zeugnisse, die er unter ihnen tat, und wandelten ihrer Eitelkeit nach und wurden eitel den Heiden nach, die um sie her wohnten, von welchen ihnen der HERR geboten hatte, sie sollten nicht wie sie tun; (2. Mose 23.24) 16 aber sie verließen alle Gebote des HERRN, ihres Gottes, und machten sich zwei gegossene Kälber und Ascherabild und beteten an alles Heer des Himmels und dienten Baal (1. Könige 12.28) (1. Könige 16.33) 17 und ließen ihre Söhne und Töchter durchs Feuer gehen und gingen mit Weissagen und Zaubern um und verkauften sich, zu tun, was dem HERRN übel gefiel, ihn zu erzürnen: (2. Könige 16.3) 18 da ward der HERR sehr zornig über Israel und tat sie von seinem Angesicht, daß nichts übrigblieb denn der Stamm Juda allein.
19 (Dazu hielten auch die von Juda nicht die Gebote des HERRN, ihres Gottes, und wandelten in den Sitten, darnach Israel getan hatte.) 20 Darum verwarf der HERR allen Samen Israels und drängte sie und gab sie in die Hände der Räuber, bis er sie verwarf von seinem Angesicht. 21 Denn Israel ward gerissen vom Hause Davids; und sie machten zum König Jerobeam, den Sohn Nebats. Derselbe wandte Israel ab vom HERRN und machte, daß sie schwer sündigten. (1. Könige 12.20) 22 Also wandelten die Kinder Israel in allen Sünden Jerobeams, die er angerichtet hatte, und ließen nicht davon, 23 bis der HERR Israel von seinem Angesicht tat, wie er geredet hatte durch alle seine Knechte, die Propheten. Also ward Israel aus seinem Lande weggeführt nach Assyrien bis auf diesen Tag. (5. Mose 28.63-64)

Die Entstehung des Volkes der Samaritaner

24 Der König aber von Assyrien ließ kommen Leute von Babel, von Kutha, von Avva, von Hamath und Sepharvaim und setzte sie in die Städte in Samaria anstatt der Kinder Israel. Und sie nahmen Samaria ein und wohnten in desselben Städten.
25 Und da sie aber anhoben daselbst zu wohnen und den HERRN nicht fürchteten, sandte der HERR Löwen unter sie, die erwürgten sie. 26 Und sie ließen dem König von Assyrien sagen: Die Heiden, die du hast hergebracht und die Städte Samarias damit besetzt, wissen nichts von der Weise Gottes im Lande; darum hat der HERR Löwen unter sie gesandt, und siehe, dieselben töten sie, weil sie nicht wissen um die Weise Gottes im Lande. 27 Der König von Assyrien gebot und sprach: Bringet dahin der Priester einen, die von dort sind weggeführt, und ziehet hin und wohnet daselbst, und er lehre sie die Weise Gottes im Lande.
28 Da kam der Priester einer, die von Samaria weggeführt waren, und wohnte zu Beth-El und lehrte sie, wie sie den HERRN fürchten sollten. 29 Aber ein jegliches Volk machte seinen Gott und taten sie in die Häuser auf den Höhen, die die Samariter gemacht hatten, ein jegliches Volk in ihren Städten, darin sie wohnten.
30 Die von Babel machten Sukkoth-Benoth; die von Chut machten Nergal; die von Hamath machten Asima; 31 die von Avva machten Nibehas und Tharthak; die von Sepharvaim verbrannten ihre Söhne dem Adrammelech und Anammelech, den Göttern derer von Sepharvaim. (2. Könige 17.17) 32 Und weil sie den HERRN auch fürchteten, machten sie sich Priester auf den Höhen aus allem Volk unter ihnen; die opferten für sie in den Häusern auf den Höhen. 33 Also fürchteten sie den HERRN und dienten auch den Göttern nach eines jeglichen Volkes Weise, von wo sie hergebracht waren. 34 Und bis auf diesen Tag tun sie nach der alten Weise, daß sie weder den HERRN fürchten noch ihre Rechte und Sitten tun nach dem Gesetz und Gebot, das der HERR geboten hat den Kindern Jakobs, welchem er den Namen Israel gab.
35 Und er machte einen Bund mit ihnen und gebot ihnen und sprach: Fürchtet keine andern Götter und betet sie nicht an und dienet ihnen nicht und opfert ihnen nicht; (2. Mose 23.24) 36 sondern den HERRN, der euch aus Ägyptenland geführt hat mit großer Kraft und ausgerecktem Arm, den fürchtet, den betet an, und dem opfert; 37 und die Sitten, Rechte Gesetze und Gebote, die er euch hat aufschreiben lassen, die haltet, daß ihr darnach tut allewege und nicht andere Götter fürchtet; 38 und des Bundes, den er mit euch gemacht hat, vergesset nicht daß ihr nicht andere Götter fürchtet; 39 sondern fürchtet den HERRN, euren Gott, der wird euch erretten von allen euren Feinden. (5. Mose 6.12) 40 Aber diese gehorchten nicht, sondern taten nach ihrer vorigen Weise.
41 Also fürchteten die Heiden den HERRN und dienten auch ihren Götzen. Also taten auch ihre Kinder und Kindeskinder, wie ihre Väter getan haben, bis auf diesen Tag.

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.