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2. Könige - Kapitel 17

Reich Israel: Hoschea letzter König. Eroberung Samarias. Die assyrische Gefangenschaft

1 Im zwölften Jahr des Ahas, des Königs in Juda, ward König über Israel zu Samaria Hosea, der Sohn Elas, neun Jahre; (2. Könige 15.30) 2 und er tat, was dem HERRN übel gefiel, doch nicht wie die Könige Israels, die vor ihm waren. 3 Wider denselben zog herauf Salmanasser, der König von Assyrien. Und Hosea ward ihm untertan, daß er ihm Geschenke gab. (2. Könige 18.9-12)
4 Da aber der König von Assyrien inneward, daß Hosea einen Bund anrichtete und hatte Boten zu So, dem König in Ägypten, gesandt, griff er ihn und legte ihn ins Gefängnis. (Hosea 12.2) 5 Nämlich der König von Assyrien zog über das ganze Land und gen Samaria und belagerte es drei Jahre. 6 Und im neunten Jahr Hoseas gewann der König von Assyrien Samaria und führte Israel weg nach Assyrien und setzte sie nach Halah und an den Habor, an das Wasser Gosan und in die Städte der Meder.

Der Grund für die Verwerfung des Reiches Israel

7 Denn die Kinder Israel sündigten wider den HERRN, ihren Gott, der sie aus Ägyptenland geführt hatte, aus der Hand Pharaos, des Königs von Ägypten, und fürchteten andere Götter
8 und wandelten nach der Heiden Weise, die der HERR vor den Kindern Israel vertrieben hatte, und taten wie die Könige Israels; (2. Könige 16.3) 9 und die Kinder Israels schmückten ihre Sachen wider den HERRN, ihren Gott, die doch nicht gut waren, also daß sie sich Höhen bauten in allen Städten, von den Wachttürmen bis zu den festen Städten, 10 und richteten Säulen auf und Ascherabilder auf allen hohen Hügeln und unter allen grünen Bäumen, (1. Könige 14.23) (2. Könige 16.4) 11 und räucherten daselbst auf allen Höhen wie die Heiden, die der HERR vor ihnen weggetrieben hatte, und sie trieben böse Stücke, den HERRN zu erzürnen, (2. Könige 17.8) 12 und dienten den Götzen, davon der HERR zu ihnen gesagt hatte: Ihr sollt solches nicht tun; (2. Mose 20.2-3) (2. Mose 23.13) 13 und wenn der HERR bezeugte in Israel und Juda durch alle Propheten und Seher und ließ ihnen sagen: Kehret um von euren bösen Wegen und haltet meine Gebote und Rechte nach allem Gesetz, das ich euren Vätern geboten habe und das ich zu euch gesandt habe durch meine Knechte, die Propheten:
14 so gehorchen sie nicht, sondern härteten ihren Nacken gleich dem Nacken ihrer Väter, die nicht glaubten an den HERRN, ihren Gott; 15 dazu verachteten sie seine Gebote und seinen Bund, den er mit ihren Vätern gemacht hatte, und seine Zeugnisse, die er unter ihnen tat, und wandelten ihrer Eitelkeit nach und wurden eitel den Heiden nach, die um sie her wohnten, von welchen ihnen der HERR geboten hatte, sie sollten nicht wie sie tun; (2. Mose 23.24) 16 aber sie verließen alle Gebote des HERRN, ihres Gottes, und machten sich zwei gegossene Kälber und Ascherabild und beteten an alles Heer des Himmels und dienten Baal (1. Könige 12.28) (1. Könige 16.33) 17 und ließen ihre Söhne und Töchter durchs Feuer gehen und gingen mit Weissagen und Zaubern um und verkauften sich, zu tun, was dem HERRN übel gefiel, ihn zu erzürnen: (2. Könige 16.3) 18 da ward der HERR sehr zornig über Israel und tat sie von seinem Angesicht, daß nichts übrigblieb denn der Stamm Juda allein.
19 (Dazu hielten auch die von Juda nicht die Gebote des HERRN, ihres Gottes, und wandelten in den Sitten, darnach Israel getan hatte.) 20 Darum verwarf der HERR allen Samen Israels und drängte sie und gab sie in die Hände der Räuber, bis er sie verwarf von seinem Angesicht. 21 Denn Israel ward gerissen vom Hause Davids; und sie machten zum König Jerobeam, den Sohn Nebats. Derselbe wandte Israel ab vom HERRN und machte, daß sie schwer sündigten. (1. Könige 12.20) 22 Also wandelten die Kinder Israel in allen Sünden Jerobeams, die er angerichtet hatte, und ließen nicht davon, 23 bis der HERR Israel von seinem Angesicht tat, wie er geredet hatte durch alle seine Knechte, die Propheten. Also ward Israel aus seinem Lande weggeführt nach Assyrien bis auf diesen Tag. (5. Mose 28.63-64)

Die Entstehung des Volkes der Samaritaner

24 Der König aber von Assyrien ließ kommen Leute von Babel, von Kutha, von Avva, von Hamath und Sepharvaim und setzte sie in die Städte in Samaria anstatt der Kinder Israel. Und sie nahmen Samaria ein und wohnten in desselben Städten.
25 Und da sie aber anhoben daselbst zu wohnen und den HERRN nicht fürchteten, sandte der HERR Löwen unter sie, die erwürgten sie. 26 Und sie ließen dem König von Assyrien sagen: Die Heiden, die du hast hergebracht und die Städte Samarias damit besetzt, wissen nichts von der Weise Gottes im Lande; darum hat der HERR Löwen unter sie gesandt, und siehe, dieselben töten sie, weil sie nicht wissen um die Weise Gottes im Lande. 27 Der König von Assyrien gebot und sprach: Bringet dahin der Priester einen, die von dort sind weggeführt, und ziehet hin und wohnet daselbst, und er lehre sie die Weise Gottes im Lande.
28 Da kam der Priester einer, die von Samaria weggeführt waren, und wohnte zu Beth-El und lehrte sie, wie sie den HERRN fürchten sollten. 29 Aber ein jegliches Volk machte seinen Gott und taten sie in die Häuser auf den Höhen, die die Samariter gemacht hatten, ein jegliches Volk in ihren Städten, darin sie wohnten.
30 Die von Babel machten Sukkoth-Benoth; die von Chut machten Nergal; die von Hamath machten Asima; 31 die von Avva machten Nibehas und Tharthak; die von Sepharvaim verbrannten ihre Söhne dem Adrammelech und Anammelech, den Göttern derer von Sepharvaim. (2. Könige 17.17) 32 Und weil sie den HERRN auch fürchteten, machten sie sich Priester auf den Höhen aus allem Volk unter ihnen; die opferten für sie in den Häusern auf den Höhen. 33 Also fürchteten sie den HERRN und dienten auch den Göttern nach eines jeglichen Volkes Weise, von wo sie hergebracht waren. 34 Und bis auf diesen Tag tun sie nach der alten Weise, daß sie weder den HERRN fürchten noch ihre Rechte und Sitten tun nach dem Gesetz und Gebot, das der HERR geboten hat den Kindern Jakobs, welchem er den Namen Israel gab.
35 Und er machte einen Bund mit ihnen und gebot ihnen und sprach: Fürchtet keine andern Götter und betet sie nicht an und dienet ihnen nicht und opfert ihnen nicht; (2. Mose 23.24) 36 sondern den HERRN, der euch aus Ägyptenland geführt hat mit großer Kraft und ausgerecktem Arm, den fürchtet, den betet an, und dem opfert; 37 und die Sitten, Rechte Gesetze und Gebote, die er euch hat aufschreiben lassen, die haltet, daß ihr darnach tut allewege und nicht andere Götter fürchtet; 38 und des Bundes, den er mit euch gemacht hat, vergesset nicht daß ihr nicht andere Götter fürchtet; 39 sondern fürchtet den HERRN, euren Gott, der wird euch erretten von allen euren Feinden. (5. Mose 6.12) 40 Aber diese gehorchten nicht, sondern taten nach ihrer vorigen Weise.
41 Also fürchteten die Heiden den HERRN und dienten auch ihren Götzen. Also taten auch ihre Kinder und Kindeskinder, wie ihre Väter getan haben, bis auf diesen Tag.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.