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2. Könige - Kapitel 16

Reich Juda: Ahas stellt einen heidnischen Altar auf und baut den Tempel um

1 Im siebzehnten Jahr Pekahs, des Sohnes Remaljas, ward König Ahas, der Sohn Jothams, des Königs in Juda. (2. Könige 15.38) 2 Zwanzig Jahre war Ahas alt, da er König ward, und regierte sechzehn Jahre zu Jerusalem; und tat nicht, was dem HERRN, seinem Gott, wohl gefiel wie sein Vater David; 3 denn er wandelte auf dem Wege der Könige Israels. Dazu ließ er seinen Sohn durchs Feuer gehen nach den Greueln der Heiden, die der HERR vor den Kindern Israel vertrieben hatte, (3. Mose 18.21) (2. Könige 21.6) 4 und tat Opfer und räucherte auf den Höhen und auf den Hügeln und unter allen grünen Bäumen. 5 Dazumal zogen Rezin, der König von Syrien und Pekah, der Sohn Remaljas, König in Israel, hinauf gen Jerusalem, zu streiten und belagerten Ahas; aber sie konnten es nicht gewinnen. (Jesaja 7.1)
6 Zu derselben Zeit brachte Rezin, König von Syrien, Elath wieder an Syrien und stieß die Juden aus Elath; aber die Syrer kamen und wohnten darin bis auf diesen Tag. (2. Könige 14.22) 7 Und Ahas sandte Boten zu Thiglath-Pileser, dem König von Assyrien, und ließ ihm sagen: Ich bin dein Knecht und dein Sohn; komm herauf und hilf mir aus der Hand des Königs von Syrien und des Königs Israels, die sich wider mich haben aufgemacht! (2. Könige 15.29)
8 Und Ahas nahm das Silber und Gold, das im Hause des HERRN und in den Schätzen des Königshauses gefunden ward, und sandte dem König von Assyrien Geschenke. (1. Könige 15.18) 9 Und der König von Assyrien gehorchte ihm und zog herauf gen Damaskus und gewann es und führte es weg gen Kir und tötete Rezin. 10 Und der König Ahas zog entgegen Thiglath-Pileser, dem König zu Assyrien, gen Damaskus. Und da er einen Altar sah, sandte der König Ahas desselben Altars Ebenbild und Gleichnis zum Priester Uria, wie derselbe gemacht war.
11 Und Uria, der Priester, baute einen Altar und machte ihn, wie der König Ahas zu ihm gesandt hatte von Damaskus, bis der König Ahas von Damaskus kam. 12 Und da der König von Damaskus kam und den Altar sah, opferte er darauf 13 und zündete darauf an sein Brandopfer und Speisopfer und goß darauf sein Trankopfer und ließ das Blut der Dankopfer, die er opferte, auf den Altar sprengen. 14 Aber den ehernen Altar, der vor dem HERRN stand, tat er weg, daß er nicht stände zwischen dem Altar und dem Hause des HERRN, sondern setzte ihn an die Seite des Altars gegen Mitternacht. 15 Und der König Ahas gebot Uria, dem Priester, und sprach: Auf dem großen Altar sollst du anzünden die Brandopfer des Morgens und die Speisopfer des Abends und die Brandopfer des Königs und sein Speisopfer und die Brandopfer alles Volks im Lande samt ihrem Speisopfer und Trankopfer; und alles Blut der Brandopfer und das Blut aller andern Opfer sollst du darauf sprengen; aber mit dem ehernen Altar will ich denken, was ich mache.
16 Uria, der Priester, tat alles, was ihn der König Ahas hieß. 17 Und der König Ahas brach ab die Seiten an den Gestühlen und tat die Kessel oben davon; und das Meer tat er von den Ehernen Ochsen, die darunter waren, und setzte es auf steinernes Pflaster. (1. Könige 7.23)
18 Dazu bedeckte die Sabbathalle, die sie im Hause gebaut hatten, und den äußeren Eingang des Königs wandte er zum Hause des HERRN, dem König von Assyrien zum Dienst. 19 Was aber mehr von Ahas zu sagen ist, was er getan hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Juda's.
20 Und Ahas entschlief mit seinen Vätern und ward begraben bei seinen Vätern in der Stadt Davids. Und Hiskia, sein Sohn, ward König an seiner Statt. (2. Könige 18.1)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.