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2. Könige - Kapitel 15

Reich Juda: Asarja

1 Im siebenundzwanzigsten Jahr Jerobeams, des Königs Israels, ward König Asarja, der Sohn Amazjas, des Königs Juda's; (2. Könige 14.21) 2 und er war sechzehn Jahre alt, da er König ward, und regierte zweiundfünfzig Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Jecholja von Jerusalem. 3 Und er tat, was dem HERRN wohl gefiel, ganz wie sein Vater Amazja, 4 nur, daß sie die Höhen nicht abtaten; denn das Volk opferte und räucherte noch auf den Höhen. (2. Könige 14.3-4) 5 Der HERR aber plagte den König, daß er aussätzig war bis an seinen Tod, und wohnte in einem besonderen Hause. Jotham aber, des Königs Sohn, regierte das Haus und richtete das Volk im Lande. (3. Mose 13.46) 6 Was aber mehr von Asarja zu sagen ist und alles, was er getan hat, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Juda's.
7 Und Asarja entschlief mit seinen Vätern, und man begrub ihn bei seinen Vätern in der Stadt Davids. Und sein Sohn Jotham ward König an seiner Statt. (2. Könige 15.32)

Reich Israel: Secharja. Schallum. Menahem. Pekachja. Pekach. Anfang der assyrischen Gefangenschaft

8 Im achtunddreißigsten Jahr Asarjas, des Königs Juda's, ward König Sacharja, der Sohn Jerobeams, über Israel zu Samaria sechs Monate; (2. Könige 14.29)
9 und er tat, was dem HERRN übel gefiel, wie seine Väter getan hatten. Er ließ nicht ab von den Sünden Jerobeams, des Sohnes Nebats, der Israel sündigen machte. (1. Könige 12.26) 10 Und Sallum, der Sohn des Jabes, machte einen Bund wider ihn und schlug ihn vor dem Volk und tötete ihn und ward König an seiner Statt. (2. Könige 15.14) (Amos 7.9) 11 Was aber mehr von Sacharja zu sagen ist, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels.
12 Und das ist's, was der HERR zu Jehu geredet hatte: Dir sollen Kinder ins vierte Glied sitzen auf dem Stuhl Israels. Und ist also geschehen. (2. Könige 10.30) 13 Sallum aber, der Sohn des Jabes, ward König im neununddreißigsten Jahr Usias, des Königs in Juda, und regierte einen Monat zu Samaria.
14 Denn Menahem, der Sohn Gadis, zog herauf von Thirza und kam gen Samaria und schlug Sallum, den Sohn des Jabes, zu Samaria und tötete ihn und ward König an seiner Statt. (1. Könige 16.17) 15 Was aber mehr von Sallum zu sagen ist und seinen Bund, den er anrichtete, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels. 16 Dazumal schlug Menahem Tiphsah und alle, die darin waren, und ihr Gebiet von Thirza aus, darum daß sie ihn nicht wollten einlassen, und schlug alle ihre Schwangeren und zerriß sie. 17 Im neununddreißigsten Jahr Asarjas, des Königs Juda's, ward König Menahem, der Sohn Gadis, über Israel zu Samaria;
18 und er tat, was dem HERRN übel gefiel. Er ließ sein Leben lang nicht von den Sünden Jerobeams, des Sohnes Nebats, der Israel sündigen machte. (2. Könige 15.9) 19 Und es kam Phul, der König von Assyrien, ins Land. Und Menahem gab dem Phul tausend Zentner Silber, daß er's mit ihm hielte und befestigte ihm das Königreich. 20 Und Menahem setzte ein Geld in Israel auf die Reichsten, fünfzig Silberlinge auf einen jeglichen Mann, daß er's dem König von Assyrien gäbe. Also zog der König von Assyrien wieder heim und blieb nicht im Lande. (2. Könige 23.35) 21 Was aber mehr von Menahem zu sagen ist und alles, was er getan hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels.
22 Und Menahem entschlief mit seinen Vätern, und Pekahja, sein Sohn, ward König an seiner Statt. 23 Im fünfzigsten Jahr Asarjas, des Königs in Juda, ward König Pekahja, der Sohn Menahems, über Israel zu Samaria, zwei Jahre;
24 und er tat, was dem HERRN übel gefiel; denn er ließ nicht von der Sünde Jerobeams, des Sohnes Nebats, der Israel sündigen machte. (2. Könige 15.9) 25 Und es machte Pekah, der Sohn Remaljas, sein Ritter, einen Bund wider ihn und schlug ihn zu Samaria im Palast des Königshauses samt Argob und Arje, und mit ihm waren fünfzig Mann von den Kindern Gileads, und tötete ihn und ward König an seiner Statt. (2. Könige 15.10) (2. Könige 15.14) (2. Könige 15.30) 26 Was aber mehr von Pekahja zu sagen ist und alles, was er getan hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels.
27 Im zweiundfünfzigsten Jahr Asarjas, des Königs Juda's, ward König Pekah, der Sohn Remaljas, über Israel zu Samaria zwanzig Jahre;
28 und er tat, was dem HERRN übel gefiel; denn er ließ nicht von den Sünden Jerobeams, des Sohnes Nebats, der Israel sündigen machte. (2. Könige 15.9) 29 Zu den Zeiten Pekahs, des Königs Israels, kam Thiglath-Pileser, der König von Assyrien, und nahm Ijon, Abel-Beth-Maacha, Janoah, Kedes, Hazor, Gilead und Galiläa, das ganze Land Naphthali, und führte sie weg nach Assyrien. (1. Chronik 5.26) 30 Und Hosea, der Sohn Elas, machte einen Bund wider Pekah, den Sohn Remaljas, und schlug ihn tot und ward König an seiner Statt im zwanzigsten Jahr Jothams, des Sohnes Usias. (2. Könige 15.25) (2. Könige 17.1) 31 Was aber mehr von Pekah zu sagen ist und alles, was er getan hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels.

Reich Juda: Jotam

32 Im zweiten Jahr Pekahs, des Sohnes Remaljas, des Königs über Israel, ward König Jotham, der Sohn Usias, des Königs in Juda. (2. Könige 15.5) (2. Könige 15.7) (2. Chronik 27.1)
33 Er war fünfundzwanzig Jahre alt, da er König ward, und regierte sechzehn Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Jerusa, eine Tochter Zadoks. 34 Und er tat, was dem HERRN wohl gefiel, ganz wie sein Vater Usia getan hatte, (2. Könige 15.3-4) 35 nur, daß sie die Höhen nicht abtaten; denn das Volk opferte und räucherte noch auf den Höhen. Er baute das obere Tor am Hause des HERRN. 36 Was aber mehr von Jotham zu sagen ist und alles, was er getan hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Juda's.
37 Zu der Zeit hob der HERR an, zu senden gen Juda Rezin, den König von Syrien und Pekah, den Sohn Remaljas. (2. Könige 16.5) 38 Und Jotham entschlief mit seinen Vätern in der Stadt Davids, seines Vaters. 39 Und Ahas, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.