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2. Könige - Kapitel 14

Reich Juda und Israel: Amazja von Juda und Joasch von Israel

1 Im zweiten Jahr des Joas, des Sohnes des Joahas, des Königs über Israel, ward Amazja König, der Sohn des Joas, des Königs in Juda. (2. Könige 12.22) 2 Fünfundzwanzig Jahre alt war er, da er König ward, und regierte neunundzwanzig Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Joaddan von Jerusalem. 3 Und er tat, was dem HERRN wohl gefiel, doch nicht wie sein Vater David; sondern wie sein Vater Joas tat er auch. (2. Könige 12.3-4) 4 Denn die Höhen wurden nicht abgetan; sondern das Volk opferte und räucherte noch auf den Höhen. (2. Könige 15.4) 5 Da er nun seines Königreiches mächtig ward, schlug er seine Knechte, die seinen Vater, den König geschlagen hatten. (2. Könige 12.21-22) 6 Aber die Kinder der Totschläger tötete er nicht, wie es denn geschrieben steht im Gesetzbuch Mose's, da der HERR geboten hat und gesagt: Die Väter sollen nicht um der Kinder willen sterben, und die Kinder sollen nicht um der Väter willen sterben; sondern ein jeglicher soll um seiner Sünde sterben. (5. Mose 24.16) 7 Er schlug auch die Edomiter im Salztal zehntausend und gewann die Stadt Sela mit Streit und hieß sie Joktheel bis auf diesen Tag. 8 Da sandte Amazja Boten zu Joas, dem Sohn des Joahas, des Sohnes Jehus, dem König über Israel, und ließ ihm sagen: Komm her, wir wollen uns miteinander messen!
9 Aber Joas, der König Israels, sandte zu Amazja, dem König Juda's und ließ ihm sagen: Der Dornstrauch, der im Libanon ist, sandte zur Zeder im Libanon und ließ ihr sagen: Gib deine Tochter meinem Sohn zum Weibe! Aber das Wild auf dem Felde im Libanon lief über den Dornstrauch und zertrat ihn. (Richter 9.14) 10 Du hast die Edomiter geschlagen; des überhebt sich dein Herz. Habe den Ruhm und bleibe daheim! Warum ringst du nach Unglück, daß du fällst und Juda mit dir? 11 Aber Amazja gehorchte nicht. Da zog Joas, der König Israels, herauf; und sie maßen sich miteinander, er und Amazja, der König Juda's, zu Beth-Semes, das in Juda liegt. 12 Aber Juda ward geschlagen vor Israel, daß ein jeglicher floh in seine Hütte. 13 Und Joas, der König Israels, griff Amazja, den König in Juda, den Sohn des Joas, des Sohnes Ahasjas, zu Beth-Semes und kam gen Jerusalem und riß ein die Mauer Jerusalems von dem Tor Ephraim bis an das Ecktor, vierhundert Ellen lang, 14 und nahm alles Gold und Silber und Gerät, das gefunden ward im Hause des HERRN und im Schatz des Königshauses, dazu die Geiseln, und zog wieder gen Samaria. 15 Was aber mehr von Joas zu sagen ist, was er getan hat, und seine Macht, und wie er mit Amazja, dem König Juda's gestritten hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels.
16 Und Joas entschlief mit seinen Vätern und ward begraben zu Samaria unter den Königen Israels. Und sein Sohn Jerobeam ward König an seiner Statt. (2. Könige 13.13) 17 Amazja aber, der Sohn des Joas, des Königs in Juda, lebte nach dem Tod des Joas, des Sohnes des Joahas, des Königs über Israel, fünfzehn Jahre.
18 Was aber mehr von Amazja zu sagen ist, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Juda's. 19 Und sie machten einen Bund wider ihn zu Jerusalem; er aber floh gen Lachis. Und sie sandten hin, ihm nach, gen Lachis und töteten in daselbst. (2. Könige 12.21) 20 Und sie brachten ihn auf Rossen, und er ward begraben zu Jerusalem bei seinen Vätern in der Stadt Davids. (2. Könige 9.28) 21 Und das ganze Volk Juda's nahm Asarja in seinem sechzehnten Jahr und machten ihn zum König anstatt seines Vaters Amazja. (2. Könige 15.1-2)
22 Er baute Elath und brachte es wieder zu Juda, nachdem der König mit seinen Vätern entschlafen war. (2. Könige 16.6)

Reich Israel: Jerobeam der Zweite

23 Im fünfzehnten Jahr Amazjas, des Sohnes Joas, des Königs in Juda, ward Jerobeam, der Sohn des Joas, König über Israel zu Samaria einundvierzig Jahre; (2. Könige 14.16) (Hosea 1.1) (Amos 1.1)
24 Und er tat, was dem HERRN übel gefiel, und ließ nicht ab von den Sünden Jerobeams, des Sohnes Nebats, der Israel sündigen machte. (1. Könige 12.26) 25 Er aber brachte wieder herzu das Gebiet Israels von Hamath an bis an das Meer, das im blachen Felde liegt, nach dem Wort des HERRN, das er geredet hatte durch seinen Knecht Jona, den Sohn Amitthais, den Propheten, der von Gath-Hepher war. (Jona 1.1)
26 Denn der HERR sah an den elenden Jammer Israels, daß auch die Verschlossenen und Verlassenen dahin waren und kein Helfer war in Israel. (5. Mose 32.36) 27 Und der HERR hatte nicht geredet, daß er wollte den Namen Israels austilgen unter dem Himmel, und half ihnen durch Jerobeam, den Sohn des Joas. (2. Könige 13.5) 28 Was aber mehr von Jerobeam zu sagen ist und alles, was er getan hat, und seine Macht, wie er gestritten hat, und wie er Damaskus und Hamath wiedergebracht an Juda in Israel, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels. 29 Und Jerobeam entschlief mit seinen Vätern, mit den Königen Israels. Und sein Sohn Sacharja ward König an seiner Statt. (2. Könige 15.8)

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.