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2. Könige - Kapitel 13

Reich Israel: Joahas. Joasch

1 Im dreiundzwanzigsten Jahr des Joas, des Sohnes Ahasjas, des Königs Juda's, ward Joahas, der Sohn Jehus, König über Israel zu Samaria siebzehn Jahre; (2. Könige 10.35) 2 und er tat, was dem HERRN übel gefiel, und wandelte nach den Sünden Jerobeams, des Sohnes Nebats, der Israel sündigen machte, und ließ nicht davon. (1. Könige 12.26) 3 Und des HERRN Zorn ergrimmte über Israel, und er gab sie in die Hand Hasaels, des Königs von Syrien, und Benhadads, des Sohnes Hasaels, die ganze Zeit. (2. Könige 10.32) 4 Aber Joahas bat des HERRN Angesucht. Und der HERR erhörte ihn; denn er sah den Jammer Israels an, wie sie der König von Syrien drängte.
5 Und der HERR gab Israel einen Heiland, der sie aus der Gewalt der Syrer führte, daß die Kinder Israel in ihren Hütten wohnten wie zuvor. (2. Könige 14.27) 6 Doch sie ließen nicht von der Sünde des Hauses Jerobeams, der Israel sündigen machte, sondern wandelten darin. Auch blieb stehen das Ascherabild zu Samaria. (1. Könige 16.33) 7 Denn es war des Volks des Joahas nicht mehr übriggeblieben als fünfzig Reiter, zehn Wagen und zehntausend Mann Fußvolk. Denn der König von Syrien hatte sie umgebracht und hatte sie gemacht wie Staub beim Dreschen.
8 Was aber mehr von Joahas zu sagen ist und alles, was er getan hat, und seine Macht, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels. 9 Und Joahas entschlief mit seinen Vätern, und man begrub ihn zu Samaria. Und sein Sohn Joas ward König an seiner Statt. 10 Im siebenunddreißigsten Jahr des Joas, des Königs in Juda, ward Joas, der Sohn Joahas, König über Israel zu Samaria sechzehn Jahre;
11 und er tat, was dem HERRN übel gefiel, und ließ nicht von allen Sünden Jerobeams, des Sohnes Nebats, der Israel sündigen machte, sondern wandelte darin. (2. Könige 13.2) 12 Was aber mehr von Joas zu sagen ist und was er getan hat und seine Macht, wie er mit Amazja, dem König Juda's, gestritten hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels. (2. Könige 14.8) 13 Und Joas entschlief mit seinen Vätern, und Jerobeam saß auf seinem Stuhl. Joas aber ward begraben zu Samaria bei den Königen Israels. (2. Könige 14.23)

Elisas Tod. Joaschs Siege über Ben-Hadad

14 Elisa aber war krank, daran er auch starb. Und Joas, der König Israels, kam zu ihm hinab und weinte vor ihm und sprach: Mein Vater, mein Vater! Wagen Israels und seine Reiter! (2. Könige 2.12)
15 Elisa aber sprach zu ihm: Nimm Bogen und Pfeile! Und da er den Bogen und die Pfeile nahm, 16 sprach er zum König Israels: Spanne mit deiner Hand den Bogen! Und er spannte mit seiner Hand. Und Elisa legte seine Hand auf des Königs Hand 17 und sprach: Tu das Fenster auf gegen Morgen! Und er tat's auf. Und Elisa sprach: Schieß! Und er schoß. Er aber sprach: Ein Pfeil des Heils vom HERRN, ein Pfeil des Heils wider die Syrer; und du wirst die Syrer schlagen zu Aphek, bis sie aufgerieben sind. 18 Und er sprach: Nimm die Pfeile! Und da er sie nahm, sprach er zum König Israels: Schlage die Erde! Und er schlug dreimal und stand still.
19 Da ward der Mann Gottes zornig auf ihn und sprach: Hättest du fünf- oder sechsmal geschlagen, so würdest du die Syrer geschlagen haben, bis sie aufgerieben wären; nun aber wirst du sie dreimal schlagen. 20 Da aber Elisa gestorben war und man ihn begraben hatte, fielen die Kriegsleute der Moabiter ins Land desselben Jahres.
21 Und es begab sich, daß man einen Mann begrub; da sie aber die Kriegsleute sahen, warfen sie den Mann in Elisas Grab. Und da er hinabkam und die Gebeine Elisas berührte, ward er lebendig und trat auf seine Füße. 22 Also zwang nun Hasael, der König von Syrien, Israel, solange Joahas lebte.
23 Aber der HERR tat ihnen Gnade und erbarmte sich ihrer und wandte sich zu ihnen um seines Bundes willen mit Abraham, Isaak und Jakob und wollte sie nicht verderben, verwarf sie auch nicht von seinem Angesicht bis auf diese Stunde. (3. Mose 26.42) 24 Und Hasael, der König von Syrien, starb, und sein Sohn Benhadad ward König an seiner Statt. 25 Joas aber nahm wieder die Städte aus der Hand Benhadads, des Sohnes Hasaels, die er aus der Hand seines Vaters Joahas genommen hatte im Streit. Dreimal schlug ihn Joas und brachte die Städte Israels wieder. (2. Könige 13.19)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.